OWi-Basiswissen: Knickstrahlreflexion - was ist das eigentlich?

von Carsten Krumm, veröffentlicht am 29.06.2009

Der Beitrag "PK Sockenschuss" von Rechtsanwalt Melchior in dessen Blog soll Anlass sein, hier  unter dem Motto OWi-Basiswissen auf die Problematik der Knickstahl-Reflexion einzugehen. Diese kann bei Radarmessungen auftreten, wenn der Radarstrahl durch einen großen (i.d.R. metallischen)  Reflektor reflektiert wird. Hierdurch kann u.U. ein Fahrzeug, das sich gar nicht auf dem Messfoto befindet gemessen werden. Derartige Reflexionen können etwa bei

  • großen LKW mit glatten Seitenwänden,
  • mehreren übereinandermontierten Leitplanken
  • oder auch anderen großflächigen Verkehrsschildern

auftreten. Der Verteidiger muss daher das Messfoto genau auf solche Reflektoren überprüfen. Ein Beweisantrag ins Blaue ("Es könnte durch äußere Einflüsse eine Fehlmessung infolge einer Knickstahl-Reflexion aufgetreten sein - Beweis: SV-Gutachten") wird hier nämlich kaum ausreichen, um das Gericht zu weiteren Ermittlungen zu veranlassen.  

Weiteres zu Radarmessungen bei Burmann in: Jagow/Burmann/Heß, § 3 StVO Rn. 105 ff.

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4 Kommentare

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"Knickstrahl" oder "Knickstahl"? Es würde beides Sinn machen, aber die von RA JM gewählte Variante "Knickstrahl" scheint mir logisch richtiger (weil wohl Strahlen geknickt werden, dass Reflexionen nur an geknicktem Stahl auftreten scheint mir unrealistisch).

Sie hier scheinen sich nicht entschieden zu haben...

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Die Knickstrahlreflexion kommt immer dann zum tragen, wenn dem Verteidiger in der Owi-Sache garnichts mehr einfällt.

Sie ist insoweit der Verdunstung im Heizungsmessröhrchen durch bloße Sonneneinstrahlung im Mietprozess nicht unähnlich.

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Genau. Und bei über 4000 Meter besteht auch nicht die Gefahr, dass man Höhenkrank wird…

In dubio? Ach neee, ich bin ja Richter…

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@Helge: Knickstahl ist wirklich mal wieder ein echt lustiger Verschreiber...irgendwann schreib ich mal einen Aufsatz über so was, hihihi

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