Euskirchener Knöllchenprozess – Polizisten wegen veruntreuter Knöllchen verurteilt!

von Carsten Krumm, veröffentlicht am 21.07.2009

Diese Nachricht ist mir in den letzten Tagen etwas „durch die Lappen“ gegangen – ich will aber doch kurz über das Urteil des Euskirchener „Knöllchen-Prozesses“ informieren:  Die beteiligten Beamten, die Bußgelder für das eigene Portemonnaie kassiert hatten sind je zu 11 Monaten und 2 Wochen Freiheitsstrafe „zur Bewährung“ verurteilt worden. Aus der Presse (www.ksta.de) auszugsweise:

„…Am Donnerstag wurden ein 40-jähriger Polizeioberkommissar aus Mechernich und ein 44-jähriger Hauptkommissar aus Zülpich vom Euskirchener Schöffengericht für diese Vergehen verurteilt. Wegen Untreue in jeweils zwölf Fällen zulasten der Landeskasse bekamen beide Angeklagten elf Monate und zwei Wochen Freiheitsstrafe auf Bewährung aufgebrummt. Beide Polizeibeamte gaben vor Gericht zu, Bußgelder von Verkehrssündern in bar kassiert und in die eigenen Taschen gesteckt zu haben. Als Drahtzieher der Machenschaften bezeichneten sie aber ihren ehemaligen Streifenführer. Zwischen Februar 2004 und Februar 2006 waren sie nacheinander gemeinsam mit dem 56-jährigen Polizeihauptkommissar aus Bad Münstereifel mit der Laser-Pistole auf derJagd nach Geschwindigkeitssündern gewesen. Vor allem zu schnelle Autofahrer in den Stadtgebieten von Euskirchen und Bad Münstereifel gingen ihnen dabei ins Netz. Die Masche war in den angeklagten Fällen immer die gleiche gewesen. Wer keine EC-Karte bei sich hatte, „durfte“ in bar bezahlen, obwohl derartige Inkasso-Methoden bei der Polizei zu diesem Zeitpunkt bereits streng untersagt waren….“

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4 Kommentare

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"11 Monate und 2 Wochen Freiheitsstrafe" - Schon nett, wie die Ein-Jahres-Grenze knapp vermieden wurde, die den Beamtenstatus gekostet hätte.

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11 Monate und 2 Wochen Freiheitsstrafe" - Schon nett, wie die Ein-Jahres-Grenze knapp vermieden wurde, die den Beamtenstatus gekostet hätte.

 

Das ist nicht nett, sondern eine Sauerei. Solche Leute weiter als Polizisten zu beschäftigen ist ein Hohn..

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Das Urteil halte ich für viel zu mild: 1 Jahr zur Entfernung aus dem Amt (da vorsätzliche Tat) wäre das mindeste !!!

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Naja da dachten sich die Abzocker, warum nicht auch einmal in die eigene Tasche und nun schön auf Kosten der Steuerzahler im Innendienst rumsitzen und Bleistifte im büro anspitzen oder klauen.

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