Netzsperre gegen Kinderpornografie tritt vorerst nicht in Kraft!

von Prof. Dr. Henning Ernst Müller, veröffentlicht am 30.07.2009

Überraschung? Nicht für beck-blog-Leser. Aufgrund des hier im beck-blog erstmals von Herrn Prof. Hoeren vorgebrachten  europarechtlichen Einwands (erforderliches Notifizierungsverfahren) kann das Zugangserschwerungsgesetz vorerst nicht in Kraft treten, sondern frühestens in drei Monaten.

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44 Kommentare

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Welcher der beiden Entwürfe liegt denn jetzt überhaupt zur Notifizierung vor?

Der alte TMG Zusatz oder das neue Spezialgesetz?

Da wurde ja ziemlich getrickst um eine erneute erste Lesung zu vermeiden.

Selbst die Abgeordneten blickten da bei der Verabschiedung nicht so wirklich durch, ich auch nicht mehr.

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Das Thema ist ein Stück aus dem Tollhaus. Heute morgen wurde in Brüssel der Eintrag beim TRIS-Rechner unter der Hand geändert. Unter der Rubrik "Entwurfsdokument" Deutsch taucht jetzt das Zugangserschwerungsgesetz auf. Die Word-Datei trägt aber den Datumszusatz: 31 Juli. Die anderen Dokumente zum Gesetz (etwa die englischen und französischen Übersetzungen sprechen noch von § 8a TMG). Hier hat also jemand im Ministerium gemerkt, dass man da die alte Fassung nach Brüssel geschickt hat und hat "im kleinen Dienstweg" den neuen Text nachgereicht. Das ist aber europarechtswidrig. Denn die Notifizierungsfristen müssen dann neu berechnet werden (zumal TMG und Zugangserschwerungsgesetz auch inhaltlich stark unterschiedlich sind).

http://ec.europa.eu/enterprise/tris/pisa/app/search/index.cfm?fuseaction...

Das Ganze ist nicht nur eine einzige Schlamperei (ich gebe Herrn Stadler vollumfänglich recht). Die Fristen verschieben sich jetzt auch aufgrund des Nachschiebens. Das Gesetz darf nicht Anfang Oktober in Kraft treten, sondern frühestens erst zum 1.11.

BMWi sagt: Nach der 3. Lesung wurde Synopse verschickt, Ds. 16/13411. Die Kommission hat zunächst das falsche Dokument online gestellt.

Es wurde damit also spät, aber vollständig geschickt - so stellt es sich jedenfalls momentan dar.

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Die Aussagen des BMwi dürften wohl kaum stimmen. Wie sich bei den hinterlegten Dokumenten zeigt (siehe Word-Funktion Ersteller des Dokuments), hat das BMwi durch eigene Mitarbeiter die Texte zum 7.7. erstellt (einschließlich der Übersetzungen und des Impact-Textes). Diese Texte bezogen sich alle auf § 8a TMG-E! Die Synopse ist im übrigen nicht der Gesetzestext; zu notifizieren war insofern nicht die Synopse, sondern der Entwurf des Zugangserschwerungsgesetzes selbst!

Ich halte Wahltaktik für wahrscheinlicher.

Wenn ich es richtig überblicke ist schon das Zustandekommen des Gesetzes formal Grundgesetzwidrig gewesen. Der Inhalt ist ebenso formal (Zuständigkeit) Grundgesetzwidrig, da Sache der Länder.
Somit wird jede Klage nach Inkafttreten Erfolg haben - ungeachtet der weiteren Bedenken wegen der Meinungsfreiheit/Zensur o.ä..

Somit würde durch eine erfolgende Klage, das Inkrafttreten, der so oder so nachhaltige Dilettantismus mancher in der Regierung weiter zu Tage treten und diskutiert werden als z.B. durch Hoffmann-Riem schon geschehen. Sollte sich - und da sind sich die Bundesdilettanten vermutlich auch nicht mehr sicher - dazu (in der öffentl. Diskussion) noch zunehmend herausstellen (Meinungsbildung), das die Meinungsfreiheit unzulässig eingeschränkt wird, dann ist das im Wahlkampf sicher wenig förderlich für die Regierungsparteien. Taktisch gesehen ist also jede Verzögerung nahezu ein muss.

 

Grüße

ALOA

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Es wird wohl eine Kombination aus beiden Punkten sein: Angst vor erfolgreichen "Rechtsmitteln" (nennt man die so?) und vor ausbleibenden Erfolgsmeldungen.

