Brandenburgische Staatsanwaltschaft erhält Preis des Europarats für automatisches Schreibprogramm

von Prof. Dr. Bernd von Heintschel-Heinegg, veröffentlicht am 11.06.2009

Was in nicht wenigen Anwaltskanzleien schon Einzug gehalten hat - Formularschrank, digitaler Diktat-Workflow unter Nutzung der Formulare und elektronische Arbeitsakte - , wird jetzt auch von der Justiz in zunehmendem Maße praktiziert.

Die Europäische Kommission für Effizienz in der Justiz des Europarates hat am 5. Juni 2009 das bei den Staatsanwaltschaften des Landes Brandenburg eingesetzte Programm SAS (Staatsanwaltliches Automatisiertes Schreibwerk) ausgezeichnet. Für den Wettbewerb um den Innovationspreis "Crystal Scales of Justice" waren 35 Projekte eingereicht worden. Der Brandenburger Beitrag befand sich unter den vier für die Preisverleihung nominierten. Den ersten Platz belegte ein Projekt aus Polen.

Wer sich näher für SAS interessiert, findet hier den Beitrag in JurPC.

Herzlichen Glückwunsch an die Preisträger in Brandenburg!

Diesen Beitrag per E-Mail weiterempfehlenDruckversion

Hinweise zur bestehenden Moderationspraxis
Kommentar schreiben

1 Kommentar

Kommentare als Feed abonnieren

Wer etwas mehr zur elektronischen Arbeitsakte in SAS erfahren möchte, der findet unter

http://www.richterforum.de/viewtopic.php?f=34&t=21

ein paar Erläuterungen und Grafiken von mir.

Ergänzend möchte ich noch auf ein neues Projekt der GStA des Landes Brandenburg aufmerksam machen; der elektronischen Akteneinsicht für Rechtsanwälte.

Bei der Evaluierung ähnlicher Projekte habe ich festgestellt, die Zugangshürden sind viel zu hoch und stoßen daher auf (überhaupt) keine Akzeptanz.Daher werden wir das konventionelle Akteneinsichtsgesuch nebst Vollmacht weiter nutzen. Die Akte wird anschließend eingescannt und die Dateien verschlüsselt auf einem Portalserver des ZIT-BB (Zentraler IT-Dienstleister des Landes Brandenburg) abgelegt. Der RA wird per E-Mail mit einem Link informiert. Über eine http-Verbindung kann er dann die Dateien downloaden. Zuvor muss in der verknüpften Bezahlplattform die Gebühr für die Akteneinsicht bezahlt werden. Nach dem Eingang des Betrages auf dem Konto der Landeshauptkasse werden die Dateien frei geschaltet (bei Lastschrift sofort).

Im Juli werde ich einen Testzugang mit einer Musterakte einrichten und an dieser Stelle bekannt geben.

Kommentar hinzufügen