Betriebliche Mitbestimmung bei Obi - Arbeitnehmervertreter erheben Vorwürfe

von Prof. Dr. Markus Stoffels, veröffentlicht am 13.07.2009
Rechtsgebiete: ArbeitsrechtBetriebsratObiVorwürfe1|3658 Aufrufe

Der Baumarktbetreiber Obi sieht sich schwerwiegenden Vorwürfen ausgesetzt. Spiegel Online berichtet über zahlreiche konkrete Vorkommnisse, die darauf hindeuten, dass der Firma die betriebliche Mitbestimmung offenbar ein Dorn im Auge ist. Es ist die Rede von Hausverboten für Gewerkschaftler, von konstruierten Kündigungen und von massiver Behinderung von Betriebsratswahlen. Ein Ver.di-Sprecher beklagt: "Überall, wo Betriebsräte gegründet werden sollen, gibt es erhebliche Widerstände und Schwierigkeiten." Obi versuche, die Gründung von Arbeitnehmervertretungen systematisch zu verhindern. Dies gelte sowohl für franchisegeführte Geschäfte als auch für Obi-Filialen. Auch die Zahlen scheinen das zu bestätigen: Bundesweit gibt es laut Ver.di nur in etwa 40 der über 330 Baumärkte einen Betriebsrat. Die Konzernzentrale belässt es auf Anfrage von Spiegel Online bei einer knappen Stellungnahme: "In jedem großen Unternehmen gibt es in Einzelfällen auch mal lokale Meinungsunterschiede, die wir aber immer unter Beachtung der Belange aller Beteiligten lösen und gelöst haben." Obi arbeite mit seinen Mitarbeitern sowie den Mitarbeitervertretungen "vertrauensvoll zusammen." Also alles in Obi bei Obi?

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1 Kommentar

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Wohl eher alles Owi bei Obi ... siehe §§ 119 ff. BetrVG. Vllt. kommt ja eine Gewerkschaft auf die Idee Strafantrag zu stellen. Ob ein solcher Aussicht auf Erfolg hätte bleibt natürlich dahingestellt, aber der Imageschaden für Obi würde das Unternehmen zumindest unter Zugzwang setzen.

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