 

Interessant ist auch Frau von der Leyens Satz ans Hamburger Abendblatt:

„Die Sperrungen beginnen spätestens Mitte Oktober“, sagte sie. „Dazu haben sich die fünf wichtigsten Provider, die 75 Prozent des Marktes beherrschen, vertraglich verpflichtet. Bis dahin müssen sie die technischen Voraussetzungen geschaffen haben.“

Man geht also offfiziel schon mal mindestens davon aus, dass die EU Frist länger als bis anfang Oktober dauert und man evtl. auf die Verträge ausweichen muss.

 

Die (vor allem von der SPD hervorgebrachte) Argumentation man brauche ein Gesetz um sowieso kommende Sperren rechtlich abzusischern kann ich mir allerdings nur mit Angst vor Gesichtsverlust erklären.

Als juristischer Laie sehe ich nicht, wer sich gegen eine Aufhebung der Verträge wehren sollte, die Provider etwa?

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Für eine Wahl zählt ja vor allem, was vorher über eine Sache kommuniziert wird - was tatsächlich passiert und wie effektiv das ist, ist nicht so wichtig. Frau von der Leyen wollte noch einen Erfolg verbuchen in einer (auf den ersten Blick) klaren Sache: Wer wäre nicht gegen Kinderpornographie?  Erst probierte sie es mit den Verträgen, da gab es unerwarteten Gegenwind, auch vom Koalitionspartner. Die SPD konnte aber nun nicht ganz dagegen sein, Kinderpornographie im Netz zu stoppen, das hätte bei der Mehrheit der (uninformierten) Wähler nicht so gut ausgesehen. Deshalb nun das Gesetz mit einigen (zumindest äußerlich)  rechtsstaatlichen Verbesserungen und Bremsen.

Nicht vorhergesehen haben beide Parteien, dass es gegen die Netzsperren doch mehr als nur marginalen Widerstand geben würde (vgl. die insgesamt positive Berichterstattung über die erfolgreiche Online-Petition).

Dass nun die Umsetzung des Gesetzes nicht so richtig "läuft", ist sicher teils Betriebsunfall (zur schlechten Gesetzgebung mit ganz heißer Nadel kommt nun auch noch Schlamperei bei der Notifizierung), teils ist es aber auch nicht mehr so wichtig: Ob mit dem Gesetz tatsächlich etwas gegen Kinderpornographie getan wird, ist doch egal. Geplant war es, die Aussage rüberzubringen: "Von der Leyen tut etwas gegen Kinderpornographie im Internet". Es ist zwar nicht zu 100 % gelungen, diese botschaft zum Wähler zu bringen, aber m. E. doch noch zu einem großen Anteil.

Und weil es aus ihrer Sicht ja so gut geklappt hat, geht Frau Ministerin von der Leyen jetzt daran, dasselbe Verfahren für anderen "Schmutz" im Netz zu empfehlen.

"Zensursula" hat wieder zugeschlagen. Dem Hamburger Abendblatt gab sie gestern ein Interview, in dem sie merkwürdige Sätze zum Besten gab. Die Sperrungspflichten kämen spätestens ab Oktober zum Tragen, da die Provider sich dazu vertraglich verpflichtet hätten. Von Gesetz ist da nicht die Rede. Und: es bleibt nicht bei Kinderpornographie. Wie befürchtet, soll jetzt alles mögliche zu m Anlaß von Sperrungspflichten genommen werden.

http://www.abendblatt.de/politik/article1120772/Kampf-gegen-Schmutz-im-I...

Familienministerin von der Leyen im schon oben verlinkten Interview:

"Doch wir werden weiter Diskussionen führen, wie wir Meinungsfreiheit, Demokratie und Menschenwürde im Internet im richtigen Maß erhalten. Sonst droht das großartige Internet ein rechtsfreier Chaosraum zu werden, in dem man hemmungslos mobben, beleidigen und betrügen  kann." (Hervorhebung von mir)

Das ist nun wrklich eine Neuigkeit. Will Frau von der Leyen jetzt Stoppschilder vor Abofallenseiten aufstellen lassen?
Gebrüder Schmidtlein, Olaf Tank und Katja Günther, suchen Sie sich schon mal eine neue Einnahmequelle! 

Damit können ja nur "Betrügerseiten" aus dem Ausland in Hinterafrika gemeint sein. Die werden ja auch so häufig genutzt.

 

Grüße

ALOA

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"Guttenberg stoppt Gesetz" meint die SZ, weil (ich paraphrasiere) angeblich das Bundeswirtschaftsministerium heimtückisch und in feindlicher Willensrichtung das Gesetz der EU zur Notifizierung und nicht dem BuPrä zum Unterzeichnen zugeleitet habe. Jetzt drohe die Diskontinuität zu zuschlagen und alles wäre dahin! Das sei ein perfider Plan von zu Guttenberg, dem (so suggeriert der Artikel) als Dr. iur. im Gegensatz zu einer abgebrochenen Fachärztin und (immerhin!) Stanford Gasthöhrerin Kenntnisse von Verfassungsrecht unterstellt werden können.

