Skript Internetrecht neu

von Prof. Dr. Thomas Hoeren, veröffentlicht am 17.08.2009

In eigener Sache: Das neue Skript Internetrecht (Stand: September 2009) ist ins Netz gestellt. Das Skriptum wurde wieder umfangreich überarbeitet. Integriert wurden die zahlreichen Gesetzesvorhaben der letzten Legislaturperiode, etwa die Novellierungen zum BDSG und das Zugangserschwerungsgesetz.

 

Hinzu kommen zahlreiche neue Urteile (fast 200) und Literaturhinweise.

Diese konzentrieren sich u.v.a.. auf

- die Zulässigkeit von Google-ad,

- die urheberrechtliche Zulässigkeit von Online-Videorecordern und Sound-

Sampling,

- die datenschutzrechtliche Zulässigkeit von Outsourcing und

Direktmarketing,

- die Haftung von Intermediären (Links, Foren etc.).

 

 

http://www.uni-muenster.de/Jura.itm/hoeren/materialien/Skript/Skript_Sep...

 

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18 Kommentare

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Ich halte es doch für sehr fragwürdig, wenn hier jemand so "großzügig" ein ganzes Buch ins Netz stellt. Hoeren nimmt den Verlegern und anderen Autoren systematisch die Möglichkeit, mit Büchern zum Internetrecht Geld zu verdienen. Dies ist m.E. unlauter und sollte auch die Verlagsszene geahndet werden.

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es ist doch jedem selbst überlassen, ob das Werk für ihn gut genug ist, oder ob er lieber für ein anderes bezahlt. Herr Prof. Hoeren ist ja für seine mitunter etwas "hastige" Arbeitsweise bekannt, vgl. nur den Eingangssatz seines Postings: "Das neue Skript Internetrecht (Stand: September 2009) ins Netz stellen."

Also "Dr. Sprang" (wer auch immer sich dahinter verbirgt). Lesen oder nicht lesen, das ist hier die Frage.

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und sollte auch die Verlagsszene geahndet werden

Lese ich da etwa einen Aufruf zu einem Verstoß gegen § 1 GWB? ;)

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Vielen Dank für dieses Skript! Ich finde es sehr ehrbar, wenn jemand auf diese Weise sein Wissen für die Netzwelt verfügbar macht.

Ich halte es absolut nicht für "unlauter" geballtes Wissen auf diese Weise der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Hochschulen werden durch öffentliche Mittel finanziert. Daher ist es nur "lauter", wenn der Steuerzahler das von ihm mitfinanzierte Wissen auf direktem Wege zur Verfügung gestellt bekommt und nicht doppelt dafür "blechen" muss, indem er das von ihm bereits bezahlte Wissen teuer irgendwelchen Verlagen in Buchform wieder abkaufen muss.

P.S.: http://www.ub.uni-dortmund.de/listen/inetbib/msg29728.html

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Dem Dank schließe ich mich an. Wir brauchen mehr Open Access auch für Fachbücher. Interessieren würde mich, wieviel jährlich für die Kaffeekasse des Instituts an freiwilligen Spenden eingeht.

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@Kopernik soetwas in der Art hatte ich mir schon gedacht, dass es aber gleich diese Adresse sein muss, verblüfft fast schon ein wenig. "geahndet", "unlauter", das sind schon heftige Begriffe für jemanden in dieser Position.

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Herzlichen Dank für das Skript, ich kann es gerade gut gebrauchen.

Die Erfahrung lehrt übrigens, dass sehr viele Leser von solchen Online-Publikationen später das gedruckte Buch nachkaufen. Insofern würder es sich für Sie möglicherweise lohnen, ein paar Exemplare auf eigene Rechnung zu drucken und einen entsprechenden Hinweis hier reinzustellen.

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Sehr geehrter Herr Prof. Hoeren,

herzlichen Dank für die Überarbeitung und neuveröffentlichung Ihres Skriptes!

Mit freundlichen Grüßen

Ich zweifele ja ein wenig, dass der Kommentator #1 wirklich der Dr. Sprang ist, aber gleichwohl:

Ich halte es doch für sehr fragwürdig, wenn hier jemand so "großzügig" ein ganzes Buch ins Netz stellt.

Es ist überhaupt gar nicht frag-, sondern förderungswürdig! Wenn Prof. Hoeren meint, dass er sein Werk nicht verkaufen möchte (wobei er das ja ohne weiteres könnte), dann ist es sein verdammtes Recht als Urheber genau das zu tun (wobei ich es spannend fände, wenn das Werk unter CC gestellt wird und von ihm "nur"noch redigiert werden würde).

Hoeren nimmt den Verlegern und anderen Autoren systematisch die Möglichkeit, mit Büchern zum Internetrecht Geld zu verdienen.

