OLG Hamm: Parallelvollstreckung auch bei Schonfristfahrverboten?
von , veröffentlicht am 10.12.2009Eine hochinteressante Entscheidung des OLG Hamm vom 27.10.2009 - 3 Ss OWi 451/09 habe ich gerade hier auf der Seite der Justiz NRW gefunden. Eigentlich geht es nur um die Frage, ob in einer Bußgeldentscheidung wegen mehrerer "Regelfahrverbotstaten" auch mehrere Fahrverbote verhängt werden können. Dem ist natürlich nicht so - das OLG hat auch in diesem Sinne entschieden. Das OLG hat hierfür mögliche Argumente zusammengetragen. Interessant hierbei ist, dass das OLG ganz klar davon ausgeht, dass zwei gleichzeitig rechtskräftig werdende Fahrverbote (auch wenn sie mit 4-Monats-Schonfrist versehen sind) mit Wirksamkeit gleichzeitig vollstreckt werden! Ist eine Rechtskraftreihenfolge nämlich nicht festzustellen, so kann auch nach § 25 Abs. 2a S. 2 StVG keine Vollstreckungsreihenfolge festgestellt werden. Die h.M. hat dies bisher verneint, vgl. zuletzt AG Essen, Beschl. v. 15.9.2009 - 35 EOWi 457/09 u. 458/09 = DAR 2009, 659 (m. Anm. Krumm).
Zu dem Thema empfehle ich (Werbung!):
Krumm, Das Fahrverbot in Bußgeldsachen, § 7 "Ein Fahrverbot, nicht mehrere!" und § 17 "Vollstreckung mehrerer Fahrverbote bzw. des Fahrverbots neben der Fahrerlaubnisentziehung"
Hinweise zur bestehenden Moderationspraxis
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2 Kommentare
Kommentare als Feed abonnierenRA JM kommentiert am Permanenter Link
Der Link auf die Seite der Justiz NRW funktioniert nicht.
Exberde kommentiert am Permanenter Link
Und googeln ist Ihnen zu schwierig? Abgesehen davon hat es in den letzten 7 Jahren dazu auch noch einiges Neuere gegeben ...