Neue Düsseldorfer Tabelle ab 01.01.2010

von Hans-Otto Burschel, veröffentlicht am 11.12.2009

Das geplante Wachstumsbeschleunigungsgesetz sieht vor, dass sich das sächliche Existenzminimum eines Kindes nach § 32 VI 1 S. 1 EStG von 1.932 € auf 2.184 € erhöht. Der nach § 1612 a BGB maßgebliche doppelte monatliche Kinderfreibetrag betrüge dann (4.368 : 12) 364 €.

Ferner soll das Kindergeld auf 184 € (K1 + K2), 190 € (K3) und 215 € (K4 und folgende) erhöht werden.

Sollte das Wachtsumsbeschleunigungsgesetz in Kraft treten, wird es zu erheblichen Änderungen der Düsseldorfer Tabelle kommen:

Die Mindestunterhalte für K1 - 2  betrügen dann

0 – 5 Jahre     317- 92 = 225 € statt 199 €

6 – 11 Jahre  364- 92 = 272 € statt 240 €

12- 17 Jahre 426 – 92 = 334 € statt 295 €

ab 18 Jahre  488 - 184 = 304 €

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279 Kommentare

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1. Altersstufe, 1. Gruppe Düsseldorfer Tabelle
Im Jahre 2000 zu zahlen 230 DM
Im Jahre 2010 zu zahlen 225 €
Ist der Kindesunterhalt an die Managergehälter gekoppelt?

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Mein 2000 Gehalt 2400 DM Brutto
Mein 2010 Gehalt 2300 € Brutto (nach einigen harten Gehaltsverhandlungen aber erst)

Oder ist dein Gehalt 1:1 umgerechnet worden in Euro?????

Antwort: Die Kindersunterhalte sind nicht an Managergehälter gekoppelt sondern danach ausgerichtet was ein Kind monatl. zum Leben braucht und im Durchschnitt kostet (samt Mietanteil etc.). Und dieser Minimumbetrag wird alle 2 Jahre neu ermittelt.

Wer denkt, dass man mit 199 € Mindestunterhalt (x2) für ein Kind/Monat grosse Sprünge machen könnte, sollte sich mal über die Kosten informieren, die ein Kitaplatz derzeit kostet....

In meinem Falle 240 € Vollzeit Kita, damit ich arbeiten gehen kann.... weiteres Kind Klassenfahrt 200 €, Zahnspangenzuschuss 400 €, Nachmittagsbetreuung Schule 100 €, Schulhefte .... und dann wollen die Kids ja auch noch in Vereine und am öffentl. Leben teilhaben etc..... etc....

Schau dir an was von de ach so gigantischen Beträgen über bleibt !!!

199 € sind ein Witz .... und es ist eine Unverschämtheit, dass sich die Väter, die sich aufregen wie enorm viel sie bezahlen müssen, dafür aber die Kinder meist noch nicht einmal regelmässig holen - auch noch das Hälftig KIndergeld kürzen dürfen. Ich spreche hier nicht von allen - aber durchaus von einem hohen Prozentsatz.

@Tribble Erst informieren, dann drüber nachdenken und DANN spiel lieber eine Runde Mensch Ärgere-Dich-Nicht mit deinen Kindern, denn das hat mehr SInn als sich über Dinge aufzuregen - wo es nix zum aufregen gibt!

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1. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) ist der KiGa Beitrag "Mehrbedarf" des Kindes, der nicht im Tabellenunterhalt enthalten ist. Der Mehrbedarf ist durch die Eltern entsprechend ihrer Einkommensverhältnisse zu tragen.

2. Klassenfahrtskosten, Zahnspangenzuschuss etc. stellen unter Umständen Sonder- oder Mehrbedarf dar, an dem sich der Unterhaltsschuldner zu beteiligen hat.

3. Jede Medaille hat zwei Seiten, das Stöhnen der Unterhaltsschuldner die mit ihrem Selbstbehalt von ggf. 900,00 € auskommen müssen ist in vielen Fällen ähnlich verständlich wie das Stöhnen der Unterhaltsgläubiger, denn Kinder kosten bei aller Freude ohne Zweifel auch Geld...

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Die Unterhaltsleistungen sollen ja auch nicht dazu dienen "große Sprünge" zu machen. Zumal sie ja auch nicht nur die 199 € oder jetzt 225 € Mindestunterhalt, sondern zusätzlich noch das Kindergeld pro Kind bekommen, sprich 184 €, da bin ich dann (wohlgemerkt für ein fast 5 Jahre altes Kind, daher wohl kaum Klassenfahrt) bei 409 € monatlich. Damit sollte man klar kommen. Wenn der Barunterhaltspflichtige mehr verdinet, "verdient" das Kind auch mit. Ich weiß wovon ich spreche, ich zahle auch, immer pünktlich und 110 % des Regelsatzes und kümmere mich trotzdem noch. Man muss aber ml sehen, dass meine Ex für meinen Sohn 544 € monatlich zur Verfügung hat...mal ehrlich, das hat manch Rentner nicht. Ich kenne auch die andere Seite, weil meine Lebensgefährtin zwei Kinder hat und da nicht viel Unterhalt kommt. Trotzdem ist es schon happig, was man da abzuleisten hat und mach einem zahlenden Vater fällt das finanziell ganz schön schwer.Meien Eltern konnten sich als Eltern früher auch nicht alles leisten und ich wage zu bezweilfen, dass die derart viel Geld nur für uns als Kinder zu Verfügung hatten.By the way, man frage mal die viele alleinerziehenden Mütter, wer da wen hat sitzen lassen und warum.

