Auftrag oder Vollmacht - worauf kommt es an?
von , veröffentlicht am 26.09.2009Wenn eine Geschäftsgebühr von Prozessgegner zu erstatten ist oder früher, als er es noch vor der Klarstellung des Gesetzgebers durch§ 15a RVG um die Frage ging, ob eine Verfahrensgebühr nur in geminderter Höhe festgesetzt werden kann, weil eine Geschäftsgebühr anteilig anzurechnen ist, stellt und stellte sich für den betroffenen Prozessgegner immer die Frage, ob auf Seiten der Gegenseite eine Geschäftsgebühr entstanden ist oder nicht. Das OLG Naumburg hat im Beschluss vom 2.6.2009 - 8 WF 122/09 - zu dieser Frage ausführlich Stellung genommen und insbesondere klargestellt, dass nicht die für das Außenverhältnis maßgebliche Vollmacht, sondern der für das Innenverhältnis zwischen Rechtsanwalt und Mandant maßgebliche Auftrag für die Entstehung der Geschäftsgebühr entscheidend ist. Allein die Tatsache, dass dem Anwalt eine entsprechende schriftliche Vollmacht erteilt worden ist, belegt noch lange nicht das Entstehen der Geschäftsgebühr.
Hinweise zur bestehenden Moderationspraxis
Kommentar schreiben