BGH: Tateinheit bei Drogendelikt und Trunkenheitsfahrt möglich

von Carsten Krumm, veröffentlicht am 07.08.2009

Das muss natürlich jeder Strafrechtler wissen: Der BGH hält es nach einer Entscheidung aus März (sorry - die Entscheidung ist mir einfach durchgegangen) möglich, dass zwischen BTM-Tat und Trunkenheitsfahrt (§ 316 StGB) Tateinheit nach § 52 StGB besteht. Voraussetzung: das Mitsichführen der Betäubungsmittel muss in einem inneren Beziehungs- oder Bedingungszusammenhang mit dem Fahrvorgang stehen. Dies soll dann der Fall sein, wenn die Fahrt gerade dem Drogentransport und dem Verbringen der Drogen an einen sichereren Ort gedient hat - BGH, Beschluss vom 5.3.2009 - 3 StR 566/08.

Diesen Beitrag per E-Mail weiterempfehlenDruckversion

Hinweise zur bestehenden Moderationspraxis
Kommentar schreiben

1 Kommentar

Kommentare als Feed abonnieren

§ 264 StPO sowieso - aber der BGH hatte auch nichts gegen die Annahme von § 52 StGB. Schauen Sie mal auf der BGH-Seite und geben einfach das AZ in die Suchmaske ein...

0

Kommentar hinzufügen