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Das was Claudia sagt, mag zwar korrekt sein , wird aber von Vater Staat nicht so gehandhabt. Jener Mutter die von Hartz lebt, wird ein Teil des gezahlten Unterhaltes auf ihre eigene Sozialhilfe angerechnet. Mit diesem "Trick" erreicht Vater Staat nämlich, das durch die Unterhaltserhöhung des Kindes, weniger an Sozialhilfe für harzende Mütter gezahlt wird. Somit werden mal wieder die Väter nach dem Unterhaltsmaximierunggesetz zur Kasse gebeten und ganz einfach Kosten "umgelegt". Wie währe es, wenn sämtliche "Zahlväter" nach Berlin fahren würden und gegen die Erhöhung des Existensminimums protestieren würden?
Von der Erhöhung des Kinderfreibetrages haben gerade die unteren Einkommensgruppen gar nichts.
Auch ist es nicht richtig, wenn Claudia von einem Zahnspannenzuschuss von 400 € spricht. Dieses ist höchstens eine Vorkasseleistung und wird bei erfolgreicher Behandlung von der KK erstatt.
Vielleicht sollte sie auch erwähnen, wieviele Mütter sich als Umgangsverweigernd hinstellen, wieviele Väter ihre Kinder seit Jahren nicht gesehen haben. da kann schon ein bischen Frust aufkommen. Auch spricht sie nur von Vätern. Wieviele Mütter zahlen denn eigentlich keinen Unterhalt?

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Es ist ein unding das aufgrund der kindergeld erhöhung auch die tabelle sich ändert ! den am Ende haben doch nur die Kinder was davon die Unterhalt beziehen ! die kinder die im Hushalt des vaters leben gucken ins leere ist das gerechtigkeit??
Zahlt ein vater nicht genug Unterhalt für seine Kinder ?? hat ein Vater nicht auch das recht zu leben und neue familíe zu gründen ? ich glaube das nutzen viele frauen aus ! ich denke 800 euro zu bezahlen für 2 kinder ist genug ! danke. mfg. ehefrau eines Unterhaltspflichtigen Vaters

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Die ständigen Erhöhungen des ohnehin happigen Unterhalts sind wirklich nicht mehr tragbar!Meine Ex macht sich seit 7 Jahren ein bequemes Leben, nicht arbeiten, hohe Ansprüche haben, mit einem Millionär zusammen leben und trotzdem für zwei Kinder von mir noch monatlich 800 Euro kassieren-und mir dann noch mit Zusatzkosten für Schulbücher kommen. Die Ex bekommt für beide Kinder incl. Kindergeld 1168 Euro-das sind nach alter Währung 2284DM (!). Und da will mir irgendeine Supernanni erzählen das das aber auch wirklich das Mindeste ist und bei weitem nicht reicht ??? Ausserdem kommt noch dazu: Alle zwei Wochen nach Buxdehude juckeln zum Kinder holen, die zwei werden dann über 4 Tage komplett von mir versorgt-Kosten die sich die Ex spart und die bei mir noch zu den 1168 Euro kommen. D.h. Madame geht es jedes Jahr dank Erhöhung von Kindergeld und Kindesunterhalt immer besser und mir immer schlechter-bis die Zwerge auf eigenen Beinen stehen.In Deutschland wird man für eine einzige Fehleintscheidung lebenslang ruiniert !! Nach einer Scheidung kann man als Mann sein gesamtes weiteres Leben vergessen-nix Haus, nix schönes Auto, und schon gar nicht neue Familie. Während es der Ex immer besser geht je länger man geschieden ist. Und der neue Mann der Ex zahlt ja schließlich auch noch für sie. Besser kann man es doch gar nicht treffen. Ich finde Deutschland mittlerweile einfach nur zum Kotzen!!!Am liebsten würde ich alles hinschmeißen und woanders neu anfangen.

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@Claudia: Erst denken, dann schreiben! Nur mal so als Tipp!

Nahezu alle von dir genannten Punkte werden seperat abgerechnet. Und wenn das Gehalt des Zahlungspflichtigen steigt, kommt er in eine höhere Stufe!

Also sprechen wir über Erhöhungen, die Weit über den 100% in den 10 Jahren liegen!

Jetzt denke mal darüber nach...

