OLG Bremen: Pflichtverteidigung bei Problemen der Blutprobenverwertung auch im OWi-Verfahren nötig

von Carsten Krumm, veröffentlicht am 05.08.2009

Die "Blutprobenentscheidungen" reißen nicht ab. Nun hat auch das OLG Bremen mit Beschluss v. 14.7.2009 - SsBs 15/09 = BeckRS 2009 21683 festgestellt, dass eine Pflichtverteidigerbestellung erforderlich ist, wenn die Frage der Verwertbarkeit einer unter Verstoß gegen § 81a Abs. 2 StPO entnommenen Blutprobe in der Hauptverhandlung zu klären ist. Die Besonderheit der Entscheidung: Es ging um ein OWi-Verfahren - hier sind ansonsten Pflichtverteidigerbestellungen eher selten zu verzeichnen.

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