Hat Prof. Hoeren ein Verbot ausgesprochen, dass keine Bücher zum Internetrecht mehr verkauft werden dürfen? Oder hat er die Bücher aus den Regalen der Buchhandlungen geklaut?

Und wenn die anderen Autoren meinen, sie könnten keine Bücher mehr verkaufen, weil Prof. Hoeren sein Skript veröffentlicht, dann müssen sie sich halt ein neues Thema suchen (wobei es genügend Streitpunkte gibt, an denen man anderer Auffassung sein kann). Sowas nennt sich freie Marktwirtschaft.

Dies ist m.E. unlauter und sollte auch die Verlagsszene geahndet werden.

Wenn überhaupt, dann ahndet das ein Gericht und nicht "die Verlagsszene" (die es ohnehin nicht gibt). Unlauterkeit kann ich aber - selbst mit Wohlwollen - nicht erkennen.

Lieber Herr "Sprang" (ich kann mir auch nicht vorstellen, dass hier wirklich der Justitiat des Börsenvereins geschrieben hat),

ich habe nach keinem Kenntnisstand keinem Autoren etwas weggenommen. Ratsuchende kaufen verschiedene Bücher zum Internetrecht. Gerade in diesem sehr umkämpften Rechtsgebiet wäre es fatal, wenn jemand nur "Hoeren" kennen würde. Und meine Verleger haben sich auch nie beklagt - das ist nämlich das spannende Phänomen. Obwohl das Skript alle 3 - 4 Jahre auch als Buch in Papier erscheint, hindert der freie Zugriff über das Internet nicht den klassischen Buchvertrieb. Ganz im Gegenteil: die Absatzzahlen sind nach Auskunft meiner Verleger sehr gut.

Für die Dauerversorgung des Instituts mit Kaffee und die Finanzierujng unserer Weihnachtsfeier reicht es, Herr Dr. Graf.

 

Herzlichen Gruss Ihr Th

 

 

 

 

Verstehe ich da was falsch? Aber ich gehe davon aus, dass sowohl der Name "Dr. Sprang" als auch der Inhalt doch (wohl ?) ironisch gemeint sind. Allerdings bin ich mir nach der Kommentaren hier, die sich ernsthaft damit auseinandersetzen nicht mehr so ganz sicher..

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Schade, dass die Größenordnung der freiwilligen Spenden geheimgehalten wird, denn weder weiß ich, wieviel Kaffee im Hoeren-Institut getrunken wird noch was eine Weihnachtsfeier kostet. Wenn man freiwillige Spenden als eines der möglichen Open-Access-Geschäftsmodelle herausstellen möchte, braucht man auskunftsfreudigere Anbieter. 

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@Dr. Graf Ihre Neugierde in Ehren, aber ich denke nicht, dass es sich bei der Bitte um eine Spende für die Kaffeekasse um ein "Geschäftsmodell" handeln soll.

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Ich schließe mich den Danksagungen an. Finde es sehr ehrenwert, wenn eine derart detaillierte Zusammenfassung eines komplexen Rechtsgebiets kostenlos verbreitet wird. Dass die Publikation Interessierte vom Kauf von Fachbüchern abhält, glaube ich nicht. Unsere Kanzlei käme nicht auf die Idee, beck-online oder die MMR abzubestellen. Und meine Studenten (Informatiker) würden sich auch keine juristischen Lehrbücher anschaffen, nur weil sie einmal in ihrem Leben eine Vorlesung Recht hören. Da hilft so ein Online-Skript ungemein (ich HOFFE wenigstens, dass sie es lesen ...). Jedenfalls besser, als sich über gewisse IT-Ticker zu informieren, die oft nur an der Skandalisierung von juristischen Themen interessiert sind.

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Lieber Herr Hoeren, liebe Community,

natürlich ist Kommentar #1 - wie Sie schon richtig vermutet hatten - nicht von mir. Am 17.8. weilte ich glücklich in der weitgehend mobilfunk- und internetfreien Fränkischen Schweiz und habe mich dort intensiv mit "Tristan und Isolde", ganz gewiss aber nicht (bei allem Respekt vor Ihrem Skript!) mit dem Internetrecht befasst.

Leider ist dies nicht das erste Mal, dass die Positionen des Börsenvereins durch virtuelle "Doppelgänger" von mir in Internetforen diskreditiert werden. Deswegen verliere ich zunehmend die Lust, mich im "Original" auf solchen Plätzen zu tummeln (auf diesen Vorgang bin ich nach Rückkehr aus meinem Urlaub in dieser Woche aufmerksam gemacht worden).

Herzliche Grüße

Christian Sprang

 

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