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Hab ich :-) und die Tabelle wurde die letzten Jahre von 1500 in der ersten Stufe auf 1900 angehoben.... also dementsprechend ebenfalls angepasst

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Claudia verdient nach ihren Angaben 2400€ Brutto, das sind 1581 € netto bei der LST 2, zuzüglich etwaigen Urlaubs und Weihnachtsgeld, zuzüglich doppelten Kindergeld (328) und KU in Höhe von mindestens 500 € für 2 Kinder macht ca 2400 netto im Monat zum Leben. Einem Vater verbleiben von 2400 € Brutto, falls er überhaupt soviel verdient, nur 1543 € davon ca 250 € Unterhalt zuzüglich Mehrbedarf des Kindes, Kosten für Umgang usw. bestreiten.
Fakt ist, falls die Erhöhung kommt, werden weniger Väter überhaupt in der Lage seien den geforderten Unterhalt überhaupt zu zahlen, der Magelfall wird zum Regelfall. Ist doch paradox: Die Löhne sinken, zusätzlich hat wohl jeder im kommenden Jahr wegen der Wirtschaftskrise ca 40 Euro weniger. Und jetzt wissen wir auch warum: Die Frauen haben 40 Euro mehr, die Männer 80 Euro weniger. Macht ein Minus von 40.
Erstaunlich, wie der Unterhaltsbluter trotz sinkendem Realeinkommen immer noch in der Lage ist, mehr zu verdienen als jeder andere. Die neue Koalition hatte ja versprochen mehr "Alleinerziehende" aus der Sozialhilfe zu holen. Kindergeld und Unterhalt werden voll auf die H4 Sätze angerechnet. Also werden rein rechnerisch weniger "Alleinerziehende" Anspruch auf Sozialleistungen haben. Macht sich doch toll in der Statistik. Jetzt muss nur noch die Unterhaltserhöhung als toller Fortschritt verkauft werden.

Nun kommen wenige Monate später nochmal 17% mehr drauf und wenn die angekündigte Erhöhung der Freibeträge für 2011 genauso ausfällt, wird es ein Jahr später nochmal dasselbe geben. Oder mehr, weil das Kindergeld vermutlich nicht mehr steigt. Wir sind dann bei rund 440 EUR für 100%. 2001 waren es bis zum 1.7. 431 DM (minus halbes Kindergeld von 270 DM = 296 DM Zahlbetrag). Alles in allem hat der Unterhalt in genau zehn Jahren (2001 mit dem unseligen §1612b BGB war auch eine Zäsur) für die meisten Fälle auf deutlich mehr als das Doppelte (neue Mehrbedarfstatbestände nicht vergessen!) zugelegt.

Die Schmerzgrenze ist aber noch nicht erreicht. Für eine kritische Masse von Pflichtigen, die einen Bruch herbeiführen könnte reicht es nicht. Meiner Ansicht nach sollte das "System Unterhalt" möglichst kräftig beschleunigen, anders fliegt es nicht aus der Kurve.

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Ich könnt mich köstlich amüsieren hier^^der erzeuger meiner beiden großen 16 und 18jahre die ich wie meine eigenen ansehe bekommen von ihrem erzeuger satte 12,50€ unterhalt obwohl er mit 2firmen selbständig ist!

Er jammerte aber vor Gericht das es im mom so eine schlechte auftragslage ist...naja...so nebenbei bemerkt er hat sage und schreibe in den ganzen 11jahren 4mal die 12,50€ gezahlt und vater staat unternimmt nix!

so viel zum thema die armen väter....wer kinder in die welt setzt soll auch für sie sorgen ....basta!

 

gruß Michael

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Mmh, wenn ich mir die Tendenz der knapp letzten zehn Jahre so anschaue, dann hat sich der Kindes-Unterhalt quasi mehr als verdoppelt, wow.

Mein Gehalt leider nicht und meine Kinder kann ich kaum noch sehen, weil ich es nicht mehr bezahlen kann, ganz einfach und doch so traurig. Es ist ein "schönes" Gefühl, wenn der eigene Nachwuchs fragt: "Papa, bist du arm" ... ein sehr schönes ...

Nein, Leute, dieses System wird irgendwann implodieren - oder explodieren, das ist meine Befürchtung.

Aber es macht sich immer gut, wenn man konstatiert, dass es ja nur um die Kinder, vulgo die Alleinerziehende geht.

Frage: Wenn ich drei Kinder am Haken habe, dann bekomme ich neben dem Mindestunterhalt von Papi nebst Kindergeld, Steuerklasse II und was es noch sonst so gibt - ca 1.500,- Euro zusammen! Wer von den Claudias dieser Welt hat während der Ehe soviel Geld mit dem Papa gemeinsam für die Kinder ausgegeben?

Das geht nicht mehr lange gut, davon bin ich überzeugt

(Anm.: Bitte den ersten Beitrag löschen, danke)

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Die Düsseldorfer Tabelle gilt für jeweils 2 Jahre. Dann erfolgt eine Anpassung. Durch das Gesetz zur Gewährleistung des Existenzminimums minderjähriger Kinder ist gem. § 1612 a Abs. 4 BGB festgelegt worden, dass die Regelbeträge sich entsprechend der Entwicklung des durchschnittlichen verfügbaren Arbeitsentgelts sich erstmals mit 1. Juli 1999 und dann alle 2 Jahre zum 1. Juli ändern. Nunmehr gilt jedoch eine andere Regelung mit jährlicher Anpassung. Die nächste Anpassung der Düsseldorfer Tabelle erfolgt zum 1. Januar 2010. Danach wird die Anpassung am 1.1.2011 stattfinden.

