Unternehmensmitbestimmung soll flexibler werden

von Prof. Dr. Markus Stoffels, veröffentlicht am 11.05.2009

Die Mitbestimmungsordnung der Europäische Aktiengesellschaft (SE) gestattet es, die Mitbestimmung der Arbeitnehmer im Wege einer Vereinbarungslösung zu regeln und die Größe des Aufsichtsrats zu reduzieren. Zahlreiche deutsche Unternehmen (Allianz, BASF, Porsche, Fresenius usw.) haben aus diesem Grund die Rechtsform der AG verlassen und diejenige der SE gewählt. Um dieser „Flucht aus der AG" zu begegnen, hat der aus sieben unabhängigen Hochschullehrern bestehende Arbeitskreis „Unternehmerische Mitbestimmung" einen Gesetzesvorschlag entwickelt, der eine Verhandlungslösung auch für die AG und die GmbH zulässt. Dieser "Entwurf einer Regelung zur Mitbestimmungsvereinbarung sowie zur Größe des mitbestimmten Aufsichtsrats" ist im aktuellen Heft der ZIP (2009, 885) veröffentlicht. Der Frankfurter Aktienrechtler Theodor Baums warb für den Entwurf mit den Worten: "Die Flexibilität, die die SE bietet, sollte auf die AG ausgeweitet werden." Dann könne jede Aktiengesellschaft die für sie passende Form der Unternehmensverfassung finden - maßgeschneidert. Zwei Vorteile des Entwurfs liegen auf der Hand: Zum einen könnte auf diese Weise eine Verkleinerung des mitunter aufgeblähten Aufsichtsrats und damit eine Effektivitätssteigerung seiner Kontrolltätigkeit erreicht werden. Zum anderen könnten auch Vertreter ausländischer Mitarbeiter in das Kontrollgremium einrücken, was das derzeitige deutsche Mitbestimmungsrecht nicht zulässt. Ob die Gewerkschaften sich mit diesem Modell anfreunden können, darf gleichwohl bezweifelt werden. Der Bonner Gesellschaftsrechtler Marcus Lutter sagte an die Gewerkschaften gerichtet: "Sie können ja schlecht sagen, dass die Lösung, an der sie bei den bisherigen Umwandlungen in eine SE mitgewirkt haben, schlecht sei.

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