Abkommen USA/EU: Datentransfers zur Verfolgung von Terrorismus datenschutzrechtlich bedenklich

von Dr. Axel Spies, veröffentlicht am 16.10.2009

Ein Thema, das nach einem Dornröschenschlaf wieder mehr Beachtung in der deutschen Presse findet:

Es geht um den Austausch von Zahlungsverkehrsdaten aus der EU mit den USA zur Verfolgung von Terrorismus etc. Der zurzeit in Brüssel verhandelte Vertragesentwurf weist anscheinend datenschutzrechtlich schwerwiegende Mängel auf. Demnach sollen die  Europäische Union und das US-Finanzministerium entscheiden dürfen, welche Banken-Dienstleister ihre Daten an die USA übermitteln müssen.   Das hieße, dass nicht nur Datensätze des internationalen Dienstleisters SWIFT (mit Sitz in Belgien) für die Behörden zugänglich wären, sondern auch  Daten über nationale Zahlungen grundsätzlich einsehbar wären (z.B. Gehalts- und Mietüberweisungen). Der FDP-Europaabgeordnete Alexander Alvaro kritisiert, dass es in dem Entwurf noch keine Regel für Löschungsfristen gebe. Außerdem habe er noch Bedenken, dass Informationen von den USA an Drittstaaten weitergegeben können und es keinen Richtervorbehalt gibt. Datenschützer (wie der deutsche Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Peter Schaar) sind der Ansicht, die europäischen und deutschen Datenschutzstandards seien nicht erfüllen.   Es sei z.B. nicht klar, für welche Zwecke die Daten übermittelt werden dürfen. Es gebe keine klare Definition von Terrorismus im Abkommen zwischen der EU und der USA. Eine Reihe von EU Parlamentariern fordern, es müsse sicher gestellt  werden, dass wirklich nur Daten ausgetauscht werden, wenn sie im Zusammenhang mit Terrorismus stehen. Die Parlamentarier fordert, dass die Verhandlungen auf Eis gelegt werden. Sie wollen einen Vertrag, der unter Mitwirkung des Parlaments zustande kommt und nicht bis Jahresende hinter verschlossenen Türen unter Umgehung des Parlaments. Ab Januar wäre das möglich, wenn der Vertrag von Lissabon gilt.   Quelle u.a.: http://news.magnus.de/panorama/artikel/rundfunk-datenschutz-ausgehebelt-bei-zahlungsverkehr-mit-den-usa.html
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6 Kommentare

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 Vaclav Klaus braucht jetzt unsere Unterstützung. Es geht hier nur um einen Politikbereich, den Vertrag von Lissabon (Tschechisch: Lisabonska Smlouva , Englisch: Lisbon Treaty), wo Klaus eine richtige Position vertritt. Jeder mag zu Äußerungen von Klaus in anderen Bereichen stehen, wie er will, aber das Relevanteste für die Zukunft ist, dass er den Lissabon- Vertrag nicht unterschreibt. Damit er stark bleibt, ist es nötig, viele Leute auf den folgenden Link hinzuweisen: http://www.petitiononline.com/sptklaus/petition.html . Lassen Sie an Ihrem Computer auch viele Bekannte unterschreiben.

Ausführliche Kritik am Vertrag von Lissabon enthält diese Seite: http://sites.google.com/site/euradevormwald . Eine Übernahme der Texte auf andere Seiten ist ausdrücklich erwünscht, sofern diese Seiten inhaltlich mit den UNO- Menschenrechten übereinstimmen.

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Die geringe Resonanz auf den Expertenbeitrag wundert mich. Zu wirklichen Randthemen (ja, ich gebe zu, auch die sind wichtig; aber ich meine die Relation) wird erheblich kommentiert. Bei diesem brisanten Thema konstatiere ich nur "vornehme" Zurückhaltung.

Einem Nicht-EU-Land soll ungehinderter Zugang zu internationalen und nationalen Zahlunsverkehrsdaten gewährt werden!? Gerade bei den USA sollte doch allen hinreichend bekannt sein, dass ihre Behörden es unter rechtlichen Gesichtspunkten nicht unbedingt genau nimmt, wenn amerikanische Belange im Vordergrund stehen. Im Zweifel tauchen Daten denn auch in Syrien auf, oder der amerikanischen Industrie wird Einblick gewährt.  

Dies ist ein Grundrechtseingriff allerster Güte. Ich muss mich ernsthaft fragen, welche Interessen die EU-Kommission vertritt. Zumal man ja auch noch vor Inkrafttreten des Lissabon-Vertrages die ganze Angelegenheit ohne Mitwirkung des EU-Parlaments durchpeitschen will. Auf nationaler, sprich hier deutscher Ebene, habe ich überhaupt keine Kenntnis zur Aufklärung der Bevölkerung oder des Parlaments. Wer ist den überhaupt Verhandlungsführer für Deutschland, dass man einen solchen Vorgang einmal mit Namen verbinden kann? 

Die EU ist für viele Bürger ein "schwarzes Loch". Die Parteien hier tragen zur Aufklärung kaum etwas bei. Und wundert sich, dass die Bürger zu den EU-Wahlen nur sehr zögerlich mitwirken. Die Presse in Deutschland trägt auch kaum etwas bei. Leider haben lifestyle-Themen Einzug gehalten. Damit kann man natürlich das Geschäftsmodell besser händeln. Nur nicht "aufdringlich" werden, nicht die Politik und die Werbewirtschaft verprellen. Für mich versagt in den letzten Jahren die Presse eklatant, was wunder, wenn sich Abonnenten abwenden. 

 

Aus rechtlicher Sicht müssten gerade Grossunternehmen (Industriespionage) ein Interesse daran haben, ihre Zahlungsverkehrsdaten nicht öffentlich zu wissen. Insofern wären doch Verfassungsklagen zu erwarten (?). 

 

 

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