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Dann werden sich zukünftig die Beträge noch schneller verdoppeln. Selbst wenn irgendwann der Ehegattenunterhalt etc. abgeschafft wird, das wird nun voll auf den KU draufgeschlagen. Dann kann der Staat noch restriktiver abkassieren. Wer kriegt schon ne Lohnerhöhung von 11% pro Jahr. Inklusive Kindergeld kriegen aber Zahlungsempfänger nächstes Jahr sogar ca 20% MEHR!
Wenn sie wenigstens jedes Jahr um 2% anheben würden, dann wäre es noch irgendwie Abzocke mit "fairem" System. So ist es reine Abzocke und Volksverarsche. Warum hat das eigentlich keine Zeitung thematisiert ? Wo sind die "Qualitätsmedien" nun, wenn es um die Mehrbelastung von Familienvätern von 11-20% geht ?
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2) http://www.tarife-verzeichnis.de/nachric...zogen.html

Kindergeld wird also von HartzIV ( staatlichen Unterhalt) abgezogen. Die Empfänger von H4 gehen "leer" aus 2010.

Sollte das so durchgehen, verstösst der deutsche Staat weiter schamlos - so meine Auffassung - gegen das Diskriminierungsverbot, den
der Staat zieht das Kindergeld und deren Erhöhung komplett von der H4 Unterhaltsleistung ab, während der Vater das Kindergeld nur zur Hälfte abziehen darf und obendrein wesentlich mehr leisten soll, als der Staat selber,wenn kein Dukatenesel vorhanden. So was gehört genauso abgewatscht vom EUGH.

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Naja liebe Väter, die Claudia hat doch recht

Jeden Monat ne Klassenfahrt und ne neue Zahnspange, das sollten uns unsere Kinder schon wert sein

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Ich kann die Aufregeung zum Teil nachvollziehen.
Der Fairness halber sollte jedoch hinzugefügt werden, dass durch die Erhöhung der Kinderfreibeträge (auch) das Nettoeinkommen der Zahlväter steigt.

Richtig ist, dass durch die Erhöhung der Mindestunterhalte die Anzahl der Mangelfälle (besonders in den neuen Ländern) noch mehr steigen wird

Erhöhung der Mindestunterhalts - falls das denn kommt - kann neben dem genannten Effekt auch dazu führen, dass einzelne sogar weniger Unterhalt zahlen. Zudem trifft das wiederum nur die unteren Ränder. Die klassische Mittelschicht hat davon nichts - darf nur mehr zahlen und wir einfach nach unten gedrückt (in Richtung des Selbstbehalts). Kern des Themas ist doch eigentlich, dass sich die Unterhaltszahlung immer mehr vom tatsächlichen Bedarf abkoppeln. Was ist das Ziel des Unterhalts? Soll das Kind versorgt sein oder soll der Unterhaltspflichtige bis an die Grenzen der Leistungsfähigkeit zahlen? Die Versorgung ist doch aktuell sichergestellt wenn die Summen der DT gezahlt werden. Warum dann diese Erhöhung? In meinem konkreten Fall stehen mit Zahlbetrag und Kindergeld 443 EUR pro Monat für ein einjähriges Kind zur Verfügung. Und jetzt sollen daraus ca. 500 EUR werden.

In Summe schon absurd!

Konkrete Frage: Von der Erhöhung der Kinderfreibeträge profitiert man nur, wenn das Kind (zur Hälfte?) auf der Lohnsteuerkarte ist, oder? Bei mir läuft da alles auf den Unterhaltsempfänger....

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Jawoll- der Freibetrag steigt, und das Nettogehalt ebenfalls. Habe nachgerechnet- ich lege statt 80 Euro 70 drauf- also solche Kommentare braucht die Wlet nicht. Zahleltern Deutschlands- ich bin für eien konzertierten Zahlstreik!

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stimmt leider nicht mein nettoeinkommen steigt nicht .. ich bin frührentner .. was ich sehe das in diesem xxx staat.. sich jeder die taschen vollmacht und wähler wirb mit unterhaltserhöungen..
mir aber unter dem strich gerade mal 200 euro zum leben bleiben..
wenn es nach mir gehen würde alle die da in berlin sitzen..
mal mit dem geld auskommen sollten was mir und den meisten vätern zur verfügung dteht ..

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Was ist aber, wenn man in einem Unternehmen arbeitet, indem aufgrund von Abkommen mit dem Deutschen Staat keine direkten Steuern zu leisten sind. Denn in meinem Fall muss ich die geforderte Erhöhung wohl bezahlen erhalte aber keinen Ausgleich durch Steuererleichterungen.

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Richtig ist das sich die Nettogehälter erhöhen, bei mir um knapp 30€ die  ich aber auch gleich weitergeben kann, denn der KU den ich ab dem 01.01.2010 zahlen soll ist um 36€ gestiegen. Ich zahle somit sogar noch 6€ drauf.

Was also habe ich vom Wachtumsbeschleunigungsgesetz nocheinmal genau für einen Vorteil?

Und das obwohl mein Kind, wenn es bei mir ist, nur mit dem abgegeben wird was es am Leib trägt. Das heisst ich darf dann auch noch loslaufen und ihr  Kleidung etc. nochmal kaufen, damit was zum wechseln da ist, Diese möchte mein Kind natürlich dann anlassen und auch der Mama zeigen....Problem, es kommt nie wieder bei mir an und beim nächsten Besuch ist wieder nix mit Wechselkleidung. Indirekt kaufe ich also sowieso schon die Kleidung und da kommt der erhöhte KU doppelt so gut an.

Es gibt da so ein " Gerüst" kommt vom Jugenamt in dem  folgendes zu lesen ist:

"Die Mutter hat das Kind in angemessener Weise auf die Besuche vorzubereiten und es mit witterungsgerechter Kleidung in ausreichendem Umfang auszustatten."

