Scholz stellt Entwurf eines Entgeltgleichheitsgesetzes vor

von Prof. Dr. Markus Stoffels, veröffentlicht am 14.09.2009

Im Bundesarbeitsministerium ist die Gesetzgebungsmaschinerie in den letzten Wochen vor der Bundestagswahl auf Hochtouren gelaufen. Kurz nach der Vorstellung eines neuen Beschäftigtendatenschutzgesetzes (vgl. Blog-Beitrag vom 5.9.2009) hat Bundesarbeitsminister Scholz gemeinsam mit der Sozialministerin von Mecklenburg-Vorpommern, Manuela Schwesig, noch einen Diskussionsentwurf zur Verbesserung der Entgeltgleichheit zwischen Frauen und Männern vorgelegt. Denn immer noch erhalten Frauen in Deutschland - so Scholz und Schwesig - im Durchschnitt 23 Prozent weniger Lohn als Männer. Dazu erklärte der Minister: "Wir müssen jetzt handeln, um die Lohnlücke zwischen Männern und Frauen zu schließen. Freiwillige Vereinbarungen reichen dazu nicht aus." Aus diesem Grunde gebe der vorgelegte Gesetzentwurf einen rechtlichen Rahmen vor, mittels einer zertifizierten statistischen Entgeltanalyse zuverlässige Informationen über etwaige geschlechtsspezifische Entgeltunterschiede zu ermitteln. Zudem werde die Verpflichtung zur Bekanntmachung der Ergebnisse von durchgeführten Entgeltmessungen geregelt. Liegen Ergebnisse vor, die eine Ungleichbehandlung statistisch belegen, so sollen die Beschäftigten ab der Bekanntmachung ein Auskunftsrecht erhalten. Betriebsrat und die Antidiskriminierungsstelle des Bundes bekommen nach dem Entwurf die Befugnis, vom Arbeitgeber die Durchführung eines zertifizierten Entgeltmessungsverfahrens zur Durchsetzung der Entgeltgleichheit zu verlangen. Der Entwurf, der in dieser Legislaturperiode nicht mehr Gesetz werden kann, hat erwartungsgemäß unterschiedliche Reaktionen hervorgerufen. Während DGB-Vorstandsmitglied Ingrid Sehrbrock den Entwurf lobte, heißt es aus Kreisen der CDU/CSU, der Entwurf sei "fadenscheinig" und reine Wahlkampfstrategie. Bemerkenswert kritisch äußert sich zu den Inhalten des Entwurfs auch Heike Göbel in einem Kurzkommentar für die FAZ: „Diese Gleichstellungspolitik mit dem Holzhammer setzt Unternehmen dem Generalverdacht systematischer Benachteiligung aus. Sie erhöht einmal mehr den Verwaltungsaufwand, nicht den Gewinn. Der aber ist für ordentliche Frauen-Löhne immer noch die beste Voraussetzung – nicht die Gleichstellungsbürokratie.“

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