Einführung in das FamFG (Teil VIII)

von Hans-Otto Burschel, veröffentlicht am 27.04.2009
Rechtsgebiete: FamFGLebenspartnerschaftssachenFamilienrecht2|3691 Aufrufe

Teil VIII: Lebenspartnerschaftssachen

Der Begriff der Lebenspartnerschaftssachen (§§ 111 NR. 11, 269 f FamFG) entspricht dem des § 661 I ZPO.

Verfahrensrechtlich werden die Lebenspartnerschaftssachen wie die ihnen jeweils entprecheden Ehesachen behandelt. Dies gilt insbesondere auch hinsichtlich der Zustaändigkeit des "großen Familiengerichts" für die sonstigen Familiensachen.

Mit dem FamFG ist die vollständige Gleichsstellung der Lebenspartnerschaft mit der Ehe vollzogen.

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2 Kommentare

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Denn materiellrechtlich fehlt weiterhin die Möglichkeit zur gemeinschaftlichen Adoption, sowie einige Versorgungswirkungen im Beamtenrecht.

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