Das  aber in dem Fall weder die Mutter noch das JUAMT interessiert. Da wird dann kommentiert, das man als Vater ja auch mal Geld für sein Kind ausgeben kann. Und ich dachte immer, dass ich das allmonatlich tue.

Vielleicht sollte ich mir mal was "gestricktes" kaufen............

 

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Ehrlich gesagt, kann ich das alles nicht nachvollziehen.

Mich selbst hat es - sagen wir mal unglücklich erwischt. OP daneben gelaufen und eben dafür unterschrieben. Derzeit EU Rentner auf Zeit.

Selbstbehalt 770 Euro. Monatliche Zusatzausgaben in Folge der Zuzahlungen etc. ca. 40-50 Euro. Hnzu kommen noch diverse Ausgaben Massage und was man eben noch alles probiert um wieder auf die Beine zu kommen.

Ich zahle - Mangelfall - für 3 Kinder, deren Mutter reichlich verdient, das Haus behalten hat etc.

Meine neue Frau zahlt nach diese irrwitzigen Rechtsprechung auf Umwegen für die Kinder, die wir weder sehen noch hören, noch lesen (seit Jahren)

 

DAS kann man wirklich schwer,  ohne sein Selbstbewusstsein zu verlieren, seiner neuen Partnerin vermitteln.

 

Hinzu kommt, dass die Rente, die ich beziehe, als fiktives Eiinkommen dazu beiträgt, dass wir noch mehr Steuern zahlen müssen (was nirgens berechnet wird)

Und nun höre ich das Argument des Anreizes hinischtlich einer Tätigkeitsaufnahme wirklich gerne... Wie denn bitte?

Interessant ist auch, was den Kindern alles zum Leben so zusteht und was die brauchen. Dass ich als Erwachsener keinerlei Urlaub, Handy, Theater und Konzerte mehr als Ereignis verzeichnen kann, ist wohl dann nochmal? Quasi, die Kinder leben ja noch ... Jahre und der Alte ist ja bald weg. (lust hat man ja schon dazu, dies wirklich umzusetzen, dann müssten die sich noch um die Beerdigungskosten streiten... Wetten, dass die dann aber schnell wieder dabei sind? DAS ist dann bestimmt Sache meiner neuen Frau alleine.)

 

 

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Puls liefert eine Melange aus Tatsachen, Lügen und Wunschvorstellungen.

- Das Existenzminimum von Erwachsenen beträgt 635 EUR und hat mit dem Selbstbehalt nichts zu tun. Der Selbstbehalt ist eine intransparente Ziffer, die ohne jede Berechnung in den Raum gestellt wird. Puls verheddert sich da in den Begriffen. Absichtlich?
- Das Existenzminimum von Kindern ist eine steuerliche Kategorie und hat mit dem Kindesunterhalt inhaltlich nichts zu tun, die letzte Regierung ist nur auf die glorreiche Idee gekommen, völlig unbegründet rechnerisch (nicht inhaltlich) das doppelte steuerliche Existenzminimum an den Unterhalt zu koppelt.
- die gesteigerte Erwerbsobliegenheit bringt keinen Arbeitgeber dazu, mehr zu zahlen. Die bringt nur Richter dazu, fiktives Einkommen zu verhängen, das dann real gepfändet wird und der Pflichtige dann finanziell real zusammenbricht.
- selbst wenn das BVerfG alles umwirft, muss die Düsseldorfer Tabelle noch lange nicht geändert werden, bloss die idiotische Kopplung von steuerlichem Existenzminmimum und Unterhalt muss weg.
- Grobe Lüge von Puls: Kosten fürs Wohnen sind nicht Unterhaltsrelevant. Sind sie zu hoch, ist der Pflichtige verpflichtet in was Billigeres zu ziehen.
- Grobe Lüge von Puls: Kosten des Umgangs sind eben nicht von beiden Eltern zu tragen. Umgang ist kein Mehrbedarf. Das hat Puls mit den Kinderbetreuungskosten verwechselt, die der BGH nun dem Pflichtigen mit auferlegt hat. Peinlich für sie!
- einer der wenigen richtigen Punkte: "Notfalls können die Kosten des Umgangsrechts durch öffentliche Hilfeträger übernommen werden" Zu ergänzen wäre nur, dass dies erst einmal rundweg abgelehnt wird und erst nach hartnäckigem Klagen die Instanzen hoch zu erreichen ist.

Alles in Allem ein Armutszeugnis für Puls. Oder eine Nebelkerze, offenbar hält sie Trennungsväter für derart verblödet, dass sie auf die Lügen hereinfallen.

