Vereinsrechtsreform passiert Bundesrat
von , veröffentlicht am 23.09.2009Rechtsgebiete: VereinBundesratStiftungHaftungsentlastung für VereinsvorstandVorsatz und grobe FahrlässigkeitEhrenamtHaftung des VereinsvorstandsCompliance|2726 Aufrufe
Als Nachtrag zu meinem Beitrag vom 7. Juli 2009 möchte ich darauf hinweisen, dass das "Gesetz zur Begrenzung der Haftung von ehrenamtlich tätigen Vereinsvorständen" nun am 18. September 2009 vom Bundesrat gebilligt wurde. Das Gesetz tritt einen Tag nach seiner Verkündung in Kraft.
Hinweise zur bestehenden Moderationspraxis
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