Schon wieder neue Erbschaftsteuerreform in Sicht

von Dr. Claus-Henrik Horn, veröffentlicht am 09.10.2009
Rechtsgebiete: Erbrecht2|3344 Aufrufe

Bereits Anfang des Jahres und damit kurz nach Inkrafttreten war schon klar, dass die Erbschaftsteuer direkt nach der Bundestagswahl schon wieder geändert wird. Eine neue Erbschaftsteuerreform steht kurz bevor und ist jetzt Gegenstand der Koalitionsverhandlungen auf Bundesebene.

CSU und FDP fordern die Regionalisierung der Erbschaftsteuer, also eine Zuständigkeit der Länder. In der Praxis ist das nur sehr schwer vorstellbar. Was ist, wenn das Vermögen des Verstorbenen bzw. des Schenkers sich in einem anderen Bundesland befindet, als wo er wohnt? Sind dann die Regeln des Bundeslandes des Wohnsitzes oder des „Sitzes“ des Vermögens maßgebend?

Auch wenn die Erbschaftsteuer von dem Bundesland des Wohnsitzes des Verstorbenen eingezogen wird, so partizipieren über den Länderfinanzausgleich auch andere Bundesländer an dem Steueraufkommen (§ 7 Finanzausgleichsgesetz). Kann ein Bundesland mit einem niedrigen Erbschaftsteuerrecht dann an dem Aufkommen eines anderen Landes teilhaben? Die Regionalisierung der Erbschaftsteuer schafft eine Vielzahl von Problemen und damit neue politische Konflikte.

Das erneute „Aufwärmen“ der Erbschaftsteuer sollte dringend dazu genutzt werden, dass Geschwister, entferntere Verwandte und Freunde des Verstorbenen/Schenkers entlastet werden. Sie sind die klaren Verlierer der letzten Erbschaftsteuerreform.

Die Politik sollte sich endlich dazu durchdringen, die Erbschaftsteuer ganz abzuschaffen. Ein Steueraufkommen von „nur“ etwa 4 Milliarden Euro rechtfertigt sicherlich nicht die ständige Diskussion und die vielen Reformen.

In den USA ist übrigens nur im Jahr 2010 die Erbschaftsteuer abgeschafft. Todesfälle danach werden aber wieder steuerpflichtig.

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2 Kommentare

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Die Fragen, die der Verfasser aufwirft, sind leicht zu beantworten.

1. Die Einnahmen aus der Erbschaftsteuer werden bei der Bemessung des Länderfinanzausgleichs nicht berücksichtigt.

2. Die Erbschaftsteuer ist in dem Land zu entrichten, in dem der Verstorbene 5 Jahre lang ununterbrochen seinen Hauptwohnsitz hatte.

Das ist die Erbschaftsteuer ein notwendiges Instrument ist, um soziale Verwerfungen abzufedern, haben die Analysen in der Schweiz gezeigt. In den Kantonen, in denen die Erbschaftssteuer abgeschafft wurde, entwickelt sich eine Art Feudalherrschaft. Denn die Erben benutzen ihr Vermögen dazu, um ihren Einfluss in der Politik geltend zu machen, damit der Staat keine weitere Mittel für Infrastrukturmaßnahmen bereitstellt. Die Angst der Erben bestand nämlich darin, dass diese Maßnahmen dazuführen, dass der Staat sie zur Mitfinanzierung heranzieht.

Die Folge war, dass die wirtschaftliche Entwicklung in diesen Kantonen weiter unter dem Landesdurchschnitt liegt. Als Beispiel sei hier nut das Kanton Zürich erwähnt.

 

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Die Erbschaftsteuer wird in § 7 Abs. 1 Nr. 3 FAG als Einnahme behandelt, die in der Finanzkraftmesszahl gem. § 6 FAG Berücksichtigung findet. Diese ist gem. § 5 FAG dafür u.a. maßgeblich, ob ein Land gibt oder erhält.

 

In dieser Tabelle des Bundesminanzministeriums sind die Berechnungen des Länderfinanzsausgleichs für 2008 zu entnehmen.

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