Demografischer Wandel: Bericht der Bundesbank birgt Zündstoff

von Prof. Dr. Christian Rolfs, veröffentlicht am 21.07.2009
Rechtsgebiete: ArbeitsrechtRente mit 67Bundesbank|2719 Aufrufe

Die Bundesbank regt in ihrem jüngsten Monatsbericht an, das Renteneintrittsalter langfristig auf 69 Jahre anzuheben. Damit stellt sie sich deutlich gegen politische Forderungen, die 2007 beschlossene "Rente mit 67" zu revidieren. Derzeit sieht das SGB VI in der Fassung des RV-Altersgrenzenanpassungsgesetzes (vom 20.4.2007, BGBl. I S. 554) vor, dass die Altersgrenze von 2012 an moderat um zunächst einen Monat pro Geburtsjahrgang, später jeweils zwei Monate ansteigt, um dann für die Jahrgänge 1964 und jünger ihren endgültigen Stand mit 67 zu erreichen.

Im Monatsbericht Juli 2009 der Bundesbank heißt es auf S. 42 f. auszugsweise:


Um den weiterhin vorhandenen Herausforderungen Rechnung zu tragen, bieten sich drei Ansatzpunkte an: Eine direkte Begrenzung der altersabhängigen Ausgaben, eine Verbesserung der Wachstums- und Beschäftigungsperspektiven sowie eine vorausschauende und zeitnahe Konsolidierung der öffentlichen Haushalte. ...


Eine unmittelbare Entlastung künftiger Steuer- und Beitragszahler kann erreicht werden, wenn es gelingt, die altersabhängigen Ausgaben durchweg langsamer steigen zu lassen. Diese Zielsetzung lag insbesondere den jüngsten Reformen der staatlichen Alterssicherung zugrunde. So sollen die Modifizierungen der Rentenanpassungsformel bewirken, dass der Anstieg der Renten hinter dem der beitragspflichtigen Entgelte zurückbleibt und somit das relative Rentenniveau sinkt. Zudem wird das gesetzliche Rentenalter schrittweise angehoben. ...


Die Anhebung des gesetzlichen Rentenalters ist angesichts der steigenden ferneren Lebenserwartung eine geeignete Maßnahme, wenn die Rentenphase in Relation zur Erwerbsphase nicht stetig zunehmen soll. Ansonsten wäre allein deshalb – auch ohne Berücksichtigung der niedrigen Geburtenrate – ein kontinuierlicher Ausgaben- und Beitragssatzanstieg vorprogrammiert. Festgelegt ist bislang eine Anhebung des gesetzlichen Rentenalters auf 67 Jahre bis 2029. Obwohl in den aktuellen Bevölkerungsprognosen auch danach mit einem beinahe konstanten Anstieg der ferneren Lebenserwartung um gut einen Monat pro Jahr gerechnet wird, ist bislang keine weitere Erhöhung des Rentenalters vorgesehen. Wenn das Verhältnis von Ruhestands- und Erwerbsphase annäherungsweise konstant gehalten werden soll, wäre unter den demographischen Annahmen der AWG bis 2060 eine weitere Anhebung des gesetzlichen Rentenalters auf 69 Jahre notwendig. Eine Indexierung des Renteneintrittsalters an die fernere Lebenserwartung (wie z.B. in Dänemark) könnte der zu erwartenden Entwicklung grundsätzlich Rechnung tragen und für die Beteiligten eine verlässlichere längerfristige Perspektive schaffen.

Erste Reaktionen aus der Politik lassen jedoch eine breite Ablehnung erkennen.

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