Gut für uns Brillenträger....Kein "neu-für-alt"-Abzug bei Brillentotalschaden

von Carsten Krumm, veröffentlicht am 23.05.2009

Das AG Coesfeld (Grüße an die Kollegen!) hat in einem Fall, in dem ein Geschädigter Schadensersatz für seine bei einem Verkehrsunfall zerstörte Brille erhalten wollte diesem einen vollen Schadensersatz zugesprochen. Leitsatz des Urteil vom 26. 11. 2008 - 11 C 281/08 nach NZV 2009, 233:

"Der Geschädigte, dessen (hier: fünf Jahre alte) Brille bei einen Verkehrsunfall zerstört wird hat Anspruch auf Ersatz der Kosten für die Neuanschaffung einer gleichwertigen Brille, ohne dass ein Abzug „neu für alt" vorzunehmen ist."

In der NZV finden sich aber auch Nachweise für die Gegenmeinung...schade...

 

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