CGZP zieht vor das Bundesarbeitsgericht
von , veröffentlicht am 09.12.2009Die Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP) wird Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss des LAG Berlin-Brandenburg vom 7.12.2009 (23 TaBV 1016/09, dazu BeckBlog vom 7.12.2009) einlegen. Das Landesarbeitsgericht hatte der CGZP die Tariffähigkeit abgesprochen.
Aus Sicht der CGZP sind die Prüfungsmaßstäbe zur Gewerkschaftseigenschaft, wie sie die Arbeitsrechtssprechung entwickelt hat, vom LAG-Berlin-Brandenburg vollständig über den Haufen geworfen worden. "Alleine das macht uns Mut für den Gang nach Erfurt" wird Gunter Smits, Vorsitzender der CGZP, auf der Homepage der Gewerkschaft zitiert.
Hinweise zur bestehenden Moderationspraxis
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3 Kommentare
Kommentare als Feed abonnierenj.sokianos kommentiert am Permanenter Link
sie werden mehr brauchen als mut...
tussi kommentiert am Permanenter Link
hoffentlich wird solchen "Gewerkschaften" verboten weiter zu machen! Es wird Zeit das wir für einen vernünftigen Lohn auf die Strasse gehen.
Gleiche Arbeit, gleicher Lohn
ANDREAS STARBATTY kommentiert am Permanenter Link
ja ,ich denke wir müssen mehr arbeiten ,mehr flexibler sein , als andere arbeitnehmer
schluss mit dem Aausbeuten
wie kann man sich eine gewekschaft schimpfen ,die nur für den arbeitgeber und für sich selber da sind
frechheit
ja auf die strasse!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!