Ärger mit dem Kapitän: Matrose springt in den Rhein

von Prof. Dr. Christian Rolfs, veröffentlicht am 11.08.2009
Rechtsgebiete: ArbeitsrechtKündigungSchifffahrt|2356 Aufrufe

Das ist doch mal eine stilvolle Kündigung: Weil er sich über seinen Chef (den Kapitän) geärgert hatte, ist ein niederländischer Matrose einfach vom fahrenden Tankschiff aus in den Rhein gesprungen. Polzei, Feuerwehr und Notarzt wurden alarmiert und konnten den 38-Jährigen nass, aber unversehrt retten. Nur auf das Schiff wollte er nicht zurück. Ob auf das Arbeitsverhältnis deutsches Recht Anwendung findet und die Kündigung daher formunwirksam ist (§ 623 BGB), wurde nicht berichtet.

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