Insgesamt reichlich infam von der SZ.

 

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In dieser Angelegenheit würde ich auch Hanlon´s Razor als Erklärungsansatz vorziehen:

Never attribute to malice that which can be adequately explained by stupidity

(Schreibe nichts Böswilligkeit zu, was durch Dummheit erklärt werden kann)

Ich glaube also an Schlamperei, nicht an eine Verschwörung des Wirtschaftsministers gegen die Familienministerin.

Überdies: Ob das Zugangserschwerungsgesetz wegen Diskontinuität verfällt, ist alles andere als ausgemacht, siehe u.a. hier.

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Den Punkt der Diskontinuität kann man m.E. durchaus anders sehen.

Dass die Diskontinuität "nur" in der BT-GO festgehalten wird, kann durchaus wesentlich dabei sein, wenn man prüfen will, ob ein Gesetz unter Berücksichtigung der geltenen Rechtsvorschriften erlassen wurde.

Dies kann dann, je nach Interpretation, zu dem Schluß führen, dass nur eine nachrrangige Rechtsvorschrift verletzt wurde oder dazu, dass eine nicht zulässige Umgehung des sich von der Legislativen gegebenen Organisationsrechts vorliegt.

Die Chancen schätze ich auf 50:50. Gar so dumm ist der Gedanke von Prantl m.E.n. nicht. Die Rechtsfolgen sind durchaus unterschiedlich, peinlich kann das aber auch für von Guttenberg werden (öffentliche Einlassungen hin oder her, er hat die Amtsverantwortung).

Wenn es heftig kommt, d.h., wenn die EU die Frist voll ausnutzt und das Gesetz nicht in Kraft treten kann, dann tippe ich mal auf ein fröhliches Ringeltänzchen in Karsruhe, und dies auch, wenn der Bundestag das Gesetz in einer neuen Lesung erneut beschließt (was ich unter schwarz-gelb nicht erwarte, da die Kosten für die Sperrung durch die Provider recht hoch sind).

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Das Argumentationsniveau im Beck-Blog war auch schon mal höher  -  auch die verlagsseitig bestellten "Experten" verlieren bei diesem Thema offenbar jegliche Contenance.

Wie die Herren Müller und Hoeren es mit ihrem beruflichen Anspruch vereinbaren zu können glauben, hier ohne jede Faktenkenntnis über den Inhalt der Notifizierung zu spekulieren (und genauso ohne jede Rechtskenntnis und ohne sich die Mühe machen zu wollen, mal einen Kommentar zu Rate zu ziehen, über die Auswirkung der Diskontinuität auf abgeschlossene Gesetzgebungsverfahren zu spekulieren), ist mir ohnehin ein Rätsel.

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Lieber Herr Schneider,

solche Pauschalvorwürfe helfen nicht und sind substanzlos. Sagen Sie uns doch, wo wir falsch liegen - statt wie der Adler in der Muppetshow das Näschen über das Niveau zu rümpfen. Ihr Th

Lieber Herr Hoeren,

ohne die tatsächlichen Details zu kennen (was genau ist der EU-Kommission notifiziert worden? wer ist für den Inhalt der TRIS-Datenbank verantwortlich?), werfen Sie und Herr Müller dem verantwortlichen Minister/Ministerium schon einmal "Dummheit", "Schlamperei" und "Manipulationen" vor.

Das ist das Argumentationsniveau und die Ausdruckweise eines Heise-Trolls.

Vielleicht bin ich etwas altmodisch, aber mich stört, wenn deutsche Universitätsprofessoren sich im Blog des angesehensten deutschen juristischen Verlagshauses sich so äußern.

Beste Grüße

Ihr Martin Schneider

 

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Lieber Herr Schneider,

besten Dank für Ihre Rückmeldung. Die Begriffe "Dummheit" und "Manipulationen" habe ich nicht verwendet, wenn Sie durch eine einfache Recherche in obigen Texten feststellen werden.

