Geheimdienstchef bei Facebook blamiert – wie nutzen deutsche Beamte das soziale Web?

von Jan Spoenle, veröffentlicht am 05.07.2009

Wie die britische Mail on Sunday heute berichtet, hat(te) der neue Leiter des Geheimdienstes seiner Majestät MI6 Sir John Sawer ein peinliches Facebook-Problem: Seine Ehefrau meldete sich bei dem sozialen Netzwerk an und publizierte dort nicht nur private Fotos vom Chef der britischen Agenten in Badehose sowie dem Rest der Familie, sondern auch private Adressen und weitere kompromittierende Details. Inzwischen ist die zuvor für alle Nutzer der Dienstes – und damit nicht nur für bestätigte Freunde – sichtbare Facebook-Seite von Lady Sawer offenbar gelöscht worden.

 

Der Vorfall wirft für mich als "digital native", der viele Angebote des sozialen Web und natürlich gerade Facebook ganz selbstverständlich nutzt – und damit nicht nur Kontakt zu weit entfernten Freunden, Kollegen und Bekannten hält, sondern Dienste wie etwa Xing auch zur öffentlichen Selbstdarstellung bzw. Werbung in eigener Sache einsetzt –, die Frage auf: Wie halten es Deutschlands Staatsdiener mit Blogs, Microblogs und Social Networks? Gibt es dazu Dienstanweisungen, die eine entsprechende Beteiligung untersagen? Sicher werden MEK-Beamte oder Mitarbeiter von Verfassungsschutz und BND ihre Tätigkeit schon aus Sicherheitsgründen nicht einer breit(er)en Öffentlichkeit bekannt geben können. Doch wie steht es mit Kriminalbeamten, Staatsanwälten oder Richtern? Recht bekannt ist etwa das Richter-Blog Im Namen des Volkers, doch sonst stolpert man m.E. weit häufiger über bloggende und twitternde Anwälte als über Beamte. Oder täusche ich mich da?

 

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5 Kommentare

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Eine generelle Regelung wäre mir unbekannt, aber in einigen IT-affinen Behörden (doch sowas gibt's) gibt es entsprechende Hausverfügungen, die den Umgang mit sozialen Netzwerken einschränken.

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Lieber Herr Ballmann,

Verzeihen Sie mir meine missverständliche Ausdrucksweise ;-) Natürlich ist die Situation bei der Richterschaft schon insofern anders, als man den Richterinnen und Richtern mangels Weisungsrechten schlecht "verbieten" könnte, sich an social networks zu beteiligen. Dennoch findet man höchst selten eine(n) Ihrer Kolleginnen und Kollegen online, auch nicht die jüngeren darunter ... 

@RA Kompa: Danke für den Hinweis, das hatte ich nach so langer Zeit schon wieder verdrängt ...

@Niemand: Die Situation ist nicht so ganz vergleichbar, denke ich. Trotzdem besten Dank für den Einwurf.

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