Diskussionen im Blog wird dieser Beitrag nicht auslösen, aber wissen sollten Sie es: Wichtige Gesetzesänderungen sind in Kraft getreten

von Prof. Dr. Bernd von Heintschel-Heinegg, veröffentlicht am 05.08.2009

Gestern und heute sind wichtige Gesetzesänderungen in Kraft getreten: Verständigung im Strafverfahren, Strafbarkeit der Vorbereitung und Anleitung zu terroristischen Straftaten, Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie, verbesserter Anlegerschutz und der neue § 15a RVG. 

Gesetzliche Regelung der Verständigung im Strafverfahren   Gestern sind die gesetzlichen Regelungen zur Verständigung im Strafverfahren in Kraft treten. Nun ist in § 257c StPO erstmals gesetzlich geregelt, unter welchen Voraussetzungen solche Verständigungen in der öffentlichen Hauptverhandlung möglich sind. Weitreichende Dokumentations- und Mitteilungspflichten sollen die notwendige Transparenz schaffen. Persönlich würde ich das mit Blick auf den Amtsaufklärungsgrundsatz einem Fragezeichen versehen. Das Urteil bleibt in vollem Umfang überprüfbar; Verbot des Rechtsmittelverzichts, § 302 Abs. 1 S. 2 StPO.

Vorbereitung und Anleitung zu terroristischen Gewalttaten strafbar

Seit dem 04.08.2009 stehen die Vorbereitung von terroristischen Gewalttaten und die Anleitung zu solchen Taten gesondert unter Strafe. Die neuen Vorschriften des Staatsschutzstrafrechts erfassen dabei laut Ministerium etwa den Besuch eines terroristischen Ausbildungslagers zur Vorbereitung eines terroristischen Anschlags. Bestraft werden der Regelung zufolge auch Personen, die Beziehungen zu einer terroristischen Vereinigung aufnehmen oder unterhalten, um sich in der Begehung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat unterweisen zu lassen. Da das Internet als Propagandamedium für Terroristen erheblich an Bedeutung gewonnen habe, sei jetzt auch das Verbreiten oder Anpreisen terroristischer «Anleitungen» - etwa für die Herstellung von Sprengstoffen oder den Bau von Sprengvorrichtungen – strafbar.

Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie

Am 04.08.2009 ist das Gesetz zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie (ARUG) im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. Aktionäre sollen künftig besser informiert werden und auch die Stimmrechtsausübung wurde erleichtert. Zusammen mit einer Vereinfachung des Vollmachtsstimmrechts der Banken will das Gesetz die Präsenz von Aktionären in der Hauptversammlung erhöhen. Daneben erschwert das ARUG dem Ministerium zufolge so genannten «räuberischen Aktionären» das Geschäft und enthält zudem eine für die Praxis wichtige Neuordnung des Fristenregimes im Vorfeld der Hauptversammlung. Die wesentlichen Bestimmungen dieses Gesetzes werden allerdings erst am 01.09.2009 in Kraft treten.

Anlegerschutz: Längere Verjährungsfristen und neue Dokumentationspflichten

Auch die von Bundesjustizministerin Zypries vorgeschlagenen Regelungen zum Anlegerschutz sind heute in Kraft getreten. Ab gelten für entstehende Ansprüche wegen Falschberatung längere Verjährungsfristen. Außerdem sind die Banken künftig verpflichtet, den Inhalt jeder Anlageberatung zu protokollieren und dem Kunden eine Ausfertigung des Protokolls an die Hand zu geben. Dies soll den Anlageberater zu höherer Sorgfalt veranlassen und damit insgesamt die Qualität der Beratung erhöhen. In einem Prozess wegen schlechter Beratung kann sich dann der Kunde auf das Beratungsprotokoll berufen. Diese neuen Dokumentationspflichten gelten allerdings erst ab dem 01.01.2010,  damit den Banken die benötigte Zeit für organisatorische Vorbereitungen bleibt.

Neuer § 15a RVG

Der heute in Kraft tretende neue § 15a RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) beinhaltet eine wichtige Änderung für die gerichtliche und rechtsanwaltliche Praxis. Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hatte dazu geführt, dass bei der Erstattung von Prozesskosten vom unterlegenen Gegner in bestimmten Situationen Mandanten, die bereits vorgerichtlich einen Rechtsanwalt eingeschaltet hatten, schlechter standen als solche, die den Rechtsanwalt sogleich mit der Prozessvertretung beauftragt hatten. Dieses nicht sachgerechte Ergebnis gehört künftig der Vergangenheit an. Die Neuregelung istTeil des Gesetzes zur Modernisierung von Verfahren im anwaltlichen und notariellen Berufsrecht, das unter anderem ab dem 01.09.2009 eine unabhängige, bundesweit tätige «Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft» einführen wird.

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