Ich weiß auch nicht, ob hier wer wie wann "geschlampt" hat. Der objektive Befund ist nur folgender: Am 7. Juli wurde nach Brüssel ein Text mit dem alten § 8a TMG geschickt; dies ergibt sich aus den Word-Verfasser- und Datumsdateien des alten Dokuments auf dem TRIS-Rechner. Dieses Dokument wurde dann auch in den Folgetagen übersetzt und in den Übersetzungen auf dem Rechner hinterlegt (siehe die Datumsangaben im Word-Text). Dann wurde - nachdem im Internet die Frage nach dem Dokument aufgeworfen wurde - Ende Juli das alte Dokument auf dem TRIS-Rechner ausgetauscht. Eine Erläuterung dieses Vorgangs fand nicht statt. Ausgetauscht wurde auch nur der deutsche Text, nicht die Übersetzungen und auch nicht der deutsche Impact-Text; diese bezogen/beziehen sich weiterhin auf den alten § 8a TMG. Das neue Dokument war auch nicht - wie das BMwi angibt - das ursprünglich nach Brüssel gesandte Dokument; dagegen spricht, daß das neue Dokument erst Ende Juli generiert wurde (Datumsangabe im Word-Text). Warum das alles so wichtig ist? Die Notifizierung ist keine bloße Förmlichkeit; sie soll nationalstaatliche Alleingänge bei Gesetzesentwürfen zu Diensten der Informationsgesellschaft verhindern (wie damals beim deutschen IuKDG).

 

Beste Grüsse Ihr Th

 

 

 

Sehr geehrter Herr Schneider,

Ihren Vorwurf halte ich für unsubstantiiert und kann ihn mir kaum erklären.

Ich habe nie vorgegeben, Experte für Staats- oder Europarecht zu sein. Der Grund für meine Kritik am Gesetzgebungsverfahren ist schon im Ausgangsposting oben verlinkt: Hier im Blog hat Herr Prof. Hoeren vor einigen Monaten mit plausibler juristischer Argumentation vertreten, dass das Gesetzgebungsverfahren zum Zugangserschwerungsgesetz europarechtlich nicht ordnungsgemäß erfolgt ist: Ich habe damals auch kritische Fragen an Herrn Hoeren gestellt (siehe dort). Offenbar hat Herr Hoeren Recht behalten: Der europarechtliche Einwand wurde im Gesetzgebungsverfahren nicht beachtet - das Gesetz wurde ohne vorherige Notifizierung verabschiedet; und jetzt sorgt eben dieses Versäumnis (warum darf man es nicht "Schlamperei" nennen?) für eine Verzögerung. 

Schon bei der Abstimmung im Bundestag - sehr schön bei youtube zu verfolgen - lief nicht alles korrekt ab. Viele Abgeordnete wussten gar nicht genau, über welche Vorlage sie abstimmen. Dass nun - verspätet - doch notifiziert wird, bestätigt die Auffassung von Herrn Kollegen Hoeren. Die jetzt weiteren auffälligen Umstände, die zur weiteren Verzögerung des Gesetzes führen, sind hier in den Kommentaren dargelegt bzw. verlinkt. Ich glaube, Sie vermissen Fakten, die direkt vor Ihrer Nase liegen.

In einem Blog wird nicht alles auf die Goldwaage gelegt, sonst ähnelt es zu sehr einem Fachaufsatz oder einem Lehrbuch. Insofern habe ich mir auch die Kritik eines amerikanischen Blogger-Kollegen zu Herzen genommen, der beklagte, die Deutschen würden in ihren Expertenblogs keine Meinungen riskieren. Aber ganz unabhängig davon halte ich "Schlamperei" für das richtige Wort für dieses Gesetzgebungsverfahren. Weder Herr Hoeren noch ich haben hier von einer "Manipulation" gesprochen, im gegenteil, ich habe den zuständigen Minister gegen den Vorwurf Prantls in Schutz genommen. Wenn Sie besser informiert sind, schreiben Sie es. Wenn Sie mich überzeugen, bin ich bereit, meine Auffassung an dieser Stelle zu korrigieren.

Zur Diskontinuität: Nicht in meiner Eigenschaft als Experte, aber in meiner Eigenschaft als Volljurist habe ich mich auch dazu umgetan: Herrschend gilt wohl, sofern der Bundestag ein Gesetz verabschiedet hat, verfällt es nicht mehr der Diskontinuität, auch wenn es vom BPräs erst in der neuen Wahlperiode ausgefertigt wird (wie immer gibt es a.A.). Sollte aber der Bundestag wegen eines Einwands im Notifizierungsverfahren erneut damit befasst werden müssen, sieht es anders aus. Genau deshalb sollte das Notifizierungsverfahren ja auch schon vor der Verabschiedung eines Gesetzes  durchgeführt werden.

Im Übrigen habe ich meine strafrechtlichen und kriminologischen Bedenken gegen diese Gesetzgebung an verschiedenen Stellen hier im Blog substantiiert deutlich gemacht.

