Radarwarner: BGH zum Widerrufsrecht bei sittenwidrigem Kaufvertrag

von Carsten Krumm, veröffentlicht am 25.11.2009
Rechtsgebiete: RadarwarnerBGHSittenwidrigkeitVerkehrsrecht1|3840 Aufrufe

Hab ich gerade bei Beck-Aktuell gefunden:  BGH, Urteil vom 25.11.2009 - VIII ZR 318/08. Es geht um einen Radarwarner, der in einen PKW-Innenspiegel eigebaut ist. Die Klägerin hatte nach Telefongespräch mit der Beklagten per Fax einen solchen Rdarwarner bestellt, diesen dann aber schon gleich wieder zurückgesant. Der BGH hierzu:  Bei einem Fernabsatzgeschäft besteht ein Widerrufsrecht des Verbrauchers auch dann, wenn es einen Kaufvertrag über ein Radarwarngerät zum Gegenstand hat, der eigentlich wegen Sittenwidrigkeit nichtig ist.  Ein Ausschluss des Widerrufsrechts wegen unzulässiger Rechtsausübung komme nur bei besonderer Schutzbedürftigkeit des Unternehmers in Betracht. Diese sei aber abzulehnen, wenn beiden Parteien ein Verstoß gegen die guten Sitten zur Last falle.

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1 Kommentar

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Wir finden es für unsere Branche beschämend, wenn sich aus unserer Branche jemand so verhält, und das Fernabsatzgesetz in dieser Weise ausgehebelt werden sollte. Aber wie überall gibt es auch hier schwarze Schafe..

Grüße

vom Radarfriends.NET Team

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