60. Deutscher Anwaltstag: Für Bankmanager bedarf es nicht "mehr" an Strafrecht

von Prof. Dr. Bernd von Heintschel-Heinegg, veröffentlicht am 27.05.2009

Bankmanager können nach Ansicht von Experten nur schwer für die Finanzkrise strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden. Nach den Worten des früheren Braunschweiger Generalstaatsanwalts Heinrich Kintzi macht sich ein Banker zwar wegen Untreue strafbar, wenn er sich unter Missachtung der vorgeschriebenen Risikovorsorge auf riskante Finanzgeschäfte einlässt. «In der Theorie ist das klar», sagte Kintzi am 22.05.2009 beim 60. Deutschen Anwaltstag in Braunschweig. In der Praxis werde es allerdings schwierig sein, den Verantwortlichen nachzuweisen, dass sie nicht nur fahrlässig, sondern vorsätzlich gehandelt und bewusst eine Schädigung der Anleger in Kauf genommen hätten. «Da ist mit langwierigen Verfahren zu rechnen.»

Der Frankfurter Strafverteidiger Eberhard Kempf warnte davor, einerseits die Strafverfolgung von Managern zu fordern, andererseits aber die Justiz für eine zügige Abwicklung der Prozesse nicht ausreichend auszustatten. Wegen der medialen Wirkung solcher Verfahren seien die Betroffenen schon vor einer Verurteilung öffentlichem Druck ausgesetzt, obwohl sie laut Gesetz noch als unschuldig gälten. Kintzi forderte dazu: «Bankmanager dürfen in keiner Weise unter einen Generalverdacht gestellt werden.»

Schärfere Strafgesetze sind aus Sicht des Ex-Staatsanwalts nicht erforderlich: «Wir brauchen keine neuen Vorschriften.» Der Untreue-Paragraf - von Fachleuten oft als zu unpräzise kritisiert - reiche zumindest in der Theorie aus, um riskante Finanzgeschäfte der Banken auch strafrechtlich zu ahnden. Auch Kempf sagte: «Mit Forderungen nach mehr Strafrecht ist niemandem geholfen.» Stattdessen sollten beispielsweise die Vorschriften zur Bewertung von Finanzinstrumenten verbessert werden.

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RA Kempf ist selbstverständlich nicht an "mehr Strafrecht" gegen Banker interessiert, denn diese bilden ein Teil seiner Mandantschaft.

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