Mit besten Grüßen

Henning Ernst Müller

 

 

 

Wo kommt denn der Herr Schneider her? aus dem BMwi? Jedenfalls ist das immer das gleiche. Kaum ist mal jemand zu Recht regierungskritisch und schreibt dazu im Netz, ist er ein "Heise-Troll". Statt inhaltlicher Diskussion wird schwarz-Weiß gemalt und ad hominem verunglimpft. Der "angesehene Verlag" und die "bösen Professoren" - das "Niveau". Wo bleibt Ihr Niveau, Herr Schneider?

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Nun wirds noch toller (auch für Herrn Schneider)! Ich habe gerade mal die Texte bei TRIs angeschaut. Die TRIS-Seite wurde unter der Hand vorgestern noch mal geändert. Als deutscher Text steht jetzt wieder der alte Text mit § 8a TMG drin. Der neue-alte Text datiert vom 3. August (warum nehmen die im BMWi eigentlich nicht die verräterische Datumsanzeige aus dem Dokument). Das heißt: Das BMwi hat Brüssel jetzt noch einmal kontaktiert, um nun doch nur den alten Gesetzesentwurf ins Netz zu stellen. Dann ist der Hinweis des BMwi, Brüssel habe den falschen Text ins Netz gestellt, unwahr. Das BMwi bekam wohl kalte Füsse ....

Interessant ist ebenfalls, dass das Gesetz "vorsorglich" notifiziert wird, die Vereinbarung zwischen Providern und BReg (vertreten durch das BKA) aber nicht.

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Spiegel-Online hat recherchiert, die Ministerien antworten. Sie dementieren einen Streit zwischen den Ministern (den halte ich auch für unwahrscheinlich, s. o.), sondern sagen:

"Es sei auch nicht darum gegangen "das Gesetz zu verzögern, sondern darum, eine Verzögerung zu vermeiden" heißt es aus dem Wirtschaftsministerium. Die EU-Kommission habe den Standpunkt vertreten, die "Notifizierung" sei nötig, in Berlin sei man anderer Meinung, habe das Gesetz aber dennoch weitergeleitet, um ein zeitraubendes Hickhack zu vermeiden."

Also: Zunächst wurde gesagt, das Gesetz könne am 1. August in Kraft treten. Jetzt wird gesagt, man habe es an die EU weitergeleitet, "um eine Verzögerung zu vermeiden". Infolgedessen tritt es aber frühestens im Okober in Kraft. Nennt man es heute "Vermeiden einer Verzögerung", wenn eine Sache drei Monate verzögert wird?

Außerdem heißt es dort:

Umgesetzt würden die Sperrmaßnahmen ohnehin bereits - weil es schon entsprechende Verträge zwischen dem Bundeskriminalamt und den Internet-Providern gibt, die das gleiche vorsehen wie das Gesetz selbst.

D.h. die Netzsperre soll nun ohne gesetzliche Grundlage vorgenommen werden, nachdem man zuerst  aus rechtsstaatlichen Gründen ein Gesetz formuliert hat? Und da soll man nicht an der Politik verzweifeln?

 

Ähnliche Andeutungen hatte die Familienministerin auch schon dem Hamburger Abendblatt gegenüber gemacht. Wenn man die Verträge jetzt wieder mehrfach öffentlich erwähnt geht man wohl davon aus eventuell wieder auf sie zurück greifen zu müssen.

 

Was ich dabei seltsam finde ist, dass die Exekutive überhaupt solche Verträge mit Unternehmen beschließen kann, in denen hauptsächlich die Rechte Dritter beschränkt werden. Da wurde das BKA doch nahezu legislativ tätig oder sehe ich das falsch?

 

Wenn jetzt seit zwei Tagen wieder der alte Text bei der EU ist, dann kann es sich ja noch bis November ziehen, wobei die Schonfrist der Verträge früher ausläuft.

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Lieber Herr Hoeren,

ich bitte um Nachsicht, Sie mit Herrn Müller  -  von dem der Begriff "Dummheit" stammte  -  in einen Topf geworfen zu haben. Sie selbst haben einem Kommentar von Herrn Stadler, in dem es hieß, hier würden "Schlampereien durch nachträgliche Manipulationstechniken kaschiert" (31.07.2009, 13:03 Uhr), einige Minuten später "vollumfänglich recht" gegeben. Wenn Sie jetzt erklären, nie selbst von Manipulationen gesprochen zu haben, ist das deshalb bestenfalls sehr formal richtig. Der Sache nicht angemessen ist es auch, wenn Sie nach wie vor den Eindruck manipulativer Eingriffe erwecken (05.08.2009, 15:17 Uhr: "unter der Hand vorgestern noch mal geändert")  -  die Datenbank bietet gar keine Möglichkeit, irgend etwas in anderer Weise als kommentarlos zu ändern.

