Justizministerkonferenz: Einfacheres VerkehrsOWi-Verfahren ohne Staatsanwaltschaft
von , veröffentlicht am 25.06.2009Gerade habe ich noch den Beitrag zur Blutprobe verfasst, da finde ich schon die folgende auszugsweise wiedergegebene Pressemitteilung zur Justizministerkonferenz:
Die Justizministerkonferenz hat sich mehrheitlich für eine deutliche Vereinfachung des Verfahrens bei Verkehrsordnungswidrigkeiten und zugleich für eine Entlastung der Staatsanwaltschaften ausgesprochen. Um das Verfahren schlanker und effizienter zu gestalten, sollen die Staatsanwaltschaften nicht mehr wie bisher an dem Bußgeldverfahren beteiligt werden, wenn es sich um Verkehrsverstöße handelt, die »nur« ordnungswidrig sind und die nicht im Zusammenhang mit der Verfolgung von Straftaten stehen. In diesen Fällen sollen die Verwaltungsbehörden künftig auch im gerichtlichen Verfahren für die Aufgaben der Verfolgung zuständig sein.
Mal sehen, wie die Beschlüsse der Konferenz im einzelnen aussehen...und ob auch zur Blutprobenentnahme etwas darin zu finden ist.
Hinweise zur bestehenden Moderationspraxis
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4 Kommentare
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Der Link ist Ihnen bekannt?
http://www.justiz.sachsen.de/smj/content/1440.htm
Carsten Krumm kommentiert am Permanenter Link
Supervielendank!
Jesus Superstar kommentiert am Permanenter Link
Meine Güte, OWi - Verfahren ohne Staatsanwaltschaft ... es gibt größere Probleme. Ich meine "Hallo?!?!" Michael Jackson ist tot ... :-(
Hans-Otto Burschel kommentiert am Permanenter Link
Ich schließe mich RA Hoenig weitgehend an.
Die StA hat in den OWi-Verfahren eine wichtige Filterfunktion.
Verfahren, in denen die Sachbearbeiter der Verwaltungsbehörden, die in der Regel keine Volljuristen sind, mitwirken, sind nervenaufreibend und zeitaufwendig.
Wenn die Beteiligung der Verwaltungsbehörde zur Regel wird, wird dies zu einer spürbaren Mehrbelastung der Gerichte führen.