Nochmals: Google Street View - Sie können widersprechen!

von Prof. Dr. Bernd von Heintschel-Heinegg, veröffentlicht am 04.06.2009

Faszinierend ist es schon, wenn uns Google Street View per Mausklick virtuelle Spaziergänge durch die Städte der Welt ermöglicht. Aber wer möchte sich, sein Haus oder seinem Pkw dort abgebildet sehen. Das Projekt birgt also datenschutzrechtliche Probleme. Deshalb darf die Darstellung nur in der Weise erfolgen, dass keine individuellen Informationen über Personen, Autos oder Häuser erkennbar sind.

Betroffene können bei Google gegen die Veröffentlichung Widerspruch einlegen. Auf Wunsch nimmt Google Bilder vollständig aus dem Projekt. Ein Widerspruch gegenüber Google ist auch schon möglich, bevor die Aufnahmen gefertigt werden.

Im Juni/Juli werden die Kamerafahrzeuge von Google in Bayern zumal in München, Nürnberg, Regensburg und Würzburg unterwegs sein.

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4 Kommentare

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Betroffene können bei Google gegen die Veröffentlichung Widersprechen

Jedenfalls in der Theorie - in der Praxis habe ich auf meinen Widerspruch von Anfang Mai 2009 bis heute keine Reaktion von Google.

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ich bitte darum aus dem Prjekt Street view vollständig herausgenommen zu werden,das heisst keinerlei Aufnahmen von mir,meinem Haus ,Grundstück bzw Auto etc. gemacht werden,auch nicht von meiner Familie.PS bitte bestätigen Sie mir mein Wiederspruchsrecht .gez Gabriele und Walter Kocher

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Bei der geringfügigen Verpixelung, die von Google vorgenommen wird, kann man sich Widersprüche eigentlich sparen.

Auf dieser Seite ist z.B. ein verpixeltes Haus zu sehen:

http://www.tagesschau.de/inland/google338.html

Dabei ist zu bedenken, dass dieses Haus relativ weit entfernt steht. Bei Aufnahmen in engeren Straßen dürfte alles im Detail erkennbar sein.

 

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umso peinlicher, dass bei der derzeit bei Google verfügbaren Streetview-Version offensichtlich - anders als zugesichert - nicht die Rohdaten verändert wurden, sondern nur ein fehleranfälliger Filter über die Fotos gelegt wurde: http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/0,1518,727559,00.html

Quote:
Dieses Vorgehen verstößt laut dem Hamburger Datenschützer gegen eineVereinbarung, die Google im Juni 2009 unterzeichnet hat. Darin verpflichtet sich das Unternehmen zu diesem Vorgehen bei der Verpixelung:

 

"Die Löschung oder Unkenntlichmachung dieser Daten in den Rohdaten wird bereits vor der Veröffentlichung vorgenommen, wenn der Widerspruch bis zu einem Monat vor Veröffentlichung der Bilder bei Google eingeht. Später oder auch nach Veröffentlichung eingehende Widersprüche führen zu einer Löschung in den Rohdaten binnen 2 Monaten."

 

Im Klartext: Google hätte bei den Aufnahmen in Oberstaufen die Rohdaten löschen oder verpixeln müssen, das hat das Unternehmen selbst zugesagt. 

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