Cloud Computing: Schwarze Löcher im IT-Rechtssystem?

von Dr. Axel Spies, veröffentlicht am 21.07.2009

Beachtenswert die Überlegungen des Kollegen Jan Pohle in der FTD zum Cloud Computing (kurz gesagt - des Auslagerns der Software und/oder einzelner Datenbestände mit der Folge, dass diese nur schwer oder gar nicht mehr lokalisiert werden können).

http://www.ftd.de/meinung/kommentare/:Gastkommentar-Wolkige-Aussichten-f%FCr-Cloud-Computing/542797.html

Der Kollege Pohle sieht vor allem Haftungsrisiken. Zitat:

"...So verlangt das Bundesdatenschutzgesetz im Rahmen der Auftragsdatenverarbeitung, dass sich Unternehmen vor dem Auslagern ihrer IT ins Internet beim Anbieter überzeugen, dass dieser ausreichende Schutzmaßnahmen gegen Datenlecks getroffen hat. Damit sind Unternehmen schon heute oft überfordert. Sie riskieren ständig, schadensersatzpflichtig zu werden. Beim Cloud-Computing ist die Kontrolle nahezu unmöglich. Der Anwender weiß im Zweifel nicht einmal, wo seine Daten räumlich gespeichert werden."

Dem stimme ich zu, aber die Vorfrage für mich ist, welches Recht überhaupt anwendbar ist: Siehe MMR-Beitrag: http://rsw.beck.de/rsw/shop/default.asp?sessionid=E8EA55A4702A4613B572923516331395&docid=281111&docClass=NEWS&site=MMR&from=mmr.10

Wie sieht die Beck Community die Chancen und Gefahren des Cloud Computing?

 

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