OWi-Basiswissen: Nochmals zum Ampelphasenplan...

von Carsten Krumm, veröffentlicht am 09.09.2009

Vor einigen Tagen gab es den Beitrag Basiswissen Rotlichtverstoß: Wozu ist der Phasenplan gut? Nun habe ich gerade bei Recherchen für die beginnenden Arbeiten an der 2. Aufl. meines "Fahrverbot in Bußgeldsachen" die Entscheidung OLG Braunschweig, NZV 2006, 219 gefunden, die das Problem ganz plastisch darstellt:

In dem entschiedenen Fall war die Gelblichtphase bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h zu kurz, nämlich nur drei Sekunden lang! Das erstinstanzliche AG hatte gleichwohl wegen eines qualifizierten Rotlichtverstoßes (Rotlicht mehr als 1 Sekunde) verurteilt.

Das OLG Braunschweig hat daraufhin den Verwaltungsvorschriften zu § 37 StVO über den Gleichbehandlungsgrundsatz eine mittelbare Bedeutung zukommen lassen und daher zurückverwiesen mit der Maßgabe, dass der Betroffene nur wegen eines einfachen Rotlichtverstoßes (ohne Fahrverbot nach § 25 StVG) verurteilt werden kann. 

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