Verkehrsgerichtstag 2010: Das Programm steht!

von Carsten Krumm, veröffentlicht am 14.09.2009

Das Programm des VGT 2010, der vom  27.01. - 29.01.2010 stattfindet ist online gestellt. Ich denke, in den nächsten Wochen werde ich sicher noch mal auf den ein oder anderen Arbeitskreis zurückkommen - gerade auf die Ergebnisse des Arbeitskreises . Hier schon mal das Programm in Kurzform: 

AK I: Halterhaftung in Europa

AK II: Neues EU-Verkehrssicherheitsprogramm 2010 bis 2020

 AK III: Fahrgastrechte im Land- und Luftverkehr 

AK IV: Haushaltsführungsschaden

AK V: Ausnahmen vom Entzug der Fahrerlaubnis und vom Fahrverbot

AK VI: „Idiotentest“ auf dem Prüfstand

AK VII: Unfallrisiko „junge Fahrer“

 AK VIII: Neue Haftungs- und Entschädigungsregelungen in der Schifffahrt,

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Hinweise zur bestehenden Moderationspraxis
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5 Kommentare

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Sollte der Verkehrsgerichtstag nicht ehrlicherweise in Lobbyistentreffen umbenannt werden? Gericht sollte doch zumindest Ehrlichkeit suggerieren.
LG

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Beim Thema Idiotentest sollte ernsthaft diskutiert werden, ob nicht Fahrzeugführer die sich nach einem von ihnen verursachten Schaden unerlaubt vom Unfallort entfernen und somit Fahrerflucht begehen, nicht auch dem Test unterziehen müssen. Wer anderen einen erheblichen Sachschaden und/oder Personenschaden zufügt und sich anschließend durch Flucht der Schadensersatzpflicht entzieht, dessen charakterliche Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen ist mindestens zweifelhaft. Unfallflucht ist leider eine Art Volkssport geworden wie fast täglich in der Zeitung zu lesen ist. Auch in solchem Verhalten spiegelt sich der Werteverfall unserer Gesellschaft wider. Desgleichen sind extreme Raser auf ihre charakterliche Eignung durch die MPU zu untersuchen. Regelmäßig durchgeführte Kontrollen im Landkreis Hildesheim einschließlich A7 mit Beschränkung zeigen, daß mindestens die Hälfte aller schneller als erlaubt sind. In der Tempo 100-Zone wurde ein "Rekordhalter" mit 224 km/h gemessen. So was passiert nicht aus Versehen, sondern vorsätzlich. Mein Rechtsempfinden ist erheblich gestört, wenn jemand mit ein paar Gläschen Alkohol mit 1,1 Promille im Blut ohne Unfall seinen Führerschein verliert u. mit einer MPU rechnen muß oder sogar ein Radfahrer seinen Führerschein verlieren kann, während Unfallflüchter und Raser vergleichsweise glimpflich davon kommen. Gefährdung anderer ist hier mindestens genauso hoch!

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@ w.engel

nur eine kurze Anmerkung zu Ihrem Beitrag.

Wenn die geschilderten Sachverhalte (Unfallflucht / Raserei u.a.) gravierend sind, besteht jederzeit die Möglichkeit über die Regelungen des § 11 FeV eine MPU anzuordnen.

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