LAG Baden-Württemberg: unzulässige Herabstufung von Führungskräften durch Daimler

von Prof. Dr. Markus Stoffels, veröffentlicht am 08.05.2009

Das LAG Baden-Württemberg hat in einem Urteil vom 20.04.2009 (Az.: 4 Sa 4/09) der Klage einer Führungskraft gegen ihren Arbeitgeber, die Daimler AG, gegen die Herabstufung von der Ebene 4 auf die Sachbearbeiterebene stattgegeben. Diese Änderung war eine Konsequenz der Einführung eines neuen Management Modells, mit dem die Berichtswege und Entscheidungsprozesse im Konzern flexibler und schneller gestaltet werden sollen. Für die betroffenen Mitarbeiter war die Herabstufung unter anderem mit Einschränkungen bei der Privatnutzung der Firmenwagen und Änderungen in der hierarchischen Zuordnung der Stellen verbunden. Der Kläger habe - so das LAG - einen Anspruch auf Beschäftigung auf einer Stelle, die der Wertigkeit der Ebene 4 und deren Vergütungsmerkmalen (einschließlich der Pkw-Nutzung) entspreche. Nach Angaben der Stuttgarter Zeitung hatte sich Daimler im Vorfeld des jetzigen Urteils des LAG mit dem Gesamtbetriebsrat und dem Anwalt, der noch weitere Kläger vertritt, darauf geeinigt, die erste Berufungsverhandlung vor dem LAG als Musterprozess zu behandeln. Da das LAG der Ansicht des Konzerns nicht beigetreten sei, habe dieser jetzt entsprechend angekündigt, auch die anderen Verfahren nicht mehr betreiben zu wollen. Laut Stuttgarter Zeitung prüft Daimler derzeit, wie die noch anhängigen Verfahren beendet werden können. Auf eine Änderungskündigung will der Konzern es offenbar nicht ankommen lassen. Der Fall zeigt im übrigen, dass den arbeitsvertraglichen Umschreibungen des Direktionsrechts streitentscheidende Bedeutung zukommen kann. Evtl. hätte hier eine erweiterte Fassung des Direktionsrechts geholfen. Ob die entsprechende Formulierung dann der AGB-Kontrolle standzuhalten vermag, wäre allerdings noch sorgfältig zu prüfen. Vergütungseinbußen muss der Arbeitnehmer jedenfalls grundsätzlich nicht hinnehmen. Vgl. zu diesem Problemkreis auch den Beitrag von Preis/Genenger, NZA 2008, 969.  

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1 Kommentar

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Bei Daimler ist sowas leider nicht das erste Mal, es genügt nach "4 Sa 68/05" zu googlen, dann findet man ein schlecht anonymisiertes Urteil. Oder man lese hier.

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