Vorratsdatenspeicherung: BVerfG-Termin - die "Hüte" der Ministerin

von Dr. Axel Spies, veröffentlicht am 23.11.2009

Die neue Bundesjustizministerin, Frau Leutheusser-Schnarrenberger, will am 15. Dezember zur mit Spannung erwarteten Verhandlung des BVerfG über die Vorratsdatenspeicherung nach Karlsruhe kommen: Sie hatte vor der Wahl gemeinsam mit anderen FDP-Politikern eine Verfassungsklage gegen die sechsmonatige Speicherung aller Telefon-, E-Mail- und Internet-Verbindungsdaten eingereicht: Sie komme dann nicht als Ministerin, sondern werde als "Beschwerdeführerin" zumindest anwesend sein. Ihr BMJ ist in der Bundesregierung federführend für die Vorratsdatenspeicherung und muß das Gesetz auch in Karlsruhe verteidigen.

Diesen Beitrag per E-Mail weiterempfehlenDruckversion

Hinweise zur bestehenden Moderationspraxis
Kommentar schreiben

6 Kommentare

Kommentare als Feed abonnieren

Das BMJ "muss" das Gesetz verteidigen? Wieso eigentlich?

Es wäre einmal erfrischend zu sehen, dass das BMJ nicht mit Niebelungentreue alle noch so fragwürdigen Gesetze des Bundestages verteidigt. Und wenn die Ministerin offenbar von der Verfassungswidrigkeit des Gesetzes überzeugt ist, spricht schon ihre Bindung an die Verfassung dafür, dass sie in ihrem Amt auch entsprechend handelt.

0

Auch Ministerien ändern sich mit den Legislaturperioden. Wenn sie nicht bereit sind, in solchen Fällen entsprechend korrigierend zu handeln, bedeutet dies, es kann immer nur noch schlimmer werden.

0

Interessante Frage, ob das BMJ einfacht sein "Anwaltsmandat" zur Verteidigung des Gesetzes niederlegen könnte. Nach dem Kolaitionsvertrag sieht es nicht so aus:

 

"Wir werden den Zugriff der Bundesbehörden auf die gespeicherten Vorratsdaten der Telekommunikationsunternehmen bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die Verfassungsmäßigkeit der Vorratsdatenspeicherung aussetzen und bis dahin auf Zugriffe zur Abwehr einer konkreten Gefahr für Leib, Leben und Freiheit beschränken."

Insoweit erübrigt sich wahrscheinlich die Debatte... Aber ein schönes Thema für eine neue Diss "Rechte und Pflichten der Bundesregierung als Rechtsverteidigerin der Bundesgesetze"... :-)

Die Vorratsdatenspeicherung ist bekanntlich EU-Recht. Mit Blick auf die grundsätzliche Bejahung des Lissabon-Vertrages durch das Bundesverfassungsgericht stellt sich für mich die Frage, ob das Gericht das Gesetz überhaupt kippen darf.

0

Kommentar hinzufügen