Eisiger Gegenwind für Google Street View aus Deutschlands Norden: Hamburger Datenschutzbeauftragter erwägt Löschungsanordnung für Rohdaten

von Dr. Michael Karger, veröffentlicht am 05.06.2009

Google und die deutschen Datenschützer finden nicht zusammen: In dieser Woche gab es ein offensichtlich eher missglücktes Gespräch zwischen dem Hamburger Beauftragten für Datenschutz, Prof. Dr. Johannes Caspar, und Vertretern des Unternehmens (siehe hierzu die aktuelle Pressemitteilung). Gegenstand war die Forderung der Datenschützer, die im Rahmen von Kamerafahrten erhobenen Rohdaten zu einem bestimmten Termin endgültig unkenntlich zu machen. Google lehnt es bislang ab, die Unkenntlichmachung von Gesichtern und KFZ-Kennzeichen und die Berücksichtigung von Widersprüchen auch in Bezug auf die erhobenen Rohdaten zu berücksichtigen. Das heißt, diese Rohdaten bleiben bei Google gespeichert, offensichtlich auch in den USA. Die Datenschützer befürchten, dass diese Daten zu anderen als den ursprünglich vorgesehenen Zwecken verwendet werden könnten.

Der Hamburger Datenschutzbeauftragte räumt zwar ein, dass ihm das Datenschutzrecht keine Möglichkeiten gebe, die Kamerafahrten zu verbieten, sieht aber diesbezüglich Möglichkeiten im Strassen- und Ordnungsrecht. Jedenfalls gibt § 20 Abs. 8 BDSG der Behörde aber die Befugnis, die Löschung unzulässig gespeicherter personenbezogener Daten anzuordnen. Eine Löschungsanordnung werde derzeit vorbereitet.

Allerdings dürfte eine solche Löschungsanordnung wegen des Territorialitätprinzips im Datenschutzrecht in den USA nicht durchsetzbar sein. Fraglich dürfte dann aber auch sein, ob im Hinblick auf § 4b BDSG der Export von (weiteren) Rohdaten in die USA überhaupt zulässig ist. 

Die Gespräche dauern an.

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2 Kommentare

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Also schnell den Bundestrojaner auf Rechner von Google Germany und gut ist? Die Daten werden wohl kaum auf Datenträgern das Land verlassen, sondern hier eingelesen und online transferiert.

 

Schön, dass sich dort jemand einsetzt und für eine grundsätzliche Klärung sorgt.

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Lustig. Seit wann interessiert sich irgend jemand für die Daten welche in den USA liegen und dort munter gespeichert und verwendet werden? Ich erinnere da nur an die Flugpassagierdaten wo die Datenschützer EU es als "Erfolg" gefeiert hatte das push-Verfahren durchgesetzt zu haben. Man hätte nun eine Kontrolle(!) darüber welche Daten wirklich bei der DHS auf ewig gespeichert würden.

Dazu gab es jetzt auch die erste Lesung über dieses Abkommen:

http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/131/1613124.pdf

Der bericht dazu:

http://www.heise.de/tp/r4/artikel/30/30413/1.html

Und auch da melden sich Datenschützer, namentlich der Bundesdatenschützer zu Wort. Wie immer wohl vergeblich oder/und in seiner amtlichen Funktion als Alibi-Gegner/Gewissen. (Werden Datenschützer tatsächlich unangenehm/tätig wie der Vorsitzende des ULD, dann wird der Postenbekanntlich  eben einfach anders besetzt/in Frage gestellt).

Nun ist Google ja eine Privat-Firma wie auch die Bahn (oder Transnet). Da darf man "dagegen" sein. Jedoch wird man es nicht verhindern können. Schon gar nicht wenn Google beim Minister in den USA anruft. Ganz interessant ist in der Hinsicht die Formulierung des §4b BDSG in welchem von einem "angemessenen Datenschutzniveau" gesprochen wird. Das ist in den USA wie angesprochen ja nicht der Fall. In Belgien hat ein Gericht einmal in einem Urteil explizit geschrieben das die USA dieses Niveau nicht hat. Das dürfte es sicher nicht als Urteil geben (auch wenn es schlicht Fakt ist, denn was nicht existiert kann nicht schützen).

Ich wette 100:1, das es zu einer "Einigung" kommt wie bei den PNR. Vermutlich verspricht irgend jemand das irgend etwas gelöscht wird und ein Bundesfeigenblatt-Beauftragter wertet das als großen Erfolg und ist nach 10 Jahren verärgert wenn eine Datei welche das Gegenteil belegt geleakt wird. Auf Wikileaks natürlich welches nur noch als eepsite erreichbar ist, da ansonsten gesperrt.

Grüße

ALOA

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