In der Sache hätte man sich in der Tat gewünscht, dass die Notifizierung, wenn man sie denn für notwendig hält (was entgegen dem hier erweckten Eindruck so sicher keineswegs ist), früher erfolgt wäre. Das war ein Fehler. Solche Fehler passieren, gerade gegen Ende der Legislaturperiode, wenn ein Berg an Unerledigtem in Nachtschichten abgearbeitet wird. Ob man deswegen seriöserweiser einem ganzen Ministerium generelle "Dummheit" (Müller) oder "Schlamperei" (Hoeren, Müller) vorwerfen sollte, ist aber gleichwohl die Frage.

Beste Grüße

Ihr Martin Schneider

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Lieber Herr Schneider,

es würde die Diskussion deutlich vereinfachen, wenn Implikationen, wie zB - Ihre von mir vermutete - Mitarbeiterschaft im Staatsdienst offen gelegt würden (anders kann ich mir Ihre Kommentare kaum erklären).*

Was in diesem Gesetzgebungsverfahren (Notifikation eingeschlossen) ist eines Rechtsstaates unwürdig.

* Ich mache mit meiner Person den Anfang - selbständiger Anwalt im Bereich IT-Recht. Mitglied im AK Zensur.

Beste Grüße

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Sehr geehrter Herr Schneider,

lesen Sie bitte noch einmal meinen Kommentar #24, in dem ich die von Herrn Prantl veröffentlichte ziemlich abwegige Theorie einer bewussten Ausbremsung der Familienministerin durch den Wirtschaftsminister zurückgewiesen habe mit dem Hanlon`s Razor-Spruch. Die Übersetzung des Spruchs (oben kursiv gesetzt)  enthält nun einmal das deutsche Wort Dummheit, ich habe aber deutlich gemacht, dass ich in diesem Fall "Schlamperei" meine - zuvor sprach ich von Betriebsunfall; das ist gar nicht weit weg von Ihrer Erklärung. Also bitte: Ich habe keineswegs einem ganzen Ministerium Dummheit vorgeworfen, sondern in dem Gesetzgebungsverfahren Schlamperei festgestellt.

Ja, Sie haben Recht, Fehler können passieren in der allgemeinen Hektik. Aber dann sollte man sich halt hinstellen und sagen: "Sorry, in der allg. Hektik ist leider die Prüfung, ob wir das ganze der EU vorlegen müssen, vergessen worden und deshalb haben wir es erst jetzt nach Verabschiedung des Gesetzes geprüft und obwohl wir der Ansicht sind, es müsse gar nicht vorgelegt werden (Argumente hier noch einzufügen), haben wir nach Abwägung von pro und contra entschieden, es doch vorzulegen. Leider ist einem Mitarbeiter des Ministerium auch noch ein Fehler bei der Übertragung an die EU-Datenbank unterlaufen. Das Gesetz wird erst in drei Monaten in Kraft treten." Aber gerade eine solche Erklärung habe ich nicht gehört, sondern es wird behauptet, man vermeide eine Verzögerung, indem man das Gesetz verzögere, und das Gesetz brauchen wir sowieso nicht, wir haben ja Verträge (vorausgesetzt die Zitate bei Spiegel Online stimmen).

Herr Schneider, mir macht es überhaupt nichts aus, eine Ehrenerklärung für das ganze BMWi abzugeben, wenn hier alles in Ordnung war und nur verzeihliche Fehler gemacht wurden. Wenn man allerdings meint, man brauche keine Fehler einzuräumen und man brauche ein nach außen hin "merkwürdig" erscheinendes Vorgehen nicht näher zu kommentieren dann muss man sich wohl gefallen lassen, dass der äußere Eindruck einer Schlamperei auch genau mit einem solchen Wort bezeichnet wird.

Mit besten Grüßen

Henning Ernst Müller

 

Lieber Herr le D,

ich habe beruflich weder mit der Bundesregierung noch mit den hier diskutierten Fragen das Geringste zu tun.

Ich halte aber, wie die große Mehrheit der Bevölkerung, das Interesse der versammelten IT-Nerds an einer obrigkeitsfreien Spielwiese "Internet" für weniger schützenswert als das Anliegen, der Kinderpornographie sichtbar entgegenzutreten, und ich erkenne  -  zweifellos im Gegensatz zu Ihnen  -  das Bemühen der Bundesregierung an, dies in rechtsstaatlich akzeptabler Weise zu regeln, auch wenn man (wie immer, wenn juristisches Neuland beschritten werden muss) über Details sicher streiten kann.

