Zum 1.9.09: Neues für Fahrradfahrer

von Carsten Krumm, veröffentlicht am 31.08.2009

Zum 1.9.09 treten einige Änderungen der StVO in Kraft, die für Fahrradfahrer interessant sind. Das BMVBS hat hier einen Überblick über die Änderungen und eine Stellungnahme des Verkehrsministers eingestellt. Aus der Meldung des BMVBS auszugsweise:

  • "Bauliche Radwege und Radfahrstreifen auf der Fahrbahn sind in der neuen StVO gleichgestellt. Die Städte haben nun einen größeren Handlungsspielraum bei der Entscheidung, welche Radverkehrsanlage geplant werden soll. Radfahrstreifen auf der Straße verbessern die Sichtbarkeit von Radfahrern für Autofahrer, besonders im Kreuzungsbereich. Dies ist  ein Beitrag für mehr Verkehrssicherheit.

  • Benutzungspflichtige Radverkehrsanlagen werden auf das aus Verkehrssicherheitsgründen tatsächlich gebotene Maß zurückgeführt. Benutzungspflichtige Radwege dürfen nach der neuen StVO nur noch dort angeordnet werden, wo es die Verkehrssicherheit oder der Verkehrsablauf erfordern.
    Innerorts sind dies insbesondere Vorfahrtsstraßen mit starkem Auto und LKW-Verkehr. Auf Straßen mit geringerer Verkehrsbelastung können Radfahrer im Mischverkehr geführt werden. So kann das gesamte Straßennetzes von Radfahrern genutzt werden. Durchgängige Verbindungen ("Velorouten") können leichter angelegt werden.

  • Vereinfachte Öffnung von Einbahnstraßen. Die Öffnung von Einbahnstraßen für den Radverkehr ist möglich, wenn die zulässige Höchstgeschwindigkeit nicht mehr als 30 km/h beträgt und die Straße ausreichend breit ist. Bei Linienbus- oder stärkerem LKW-Verkehr muss die Begegnungsbreite zwischen Radfahrern und Kfz mindestens 3,50 Meter betragen. Zudem muss der Streckenverlauf, Kreuzungen und Einmündungen übersichtlich sein.

  • Durchlässige Sackgasse. Beim Zeichen 357 (Sackgasse) kann nun die Durchlässigkeit für Radfahrer und/oder Fußgänger mit einem Piktogramm angezeigt werden. Das Straßennetz wird dadurch durchlässiger, Umwege werden vermieden.

  • In Fahrradstraßen dürfen alle Fahrzeuge - also Fahrräder und Autos - nicht schneller als 30 km/h fahren. Radfahrer dürfen weder gefährdet noch behindert werden. Wenn nötig, müssen Autos die Geschwindigkeit weiter verringern."
  • Für Interessierte gibt es übrigens zum Recht für Radfahrer auch ein gutes Buch:  "Recht für Radfahrer" von  RA Dr. Kettler.

     

     

     

    Diesen Beitrag per E-Mail weiterempfehlenDruckversion

    Hinweise zur bestehenden Moderationspraxis
    Kommentar schreiben

    1 Kommentar

    Kommentare als Feed abonnieren

    Sorry, etwas offtopic weil nicht für Radfahrer.
    An Bahnübergängen ändert sich auch was.
    Ab dem ersten Hinweisschild herrscht Überholverbot, wodurch auch das Warten von LKW über 7,5to und Zügen (Glieder- Sattel-) nach der einstreifigen Bake entfällt.

    0

    Kommentar hinzufügen