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"Das Existenzminimum von Kindern ist eine steuerliche Kategorie und hat mit dem Kindesunterhalt inhaltlich nichts zu tun"

"selbst wenn das BVerfG alles umwirft, muss die Düsseldorfer Tabelle noch lange nicht geändert werden, bloss die idiotische Kopplung von steuerlichem Existenzminmimum und Unterhalt muss weg"

Sie irren: siehe BVerfG NJW 2003, 2733

Frau Puls als "grobe Lügnerin" zu bezeichnen, ist unangemessen

@numalso

dann läuft bei Ihnen was falsch. Vgl. § 32 VI EStG

juhu das Netteinkommensteigt !!!! Juhu dann darf man mehr Zahlen ! bin selber Mutter und weis was ein Kind kostet, aber jeden Monat eine Zahnspange oder eine klassenfahrt wer macht sowas ???? das würde man auch nicht machen, wenn der Zu Zahlende vater noch im haushalt mit Leben würde !! Und liebe mütter Die unterhalt beziehen eine Klassenfahr, zahnspange oder kite kosten haben NICHTS mit dem unterhalt zu tun. Für diese dinge gibt es sonderberechnungen, Sonderbedarf genannt. nur weil väter auf ihr recht pochen oder sich aufregen heisst es nicht das sie ihre kinder nicht lieben, denn das eine hat mit dem anderen nichts zu tun ! auch wenn ich mutter bin kann ich zuzahlende väter verstehen. denn mal ehrlich welches kind das mit mama und papa zusammen lebt hat soviel geld im monat zu verfügung !!??

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Sehr geehrter Herr Burschel,

Sie schreiben folgendes...

"Der Fairness halber sollte jedoch hinzugefügt werden, dass durch die Erhöhung der Kinderfreibeträge (auch) das Nettoeinkommen der Zahlväter steigt."

Das ist schön,,, nur nicht für Unterhaltspflichtige, die an der oberen Grenze einer Einkommensstufe eingeordnet werden.
Denn die dürfen nicht nur die Erhöhung nach der neuen Tabelle zahlen, sondern auch gleich mal eine Stufe höher plus evtl. die zwei Stufen weil sie keinen 3 Personen Unterhalt zahlen müssen.

Und was das Heraufsetzen des Existenzminimums angeht, befürchte ich, dass das ganze auf einer falschen Berechnung basiert.
Denn ich denke, dass auch Kinder in Hartz4 darin berücksichtigt sind und somit der Existenzminimum immer zu wenig sein wird,,, egal wie viel der Pflichtige zahlt.
Der Staat zieht ja alle Einkommen eines Kindes bei der Bedarfsgemeinschaft heran und nimmt es somit den Kindern weg und behauptet dann den Kindern erginge es ja soo schlecht und die Unterhalte müssten wieder aufgestockt werden.
Klar,,, ist doch logisch, wenn dem Kind nach dem Abzug nichts mehr bleibt fällt es wieder in den tieferen Existenzminimum.
So holt man es dann wieder vom Zahlvater oder der Zahlmutter um es aus zu gleichen!
Na jetzt darf jeder raten, was dann wieder passiert! ;-)

Das wird noch zu einem Fass ohne Boden, solange sich da nichts ändert!

Grüße,
von einem Vater, der gerne zahlt,,, noch!

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Hallöchen an alle hier,

habe nun sehr viel über die düsseldorfer Tabelle gelesen, aber .....immer wieder fällt mir auf, das einmal der 01.01.10 als Beginn der neuen Berechnung steht und ein andermal der 01.10.10. Was ist denn nun richtig?? Ab wann gilt die neue DüTabelle???
Ein herzliches Danke für eine Antwort.

Eine Unterhaltsbezieherin

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Wer verdient heute noch ein bereinigt 2200,00 € netto ???? Reden wir hier von gut bezahlten POLITIKERN ???? In welchen Himmelsfähren lebt unsere Regierung, Diäten erhöhen sie sich (zahlen weder Rentenversicherung noch andere Beiträge in die Staatskassen ein) und damit das VOLK still ist erhöhen sie mal schnell den UNTERHALT !!!! Die UNTERHALTS-VERPFLICHTETEN habe keine Lohnerhöhungen bekommen !!!-wie unsere ABGEORDNETEN DAMEN UND HERREN. Denen haben wir es zu verdanken das wir noch weniger vom NETTO haben. Rentner verbleiben 0 Runden, die Löhne sinken weiter- anstatt zu steigen. Wie sollen wir noch da weiter leben....ich gehe seit 26 Jahren ununterbrochen arbeiten und habe ein bereinigtes Netto 1150,00€ ,also bitte -und ich verdiene schon etwas besser als ein groß-teil der Bevölkerung .In diesem Lande Kinder zu zeugen macht uns ARM-obwohl wir arbeiten !!!
Sollte es dann doch lieber HARZ 4 sein ---->wo wollen wir hin????

Ihre Rechen-Beispiele sind ein Warnsinn -WO EIGENTLICH FRAU MERKEL (lebt sie noch in diesem Land)
Es wird Zeit wieder auf die Strassen zu gehen - um für eine neue Ordnung zu kämpfen .Ich bin es LEID für unsere Abgeordneten ein lebenlang zu Zahlen , FÜR`s NIX TUN .

(ich bin eine Unterhaltsverpflichtete Mutter die für ein Kind in der alterstufe 3 zahlen muß und das ist ein HOHN) ich kann mir das nicht leisten bei 1150 € netto ,dafür gehe ich noch arbeiten !!!!

