MP3 hören mit Handy am Steuer - ist auch eine OWi!

von Carsten Krumm, veröffentlicht am 05.09.2009

Detlef Burhoff berichtet in seinem Strafrecht-Online-Blog über einen Beschluss des OLG Köln v. 12. 8. 2009, 83 Ss OWi 63/09. Ich habe die Entscheidung gerade hier auf bei Justiz-Online gefunden. Einen Verstoß gegen § 23 Abs. 1a StVO wollte der Betroffene mit der (vielleicht auch nur erfundenen) Einlassung entkräften, er habe nur MP3-Dateien auf seinem Handy gehört. Das AG hat (richtigerweise) trotzdem verurteilt. Das OLG hat in seiner Entscheidung über den vom Betroffenen eingelegten Antrag auf Zulassung der Rechtsbeschwerde die Ansicht des AG gestützt.

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2 Kommentare

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Ich kann nur raten, sich ein iPhone (und für den Ernstfall) noch einen iPod Touch (=Keine Telefonfunktion) zuzulegen. Dann kann man soviel Musik hören und Dinge auf sein Gerät diktieren, wie man will!

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Warum "richtigerweise"?

a) weil es sich um eine Schutzbehauptung handelt oder

b) weil es einen fundamentalen Unterschied zwischen Radio hören/MPR abspielen mit Hilfe eines iPhones und mit Hilfe eines iPod Touch gibt?

Meiner Ansicht nach muesste entweder jede Art von "Rumspielen" an Geräten verboten werden oder gar keine.

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