Public Corporate Governance Kodex

von Dr. Ulrike Unger, veröffentlicht am 29.07.2009

Die Bundesregierung hat am 1. Juli 2009 „Grundsätze guter Unternehmens- und Beteiligungsführung im Bereich des Bundes“ verabschiedet. Kernelement hiervon ist der „Public Corporate Governance Kodex“ (PCGK). Der Kodex richtet sich in erster Linie an die mehrheitlich vom Bund gehaltenen Beteiligungen nichtbörsennotierter Unternehmen. Beispiele hierfür sind die Deutsche Bahn AG, die Deutsche Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit (GTZ) GmbH und die Wismuth GmbH Chemnitz.

Der Bund orientiert sich bei seinem Regelwerk am Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK), übernimmt etwa auch dessen „comply or explain“-Prinzip. Der „Public Kodex“ enthält Regelungen zu den Verantwortungsbereichen von Geschäftsleitern, Aufsichtsräten und Anteilseignern, zur angemessenen Vergütung von Geschäftsführungsmitgliedern, zur Rechnungslegung und zur Abschlussprüfung. Dabei wird bereits das Vorstandsvergütungsgesetz berücksichtigt, das vom Bundestag am 18. Juni 2009 verabschiedet wurde.

Für börsennotierte Gesellschaften, an denen der Bund mehrheitlich beteiligt ist, gilt auch weiterhin der DCGK.

Diesen Beitrag per E-Mail weiterempfehlenDruckversion

Hinweise zur bestehenden Moderationspraxis
Kommentar schreiben

Kommentare als Feed abonnieren

Kommentar hinzufügen