Einige Beispiele:

1. Der unterhaltspflichtige Vater verdient bereinigt 2200,00 netto und ist einer Ehefrau und zwei Kindern unterhaltspflichtig. die Kinder sind 5 und 9 Jahre alt. Die Zahlungen für die Kinder errechnen sich

- für den 5jährigen 349,00 - 92 = 257,00 ( bisher bekam er 228,00)
- für den 9jährigen 401,00 - 92 = 309,00 ( bisher 289,00)

2. Wie 1., jedoch ist das ältere Kind schon 19, noch in der Ausbildung, die Mutter ist zwar anteilig barunterhaltspflichtig, erfüllt ihren Anteil jedoch noch komplett durch Natural-Betreuung. Die Zahlungen des Vaters für die Kinder belaufen sich auf

- für den 5jährigen w.o. 257,00
-für den 19-jährigen 537,00 - 184,00 = 353,00 ( bisher bekam er 312,00 )

3. Es existieren 3 Kinder im Alter von 5, 9 und 19 Jahren. Die Ehefrau ist wegen hoher Zinseinnahmen nicht unterhaltsberechtigt. Der Vater muss zahlen:

- für den 19jährigen wie 2. also 353,00
- für den 9jährigen wie 1., also 309,00
-für den 5jährigen 349,00 - 95,00 = 254,00.

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komisch und alle reden in der Politik von KINDERARMUT!

Auf der einen Seite wird geschriehen die Mami´s sollen ab dem 3 Lebensjahr wieder Arbeiten gehen, Unterbringung und Tagesmütter gleich NULL!!!
Vorallem für die Mami´s die nicht NORMAL Arbeiten! ( 8-17 Uhr)
Ich bin Koch muß von 10-15 Uhr und von 18-23 Uhr Arbeiten dazu an den Wochenenden und den Feiertagen.
Wo soll ich dann mit den Kindern hin??? Im Alter von 9 und 3 alleine lassen??
Ok Kindermädchen, kostet min 3,50€ die Stunde, zuschüsse??? Nein bekommt man nicht weil keine qualifizierte Kraft!
Eine qualifizierte Kraft kostet abends und am We nicht 3,50€ nein die nimmt 12,50€
Ich selber verdiene nur 1280€ Netto!!! Wie soll man das Bezahlen wenn man keine Hilfe vom Staat bekommt??

Ich finde es gut das die Väter entsprechend mehr zahlen müssen.

Die erhöhungen für Hartz 4 Kinder ist wiederrum für den Ar.....
Auf der einen Seite sagt der Staat mehr Unterhalt mehr Kindergeld aber auf der anderen Seite nehmen sie es den Kindern wieder wech, weil sie Ihre Mami´s mit durchfüttern vom Unterhalt und Kindergeld.....

Ich könnt echt kotzen.......KINDERARMUT....

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Also wenn ich soetwas höre platz mir echt gleich der Kragen!Wie oben schon geschrieben denkt wohl keiner an die Väter und an desen Familien die da auch noch über die Runden kommen müssen.Ich komme mit meinem Verdienst von 1100,-Euro so schon nicht über die Runden, und dann soll ich ich jetzt auch noch für 2Kinder(unter 6)so viel Kohle bezahlen?Wo zu gehe ich eigentlich überhaupt noch Arbeiten.Davon abgesehen kommt das Geld in den meisten Fällen sowieso nicht bei den Kindern an!Und Mütter können neben den Kindern auch arbeiten gehen,da hilft auch keinen Ausrede vonwegen ich muss von 10-15 und von 18-23 arbeiten.Dann muss man sich eben eine andere Arbeit suchen die mit den Kita Zeiten abdekbar ist.Z.b. arbeitet meine Ex seit kurz nach dem unsere kleine auf der Welt ist wieder, und soetwas finde ich Vorbildhaft.Man bekommt auch für die ersten 3Jahre eine Tagesmutter bezahlt.Und für danach gibt es auch Ganztages Kitas!Man muss sich nur darum kümmern und nicht immer nur jammern das man ja ein Kind hat und das alles soooo schwer ist!Wolltet ihr das Kind oder nicht?Manche Väter wären froh wenn sie ihre Kinder bei sich haben dürften.Wenn man will geht alles!!!
Soviel zu diesem Thema.

Desweitern sollten manche Mütter garkeinen Unterhalt für ihre Kinder bekommen.(Wie gesagt ich rede nicht von allen!!!)Manche lassen sich nämlich mit absicht schwängern um nicht arbeiten gehen zu müssen und/oder weil sie einfach nur ein Kind haben wollen.Logischer weise können die Kinder dann nichts dafür.Aber die Mutter hat dies ja auch alleine beschlossen ein Kind zu bekommen ohne mit den Vätern das abzuklären.Und genau so ist meine 2te Tochter entstanden.Ich wollte kein 2tes Kind und das wusste sie auch!Als sie erfahren hatte das ich mich von ihr trennen werde hat sie kurze Hand die Verhütung ohne mein wissen abgesetzt und ist natürlich prommt bei unserem letzten mal Schwanger geworden!Und so etwas nenne ich Samenraub!Dies hat sie mir kurz danach dann auch noch direkt ins Gesicht gesagt! Und für so etwas sollte es weder vom Statt noch vom Vater unterstützung geben.Logischerweise sagt hier jetzt der ein odere andere hätteste halt ein Gummi benutzt,aber Mann verlässt oder vertraut seinem Partner das er nicht auf solche idiotische Ideen kommt!Dafür gehören Gesetze gemacht.Die Väter werden hierbei für eine Sache bestrafft für die man gar nichts kann.Ich habe für mich nun beschlossen das ich mich steriliesiren lasse,somit kann mir keine mehr ein Kind unterjubeln.Ich habe auch noch ein Leben nach jener Beziehung!!! (Man muss ja auch nicht ein Auto kaufen nur weil man eine Probefahrt gemacht hat.Dafür muss ich ja auch erst einen Kaufvertrag unterschreiben und kann mich nicht vomVerkäufer dazu zwingen lassen!!!)Danke fürs zuhören und vieleicht macht sich darüber irgendjemand vom Jugendamt auch mal ein paar Gedanken!

