Frankreich: Internet kann bei Urheberrechtsverletzungen gekappt werden ("Three Strikes Out") - HADOPI 2 heute von der Nationalversammlung verabschiedet

von Dr. Axel Spies, veröffentlicht am 15.09.2009

Aus Frankreich wird eben vermeldet, dass die frz. Nationalversammlung mit 285 gegen 225 das Gesetz gebilligt hat, nach dem eine frz. Behörde („HADOPI“) Internetsperren anordnen darf. Im Gegensatz zur ersten Version des HADOPI-Gesetzes enthält diese Version „HADOPI 2“ eine Pflicht zur Richtervorlage der Maßnahme, von der Kritiker allerdings meinen, dass die Justiz als bloßer Papiertiger missbraucht werde, da der Einzelrichter nur nach Aktenlage entscheide. Der frz. Verfassungsrat (Conseil Constitutionnel) hatte HADOPI 1 am 10. Juni u.a. deshalb für verfassungswidrig erklärt, weil das Prinzip des Richtervorbehalts nicht eingehalten war. Die Verfassungsrichter werden sehr wahrscheinlich Gelegenheit erhalten, ein weiteres mal über HADOPI zu entscheiden: Die frz. Abgeordneten der Sozialistischen Partei wollen HADOPI 2 wiederum dem Conseil Constitutionnel zur Prüfung vorlegen. Bis der Vorgang abgeschlossen ist, tritt HADOPI 2 nicht in Kraft.  

Mehr zu HADOPI finden alle Interessierte in der MMR (Editorial Heft 07/09):

http://74.125.47.132/search?q=cache:N40RXCfQ5LYJ:www.beck.de/rsw/shop/default.asp%3Fsessionid%3D1F5112D383D34789845EE73E19057628%26toc%3Dmmr.30+spies+HADOPI+MMR&cd=1&hl=de&ct=clnk&gl=de   sowie schon mehrfach im Beck-Blog: http://blog.beck.de/2009/05/12/frankreich-internet-kann-bei-urheberrechtsverletzungen-gekappt-werden-three-strikes-out-update   und   http://blog.beck.de/2009/08/07/internetsperren-bei-illegalen-downloads-franzoesische-verhaeltnisse-jetzt-auch-in-deutschland  

Ob sich jetzt der Druck auf die anderen EU Staaten (GB, Deutschland) erhöht, ähnliche Maßnahmen zu verabschieden?

   

 

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Zu erwähnen ist in  diesem Zusammenhang  ein neuer Artikel von Prof. Fink, der sich mit der Frage nach der Verfassungsmäßigkeit einer Three-Strikes-Regelung in Deutschland auseinandersetzt. Der Autor meint, dass eine Umsetzung von Zugangssperren nach dem französischen Vorbild in Deutschland verfassungsrechtlich bedenklich sei.

Link: 


http://carta.info/13113/

 

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