Dummenfang ?

von Hans-Otto Burschel, veröffentlicht am 28.06.2009
Rechtsgebiete: Online-ScheidungFamilienrecht5|6513 Aufrufe

Von der Website einer Anwältin, die Online-Scheidungen anbietet:

"Bei der Online Scheidung-via-Internet können Sie Kosten dadurch sparen, dass nur der Ehegatte, der den Scheidungsantrag stellt, anwaltlich vertreten ist. Ein zweiter Anwalt ist entbehrlich. Wenn Sie sich im Vorfeld bereits über alles geeinigt haben und es vor Gericht nichts zu streiten gibt, ist auch der so genannte Streitwert, nachdem sich die Anwalts- und Gerichtskosten im Scheidungsverfahren berechnen, denkbar gering. Außerdem beantrage ich immer eine Reduzierung des Streitwertes um 25 %, wodurch sich die Gesamtkosten noch einmal erheblich reduzieren. Durch die geringeren Verwaltungskosten bei der Online Scheidung-via-Internet gebe ich diese Kostenersparnis gerne an meine Mandanten weiter."

Beantragen kann die Dame viel. Eine Reduzierung des Streitwertes wegen "unstreitiger Scheidung" kommt in der Praxis so gut wie nie vor.

Über Abwesenheitsgelder und Fahrtkosten schweigt sie sich auf ihrer Seite - wie alle ihre Online-Kollegen - aus.

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5 Kommentare

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sehr gut ist auf der seite der einzelanwältin auch das:

"Um Ihre Beratung und Betreuung möglichst optimal zu gewährleisten sind wir in unseren Schwerpunkten 'Arbeits- und Familienrecht' Fachanwalt"

das geht ja noch weit über den einzelrichter hinaus, der vekündet, dass sich "das gericht" zur beratung zurückzieht...

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Da die meisten Scheidungen ja ohnehin über PKH abgerechnet werden ist die Reduzierung um 25 % aus Sicht der Staatskasse eine tolle Idee...was aber wenn da doch mal ein RA auf der Gegenseite auftritt? Der versteht ja die Welt (also eigentlich natürlich die Kollegin) nicht mehr...

Wahrscheinlich ist es aber müßig sich hierüber überhaupt Gedanken zu machen - ist halt reines Marketing! 

Sehr geehrter Herr Amtsgerichtsdirektor,

sehen Sie es mir nach, aber ich kann mich des Eindrucks nicht ganz verwehren, dass Sie gegenüber der Online Scheidung doch einige gravierende Vorbehalte haben. Nachdem ich selbst inzwischen 2mal geschieden bin, darf ich Ihnen mal meine Erfahrungen schildern, die ich mit der konventionellen Anwaltsscheidung (1. Scheidung) und der Online Scheidung (2. Scheidung) gemacht habe:

Bei meiner ersten Scheidung habe ich mich an meinem Wohnort zunächst im Bekanntenkreis nach einer "guten" Scheidungsanwältin umgehört. Empfohlen wurde mir eine als Koryphäe ausgewiesene Fachanwältin im Familienrecht, bei der ich telefonisch einen Termin angefragt hatte. Ich bekam diesen 7 Tage später. Die Besprechung begann zunächst sehr freundlich und ich berichtete über meinen anstehenden Scheidungsfall. Erst nach ca. 15 Minuten stellte sich dann heraus, dass die freundliche Anwältin bereits von meinem Exmann engagiert wurde und diesen schon monatelang zuvor taktisch beraten hatte. Sie hat dann das Gespräch mit mir abgebrochen und mir eine andere Fachanwältin empfohlen. Damals dachte ich noch, Anwälte sind dem Recht verpflichtet und die Empfehlung wird schon seine Richtigkeit haben. Ein fataler Irrtum! Die empfohlene Anwältin hat meinen Fall angenommen, aber erst lange Zeit später habe ich dann erfahren, dass Sie mit der ersten Anwältin privat befreundet ist. Dementsprechend sind auch die zunächst geführten Verfahren für mich verloren worden. Ich habe daraufhin meinen anwaltlichen Beistand gewechselt und nun einen männlichen Anwalt beauftragt. Dieser war auch anfangs sehr engagiert, im weiteren Verlauf hat er mich aber mehr und mehr dazu gedrängt, weit höhere als die in der Gebührentabelle  festgeschriebenen Gebührensätze zu bezahlen, da er ansonsten das Mandat nicht kostendeckend führen könne und es niederlegen müsse. Bereits die davor tätige Anwältin hat mir Kosten über € 5.000,-- verursacht, der neue Anwalt sogar weitere über € 17.000,--. Letztendlich konnte keines meiner Ziele erfolgreich durchgesetzt werden und das ganze Streitverfahren kann so auf einen Nenner gebracht werden, "außer Spesen und viel Ärger nichts gewesen". Eine bittere Erfahrung!

