Wichtig für Anwälte: Pflichtverteidiger für Führerscheintouristen!

von Carsten Krumm, veröffentlicht am 15.07.2009

Vor einigen Monaten gab es im Blog schon einmal eine ähnliche Entscheidung: Pflichtverteidiger für Führerscheintouristen? Jetzt hat das LG Hechingen, Beschl. v. 27.4.2009 - 1 Qs 25/09 einem Führerscheintouristen, der wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis (§ 21 StVG) angeklagt war einen Pflichtverteidiger wegen Schwierigkeit der Rechtslage (§ 140 Abs. 2 StPO) beigeordnet. Aber: Es handelte sich um die "alte" Rechtslage vor dem 19.1.2009.

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Nicht nur für Führerscheintourismus: Auch bei der Frage Beweisverwertungsverbot bei einer Blutentnahme unter - möglichem - Verstoß gegen den Richtervorbehalt wird PKH bewillgt (LG Koblenz, Beschluss vom 16. Juli 2009, Az. 1 Qs 136/09).

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