Erbrechtsreform passiert heute den Bundesrat

von Dr. Claus-Henrik Horn, veröffentlicht am 18.09.2009

Seit heute steht es fest: Für Erbfälle ab dem 1. Januar 2010 gelten reformierte Regeln im Erbrecht; insbesondere das Pflichtteilsrecht ändert sich. Testamente sollten schon jetzt die neue Rechtslage berücksichtigen. Die Reform passierte heute den Bundesrat.

Die durchweg begrüßenswerten Änderungen der Reform greifen nur vorsichtig in die Dogmatik des Erbrechts ein. Das ist sicherlich auch deswegen geboten, da die im Erbrecht zu beurteilenden Zeiträume oftmals sehr lang sind. Gleichwohl wäre es im Pflichtteilsrecht wünschenswert gewesen, wenn beispielsweise bei Entfremdung zu einem Kind ein Elternteil die Pflichtteilsquote hätte reduzieren können, beispielsweise statt 1/2 der gesetzlichen Erbquote auf nur 1/3.

Wünschenswert wäre eine wesentlich mutigere Reform gewesen; leider ist es nur ein Mini-Reförmchen.

Die von der Bundesregierung initiierte Reform ist nach politischer Diskussion im Rechtsausschuss des Bundestages erheblich gestutzt worden. Wesentliche, geplante Änderungen sind vom Bundestag nicht beschlossen worden. Dazu gehört auch das Thema, ob und in welcher Höhe Personen, die den Verstorbenen gepflegt haben, nach dem Erbfall einen Bonus erhalten. Es verbleibt bei der schlechten und unzureichenden alten Rechtslage - nur mit dem Unterschied, dass pflegende Kinder jetzt nicht mehr auf berufliches Einkommen zugunsten der Pflegetätigkeit verzichtet haben müssen. Diese Voraussetzung für den Bonus sieht die noch geltende Rechtslage vor.

Dass die Bundesjustizministerin in ihrer heutigen Pressemitteilung besonders hervorhebt, dass pflegende Angehörige im Erbfall zukünftig besser gestellt werden, kann ich beim besten Willen nicht nachvollziehen. Die in dieser Legislaturperiode diskutierten Änderungen sollten viel weiter gehen, auch sollten andere Personen als - wie jetzt - Kinder und ggf. Enkel einen Bonus erhalten können. Zudem sollte das Gesetz genau vorsehen, wie dieser Bonus berechnet wird. Nach derzeitigem und auch zukünftigen Recht soll dieser Bonus nur der Billigkeit entsprechen. Die Konflikte in der Praxis über die Höhe des Bonus bleiben. Das ist ein üblicher Streitpunkt.

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