Und ich werde -  zweifellos wiederum im Gegensatz zu Ihnen  -  auch kein Problem damit haben, wenn demnächst überlegt werden sollte, ein möglicherweise bewährtes Zugangserschwerungsverfahren auch gegenüber Naziseiten anzuwenden, auf denen zur Gewalt gegen Ausländer, Juden etc. aufgerufen wird.

Beste Grüße

Ihr Martin Schneider

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Ich erkenne die höchst engagierte Diskussion gern als berechtigt an, aber könnte nicht einer der Experten einmal klar sagen, ob die EU das Gesetz scheitern lasse könne, oder nicht?

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@ Martin Schneider

Sie können mit Zuganserschernissen ebensowenig den Neonaziosmus wie die Kinderpornographie bekämpfen, und das werden Sie auch wissen. Diese ganzen Dinge erscheinen nach Austausch von Argumenten nur noch als vorgeschoben, wie auch neuere Worte der von der Leyen klar erkennen ließen: Wenn das BKA hinter verschlossenen Türen ohne öffentliche Kontrolle werkeln kann, dann hat das mit demokratischer Kontrolle von Informationsverhalten absolut gar nichts mehr zu tun.

Das BKA hat mehrfach Dinge getan, die man als kriminell bezeichnen muss, sei es in Bad Kleinem gewesen, wo es Spurenbeseitigung anstelle von Spurensicherung betrieb, sei es im Falle der angeblichen Militanten Gruppe gewesen, als es Beweismittelfälschung zugeben musste.

Wenn die Internetkontrolle so sauber wäre, dann könnte sie auch argumentativ behauptet werden, und dann wäre es auch nicht nötig, sie unter Ausschluss der Öffentlichkeit ausgerechnet vom BKA betreiben zu  lassen.

 

 

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@ Martin Schneider

Bitte lesen Sie sich den Artikel in der Süddeutschen Zeitung von heute durch. Vielleicht überzeugt er Sie ja von der nutzlosen Symbolpolitik Abstand zu nehmen:

http://www.sueddeutsche.de/computer/698/483147/text/

"Kinderpornographie - Simple Lösungen für ein komplexes Problem, wem hilft die Internetzensur?"

06.08.2009, 9:24 Von Johannes Boie

Die Debatte um die Kinderpornographie beschneidet nicht nur das Internet, sondern schadet auch den Opfern des Missbrauchs.

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Sehr geehrter Herr Barlek,
sehr geehrter Herr Henry Müller,

was Sie "Symbolpolitik" nennen, ist in Wahrheit die Erfüllung der staatlichen Schutzpflicht gegenüber aktuellen und zukünftigen Opfern von Kinderpornographie.

Denn diese Schutzpflicht umfasst auch die Schaffung eines entsprechenden Rechtsbewusstseins (fragen Sie mal unseren Mitdiskutanten Prof. Dr. Henning Ernst Müller, der Ihnen sicher bestätigen wird, dass er das in der Strafrechtsvorlesung  -  bezogen auf die Strafrechtsnormen  -  auch so vorträgt).

Und dass dieses Rechtsbewusstsein durch die völlig unproblematische Zugänglichkeit von Kinderpornographie im Internet untergraben wird, bedarf doch eigentlich keiner weiteren Begründung. Die "Zugangserschwerung" hat deshalb auch dann ihren guten Sinn, wenn sie von Böswilligen mehr oder weniger leicht umgangen werden kann (was sich von so gut wie allen Verboten sagen lässt).

Beste Grüße

Ihr Martin Schneider

 

 

 

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Sehr geehrter Herr (Henning Ernst) Müller,

nur kurz zu Ihrem Blogbeitrag #30:

Sie schreiben: "In einem Blog wird nicht alles auf die Goldwaage gelegt." Das kann ich für sich genommen gelten lassen.

Auf Ihrer Universitäts-Homepage haben Sie ein Verzeichnis Ihrer wissenschaftlichen Schriften niedergelegt, das auch Ihre Beiträge im beck-blog enthält. Das ist etwas ungewohnt, aber auch das könnte ich für sich genommen gelten lassen.

Ich habe aber Schwierigkeiten, beides zusammen unter einen Hut zu bringen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Martin Schneider

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Sehr geehrter Herr Schneider,

freut mich, dass Sie dort nachgeschaut haben. Dann hat die Publikationsliste auf der Homepage schon ihren Zweck erfüllt. Ich bemühe mich redlich, aber man kann´s im Leben nicht jedem Recht machen, ich weiß. 

