Reform des Zugewinnsausgleichs beschlossen

von Hans-Otto Burschel, veröffentlicht am 18.05.2009

Entgegen meiner ursprünglichen Befürchtung hat der Bundestag am 14.05.2009 die Reform des Zugewinnausgleichs in dritter und letzter Lesung nun doch beschlossen. Das Gesetz bedarf der Zustimmung des Bundesrates nicht und wird am 01.09.2009 in Kraft treten.

Kernpunkte der Reform sind:

  • Negatives Anfangsvermögen wird zukünftig bei der Zugewinnausgleichsbilanz berücksichtigt
  • Der Berechnungszeitpunkt "Rechtshängigkeit des Scheidungsantrages" wird zukünftig nicht nur für die Berechnung des Zugewinns, sondern auch für die Bestimmung der Höhe der Ausgleichsforderung gelten. Damit wird Vermögensmanipulationen in diesem Zeitraum entgegengewirkt.

Die Einzelheiten der Reform werde ich in den nächsten Wochen hier im Blog vorstellen.

Zugleich wird - etwas versteckt - in dem jetzt beschlossenen Gesetz zur Änderung des Zugewinnausgleichs und Vormundschaftsrechts die Hausratsverordnung endgültig aufgehoben. Die materiell-rechtlichen Regelungen zur Hausratsteilung und zur Wohnungszuweisung finden sich zukünftig in §§ 1568 a und 1568 b BGB.

Ein "heißer Herbst" für die Familienrechtler steht damit bevor, es müssen zum 01.09.2009 verarbeitet werden:

  • die Reform des Zugewinnasugleichs
  • die Abschaffung der Hausratsverordnung
  • die Reform des Versorgungsausgleihs
  • das neue FamFG

 

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