Kein Vergleich vor dem Arbeitsgericht nur über die Hauptsache

von Dr. Hans-Jochem Mayer, veröffentlicht am 29.08.2009

Eine Vielzahl arbeitsgerichtlicher Verfahren endet erfreulicherweise durch Vergleich. Dies wird nicht zuletzt dadurch begünstigt, dass bei der Beendigung des Verfahrens durch gerichtlichen Vergleich die in dem betreffenden Rechtszug angefallene Gerichtsgebühr entfällt. Wie das LAG Baden-Württemberg im Beschluss vom 11.08.2009,- 20 Sa 93/08- betont hat, fällt in arbeitsgerichtlichen Urteilsverfahren aber die volle Verfahrensgebühr auch dann an, wenn die Hauptsache durch Vergleich erledigt und über die Kosten durch Beschluss nach § 91 ZPO entschieden wird. Dies gilt auch dann, wenn die Parteien auf Rechtsmittel gegen die Kostenentscheidung und auf die Gründe des Beschlusses verzichten. Fazit: Wenn schon Vergleich, dann aber über alles!

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1 Kommentar

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Vergleich ist die beste Variante, Betrofene wegen Klagewelle muss Seit Jahren warten auf sein

Entscheidung, wegen Zeit ablaufen, wenn Personen vom Bauerhof Doktor Titel kaufen, wo Garantie

das die Ehte Richter/in sind. Ich habe schon erlebt, aber wüste auch nicht was ist das Vergleich, nach 4 Jahre Verfahren - Vergleich!!! Wo Kind war ohne Unterhal als 53 Monat.

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