USA: Federal Communications Commission (FCC) bringt "Netzneutraltät" auf den Weg (Draft Rules)

von Dr. Axel Spies, veröffentlicht am 22.10.2009

Das fünfköpfige Führungsgremium der US-Regulierungsbehörde FCC hier in Washington entschied sich heute für die Erstellung eines Regelwerks für Netzneutralität. Die Behörde setzt sich für ein Internet-Regelwerk zur Sicherung der Netzneutralität, also für die Gleichbehandlung aller Arten von Datenverkehr im Internet, ein. Im Rahmen der Veranstaltung stellte von Präsident Obama ernannte FCC-Vorsitzender Julius Genachowski einen Entwurf für das Regelwerk vor.

Internet-Providern wie auch Mobilfunkern soll verboten werden, bestimmte Arten des Datenverkehrs zu behindern oder zu bevorzugen. Laut Genachowski seien die Regeln notwendig, um sicherzustellen, dass alle Breitbandkunden sämtliche legalen Websites und Services, einschließlich Internet-Telefonie-Anwendungen und Video-Sites, nutzen können. Auch wenn diese Anwendungen in Konkurrenz zu ihrem Telekom-Betreibern stünden.  

"Die Internet-Nutzer sollten immer das letzte Wort bei der Wahl ihres Online-Services haben", so Genachowski, "egal welche Software, welche Anwendung oder welchen Service sie bevorzugen, egal welches Netz und welche Hardware sie nutzen, um in das Internet einzusteigen".

Das fünfköpfige FCC-Führungsgremium setzt sich neben dem Vorsitzenden aus jeweils zwei Demokraten und Republikanern zusammen. Während die Demokraten dafür stimmten, den Entwurf zu unterstützen, gab es seitens der Republikaner nur eine Zusage für den Start des formalen Prozesses zur Erstellung der Regeln. Sie betonten jedoch, dass sie den Inhalt des vorgeschlagenen Regelwerks ablehnen.

Die sechs vorgeschlagenen Prinzipen lauten:

"Under the draft proposed rules, subject to reasonable network management, a provider of broadband Internet access service:

1. would not be allowed to prevent any of its users from sending or receiving the lawful content of the user’s choice over the Internet;

2. would not be allowed to prevent any of its users from running the lawful applications or using the lawful services of the user’s choice;

3. would not be allowed to prevent any of its users from connecting to and using on its network the user’s choice of lawful devices that do not harm the network;

4. would not be allowed to deprive any of its users of the user’s entitlement to competition among network providers, application providers, service providers, and content providers;

5. would be required to treat lawful content, applications, and services in a nondiscriminatory manner; and

6. would be required to disclose such information concerning network management and other practices as is reasonably required for users and content, application, and service providers to enjoy the protections specified in this rulemaking."

Gibt es Meinungen, wie es wohl jetzt in Deutschland mit diesem Thema weitergeht?

 

Link: FCC-Transkripte der Entscheidung u.a. www.fcc.gov  
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Hinweise zur bestehenden Moderationspraxis
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3 Kommentare

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Trotz Copyright sind Deutsche auch Meister im kopieren.... und so werden sie die Regelung aus den USA vermutlich übernehmen. Bzw. die EU wird das machen.... oder auch alles anders:

 

http://www.netzpolitik.org/2009/telekom-paket-artikel-138-ist-tot/

Careful analysis of the Commission’s “net neutrality” statement, reveals instead a statement concerning the monitoring of restrictions to Internet services and applications, where the Commission may only pass on comments to national regulators. What should have been a welcome step forward by the European Commission, is instead, a dangerous step backwards. It will underpin even further the restriction of the Internet, and graduated response measures.

 

Je nun. Mal sehen was uns die FDP welche "Internetregulation zum Superprojekt" machen und z.B. GEMA-ähnliche Leistungsschutzrechte bescheren will so machen wird. Dort scheiden sich nämlich u.U. die Geister von Liberalismus und Lobbyismus.

 

Grüße

ALOA

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Danke für den Kommentar. Ich denke, dass wir das Thema weiter in der MMR (www.mmr.de) aufgreifen. Die FCC nimmt übrigens (angeordnete) Zugangsblockierungen wegen Urhebrrechtsverletzungen ausdrücklich von den Prinzipien aus (wobei man sich fragt, was unter "to address" zu versehen ist..

 

Hier der Text aus der Presseerklärung:

The draft rules make clear that providers would also be permitted to address harmful traffic and traffic unwanted by users, such as spam, and prevent both the transfer of unlawful content, such as child pornography, and the unlawful transfer of content, suchas a transfer that would infringe copyright...."

Grüsse aus Washington

Axel Spies

 

 

 

 

 

 

Sehr geehrter Herr Dr. Spies,

ich denke jedem Provider ist es jederzeit an jedem Ort der Welt erlaubt die Übertragung rechtswidriger Inhalte abzubrechen.

Die Frage ist dabei ob er es kontrollieren muss und wie er das machen will ohne alles mitzulesen.

 

Grüße

ALOA

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