 

Nun .., bei der zweiten Scheidung wollte ich es besser machen und in der Tat ist es mir über das Medium Online Scheidung auch gelungen. Nach ausgiebigen Recherchen im Internet habe ich einen in Süddeutschland ansässigen Anbieter gefunden, der mir bereits über seine informativen Portalseiten viele nützliche Tipps vermittelt hat. So konnte ich das Allermeiste von dem, was es zu regeln gab, schon im Vorhinein mit meinem 2. Exmann klären. Wir haben uns dann für eine Scheidungsfolgenvereinbarung entschieden, die zügig und im Gegensatz zu einem Gerichtsverfahren auch äußerst günstig bei einem Notar protokolliert wurde. Nach 10-monatiger Trennungszeit habe ich mich dann an meinen Online Anwalt gewandt und die Scheidung in Auftrag gegeben. Auf das ausgefüllte Formular wurde mir innerhalb von nur einem Tag per E-Mail der Scheidungsantragsentwurf übermittelt. Da alles korrekt war, habe ich die sehr moderaten Kosten angewiesen und der Scheidungsantrag konnte bereits 2 Tage später bei Gericht eingereicht werden. Um die Sache zu beschleunigen, habe ich und mein Ex gleichzeitig die Formulare für den Versorgungsausgleich über die Website meines Anwalts heruntergeladen und diese nach vorheriger Abstimmung mit meinem Online Anwalt bei Gericht vorgelegt. Summa summarum waren wir nach 5 Monaten geschieden. Ich konnte dabei meinen Online Anwalt zu jeder Zeit telefonisch oder per E-Mail erreichen und ebenso schnell erfolgten seine Antworten. Ich fand das ganze einen prima Service. Selbst die Kosten waren sehr moderat. Die Scheidung hat mich nur minimal über € 2.000,-- gekostet und selbst die konnte ich in 2 Raten, eine zu Beginn und die andere nach der Scheidung, bezahlen. Unfassbar ...., im Vergleich zu meiner ersten Scheidung.

Ich habe meinen Online Anwalt erst beim 15-minütigen Scheidungstermin vor Gericht das erste mal persönlich getroffen. Durch die zahlreichen E-Mails und Telefonate war das jedoch überhaupt kein Unterschied zur ersten Scheidung. Alles war mir durch den Schrift- und Telefonwechsel zuvor sehr vertraut und ich habe mich stets bestens aufgehoben gefühlt. 

 

Vielleicht sollten Sie aus der Sicht einer Betroffenen, die ja im Streitfall ansonsten häufiger vor Ihnen steht, nochmals überdenken, ob die Online Scheidung nicht doch die bessere Alternative ist? Toll wäre es, auch den Scheidungstermin vor Gericht auf diesem Wege abzuwickeln, aber wie man mir gesagt hat, sind die meisten Gerichte technisch noch nicht so weit. Wie wäre es, wenn Sie als Amtsperson den ersten Schritt wagen und damit glänzen ...?

 

Anregungen und Grüße von einer Betroffenen

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