Zur Symbolpolitik (#47): Natürlich hat auch symbolisches Recht seine Verdienste und der Staat wirkt mit seinen Gesetzen auch auf das Rechtsbewusstsein der Bürger: Ich hielt die damalige Neuregelung des § 177 StGB - Einbeziehung der Vergewaltigung in der Ehe - , die etliche meiner Kollegen abfällig als "Symbolpolitik" bezeichneten, für gute und richtige Symbolpolitik. Und ich nenne in meiner Vorlesung auch andere Fälle.

In dem Fall, den wir hier diskutieren  habe ich aber den Verdacht, das Symbol sollte vor allem zeigen: Wir (Politiker) tun was gegen Kinderpornographie (siehe dazu schon meinen Kommentar #15). Dafür spricht:

1. Es gibt fast keine rechtspolitische Frage, bei denen die Bürger in ihrem Bewusstsein stärker übereinstimmen als in der Ablehnung der Kinderpornographie. Wenn es einer Stärkung des Rechtsbewusstseins wirklich bedarf, dann auf ganz anderen Feldern (z.B. im Straßenverkehr, der jährlich sehr viele Opfer fordert - dort wäre z.B. ein Feld für die von ihnen genannte Schutzpflicht, aber damit lassen sich nicht allzu viele Wählerstimmen gewinnen. "Frau von der Leyen fordert zum Schutz von Kindern höhere Strafen für Geschwindigkeitsüberschreitungen" - die Nachricht hätte ich gern gehört.)
2. Das Stoppschild verdeckt nur den Missstand, er bleibt aber erhalten, was diejenigen, die das Stoppschild zu sehen bekommen (und das sind ja nur wenige), auch wissen.
3. Wenn man das Rechtsbewusstsein mit einem Gesetz auf rechtsstaatlicher Basis stärken will, dann darf  man nicht sagen (wie es Frau von der Leyen gerade getan hat): Gesetz hin oder her, dann machen wir es eben ohne gesetzliche Grundlage. Denn das untergräbt das Vertrauen in den Rechtsstaat. Frau Zypries hat das richtig erkannt.

Beste Grüße

Henning Ernst Müller

 

Nun - der (aus meiner Sicht - hoffentlich) finale Akt im Notifizierungsspektakel: Gestern wurden die Einträge auf dem TRIS-Rechner wieder unter der Hand geändert. Nunmehr taucht wieder das aktuelle Zugangserschwerungsgesetz auf (allerdings nur in der .de-Rubrik; alle anderen Texte beziehen sich noch auf das TMG) Das BMwi liest offensichtlich hier im Blog mit: Im neuen Dokument fehlt erstmals die Datumsanzeige. Allerdings finden sich in den Word-Texteigenschaften noch Hinweise auf Gudrun Eger als Verfasserin - diese Dame kennt inzwischen die ganze Internetszene. Schönes Wochenende - auch an Frau Eger Ihr TH

 

PS: wers nachlesen will

http://ec.europa.eu/enterprise/tris/pisa/app/search/index.cfm?fuseaction...

Lieber Herr Hoeren,

statt hier weiter dunkel Manipulationen zu insinuieren, könnten Sie doch mal etwas dazu schreiben, inwieweit es  -  die grundsätzliche Erforderlichkeit des Notifizierungsverfahrens einmal unterstellt  -  überhaupt einen Unterschied macht, welche Fassung genau notifiziert wurde.

Besteht Ihrer Ansicht nach zwischen der Entwurfsfassung des § 8a TMG und dem ZugErschwG ein so großer inhaltlicher Unterschied, dass man das Notifizierungsverfahren ggf. noch einmal von vorneherein hätte beginnen müssen? Und wenn ja, warum ist das Ihrer Meinung nach so?

Die Richtlinie 98/48/EG soll schließlich die Gemeinschaftsorgane, Mitgliedsstaaten und Marktteilnehmer davon unterrichten, was inhaltlich geplant ist, nicht, in welcher rechtlichen Verpackung. Und dass Entwürfe immer wieder mal im Detail geändert werden, ohne dass sinnvollerweile das ganze Notifizierungsverfahren samt Dreimonatsfrist von vorne losgehen kann, weiß eigentlich auch der EU-Normgeber.

Beste Grüße

Ihr Martin Schneider

 

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Lieber Herr Schneider,

die Unterschiede sind zT enorm (wenn ich nur an die in letzter Minute beschlossene Einbeziehujng aller nicht-gewerblichen Access Provider - etwa der Hochschulen - denke). Die Unterschiede sind in der Synopse gut zusammengefaßt:

http://blog.odem.org/2009/06/16/sperr-gesetz-aenderungen.pdf

 

Ich hoffe, das hilft. Herzlichen Gruss TH

 

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