...mal wieder zum Führerscheintourismus: OLG Thüringen zu Fahrerlaubniserwerb während der Sperre - Verbotsirrtum ist möglich!

von Carsten Krumm, veröffentlicht am 29.04.2009

Der sog. "EU-Führerschein" ist einmal wieder in aller Munde: Das OLG Thüringen (Beschl. v. 27.4.09 - 1 Ss 164/08) hat nämlich seine Rechtsprechung geändert und der EuGH-Entscheidung in der Rechtssache Möginger vom 03.07.2008 - C-225/07 - NJW 2009, 207 angepasst. Dem Angeklagten war seine deutsche Fahrerlaubnis 2005 entzogen worden. Zugleich war eine Sperre für die Wiedererteilung einer Fahrerlaubnis bis zum Januar 2006 angeordnet worden. Innerhalb der Sperre hatte der Mann eine tschechische Fahrerlaubnis erworben, die er in Deutschland nach Sperrfristablauf (im März 2007) als Fahrzeugführer nutzte. Aus der Meldung des Deutschen Anwaltsportals (gekürzt):

"...Wer während der Dauer einer in Deutschland verhängten Sperrfrist (für die Wiedererteilung einer Fahrerlaubnis) eine Fahrerlaubnis in einem anderen EU-Staat erwirbt, begeht auch dann die Straftat des Fahrens ohne Fahrerlaubnis, wenn er den ausländischen Führerschein erst nach Ablauf der Sperrfrist auf deutschen Straßen benutzt. Der 1. Strafsenat des Thüringer OLG hatte sich vor kurzem erneut mit folgender Rechtsfrage zu befassen: Kommt es für die Straftat des Fahrens ohne Fahrerlaubnis darauf an, ob mit dem ausländischen Führerschein vor oder erst nach Ende der deutschen Sperrfrist gefahren wird? Die Frage hatte das Gericht im März 2007 so entschieden, dass strafbar nur das Fahren vor Ablauf der Sperrfrist sei. Diese Rechtsprechung hat das Gericht nun geändert. Für die Strafbarkeit kommt es jetzt allein darauf an, ob der ausländische Führerschein während der deutschen Sperrfrist erteilt wurde. Wann von ihm Gebrauch gemacht worden ist, spielt keine Rolle mehr...."

Das OLG hat die Sache ans AG zurückverwiesen, da ein Verbotsirrtum in Betracht komme.

Ich denke, angesichts der Änderung der Rechtsprechung des OLG muss ein solcher Verbotsirrtum wohl geglaubt werden, oder? 

 

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