Frankreich: Internet kann bei Urheberrechtsverletzungen gekappt werden ("Three Strikes Out") - Gesetz landet wieder vor dem Verfassungsrat
von , veröffentlicht am 28.09.2009Eine Gruppe von frz. Abgeordneten hat heute wie angekündigt gegen das hier im Blog schon mehrfach angesprochene frz. HADOPI Gesetz zur Überwachung des Internetverkehrs und Vorgehen gegen illegale Downloads Verfassungsbeschwerde eingereicht. Die Abgeordneten rügen Verfassungsverstöße in 5 der 13 Artikel des Gesetzes. Der zuständige Conseil Constitutionnel dürfte innerhalb eines Monats entschieden. Erst dann steht fest, ob das Gesetz, wenn überhaupt in Kraft tritt. Der Conseil Constitutionnel hatte sich bereits im Juni mit dem Gesetz befasst und es teilweise für verfassungswidrig erklärt. Man wartet in Frankreich nun gespannt, ob die nun vom Parlament verabschiedete Version von HADOPI Gnade in den Augen der Verfassungsrichter findet.
Hinweise zur bestehenden Moderationspraxis
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3 Kommentare
Kommentare als Feed abonnierenJens kommentiert am Permanenter Link
Link auf die Quelle?
Dr. Axel Spies kommentiert am Permanenter Link
Gerne: u.a.
http://www.lexpress.fr/actualites/2/le-conseil-constitutionnel-saisi-contre-la-loi-hadopi-2_790801.html
Grüsse aus Washington
Dr. Axel Spies kommentiert am Permanenter Link
Für diejenigen, die es interessiert - hier ein Link zu mehr Info zum Schriftsatz, mit dem HADOPI 2 bei Conseil Consitutionnel vorgelegt wurde:
http://www.ecrans.fr/Hadopi-2-En-exclu-la-saisine,8192.html