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von , veröffentlicht am 13.05.2009Rechtsgebiete: ArbeitsrechtArchivBGBlFamilienrechtMiet- und WEG-RechtUrheber- und MedienrechtÖffentliches RechtSteuerrechtStrafrechtVerkehrsrecht2|5509 Aufrufe
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2 Kommentare
Kommentare als Feed abonnierenJens Müller kommentiert am Permanenter Link
Ja nu. So gehört sich das ja wohl auch ...
Aber in DE gilt ja: Es ist für keine Kernaufgabe des Staates zu abwegig, sie auf Private zu übertragen und der kommerziellen Ausbeutung preiszugeben. Die äußerst dürtigen online verfügbaren gerichtlichen Entscheidungssammlungen mit zum Teil abwegigen Lizenzbedingungen gehen ja in dieselbe Richtung.
Prof. Dr. Bernd von Heintschel-Heinegg kommentiert am Permanenter Link
Sehr geehrter Herr Müller,
leider muss ich etwas Wasser in Ihren/meinen Wein schütten, wie ich erst vor wenigen Tagen erstaunt feststellen musste: Zwar können Sie abspeichern, aber trotz der neuen Bezeichnung "Bürgerzugang" nicht ausdrucken. So gehört es ja wohl nicht ....
Beste Grüsse
Bernd von Heintschel-Heinegg