(Regel-)Fahrverbot in Bußgeldsachen: So weit geht die Indizwirkung!

von Carsten Krumm, veröffentlicht am 01.07.2009

Die Regelfahrverbote des BKat indizieren das Vorliegen eines groben Pflichtenverstoßes i.S.d. § 25 StVG. Auch werden die erzieherische Erforderlichkeit und die Angemessenheit der Fahrverbotsanordnung indiziert. Was aber nicht allgemein bekannt ist: Wenn längere Regelfahrverbote angeordnet werden, nimmt auch die Fahrverbotsdauer an der Indizwirkung teil - dies hat das OLG Bamberg (OLG Bamberg, Beschluss v. 18.3.2009 - 3 Ss OWi 196/09) nochmals klargestellt! In der Regel ist also auch genau die im BKat vorgesehene Länge des Fahrverbots festzusetzen. Will man die Fahrverbotsdauer unterschreiten, so sind im Grunde dieselben Anforderungen wie beim Absehen an die Begründung der Entscheidung zu stellen. 

Diesen Beitrag per E-Mail weiterempfehlenDruckversion

Hinweise zur bestehenden Moderationspraxis
Kommentar schreiben

Kommentare als Feed abonnieren

Kommentar hinzufügen