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@Mami 0309

Nach geltender Rechtsprechung brauchst überhaupt nicht arbeiten bis deine Kind 3 Jahre alt ist. Die Gehaltseinbusen werden vom Erzeuger über den Betreuungsunterhalt sichergestellt. Also bekommst du die 1280 EUR netto ohne eine Stunde arbeit.

Solltest du doch arbeiten, so bezahlt der Erzeuger anteilig die Kinderbetreuung. Wenn er mehr als du verdient, dann den Großteil davon.

Darüber hinaus bekommst du an Kindergeld und nach aktueller Düsseldorfer Tabelle 603 EUR im Monat von dem Erzeuger und dem Staat. Wenn der Erzeuger mehr verdient, dann sind es natürlich mehr (in Stufe 5 z.B. 725 EUR).

So sieht die aktuelle Gesetzeslage aus.

Und meinst du jetzt wirklich, dass das zu wenig sei? Müssen die Sätze jetzt wirklich erhöht werden, damit der Unterhalt sichergestellt ist? Und diese Erhöhung muss dann direkt mindestens 13% betragen?

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numalso schrieb:
@Mami 0309

Nach geltender Rechtsprechung brauchst überhaupt nicht arbeiten bis deine Kind 3 Jahre alt ist. Die Gehaltseinbusen werden vom Erzeuger über den Betreuungsunterhalt sichergestellt. Also bekommst du die 1280 EUR netto ohne eine Stunde arbeit.

Solltest du doch arbeiten, so bezahlt der Erzeuger anteilig die Kinderbetreuung. Wenn er mehr als du verdient, dann den Großteil davon.

Darüber hinaus bekommst du an Kindergeld und nach aktueller Düsseldorfer Tabelle 603 EUR im Monat von dem Erzeuger und dem Staat. Wenn der Erzeuger mehr verdient, dann sind es natürlich mehr (in Stufe 5 z.B. 725 EUR).

So sieht die aktuelle Gesetzeslage aus.

Und meinst du jetzt wirklich, dass das zu wenig sei? Müssen die Sätze jetzt wirklich erhöht werden, damit der Unterhalt sichergestellt ist? Und diese Erhöhung muss dann direkt mindestens 13% betragen?

Wie kommst du auf diese bescheuerten Zahlen????
Mein Kind ist 3 und nun seit dem 20.12.09 sogar 4!
Ich muß Arbeiten gehen seit 1 Jahr also!
Wie kommst du darauf das mein Ex soviel zahlen muß???
Du weist mehr als ich!
Ja er bezahlt auch Kinderbeträung, 33,66€ anteilig vom Kindergarten aber nicht wenn ich am Abend oder am WE arbeite, weil dann brauche ich ein Kindermadel, und die zahlt mir keiner nur ich!
Also ich habe keine 1280€ weder mit Unterhalt noch mit Kindergeld.....

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Mami 0309 schrieb:
numalso schrieb:
@Mami 0309

Nach geltender Rechtsprechung brauchst überhaupt nicht arbeiten bis deine Kind 3 Jahre alt ist. Die Gehaltseinbusen werden vom Erzeuger über den Betreuungsunterhalt sichergestellt. Also bekommst du die 1280 EUR netto ohne eine Stunde arbeit.

Solltest du doch arbeiten, so bezahlt der Erzeuger anteilig die Kinderbetreuung. Wenn er mehr als du verdient, dann den Großteil davon.

Darüber hinaus bekommst du an Kindergeld und nach aktueller Düsseldorfer Tabelle 603 EUR im Monat von dem Erzeuger und dem Staat. Wenn der Erzeuger mehr verdient, dann sind es natürlich mehr (in Stufe 5 z.B. 725 EUR).

So sieht die aktuelle Gesetzeslage aus.

Und meinst du jetzt wirklich, dass das zu wenig sei? Müssen die Sätze jetzt wirklich erhöht werden, damit der Unterhalt sichergestellt ist? Und diese Erhöhung muss dann direkt mindestens 13% betragen?

Wie kommst du auf diese bescheuerten Zahlen????
Mein Kind ist 3 und nun seit dem 20.12.09 sogar 4!
Ich muß Arbeiten gehen seit 1 Jahr also!
Wie kommst du darauf das mein Ex soviel zahlen muß???
Du weist mehr als ich!
Ja er bezahlt auch Kinderbeträung, 33,66€ anteilig vom Kindergarten aber nicht wenn ich am Abend oder am WE arbeite, weil dann brauche ich ein Kindermadel, und die zahlt mir keiner nur ich!
Also ich habe keine 1280€ weder mit Unterhalt noch mit Kindergeld.....


wenn ich alle laufenden Kosten für die Kinderbeträung abziehe.....bleibt uns weniger als Hartz 4 empfängern
Zur Info ich gehe min 176 std arbeiten, davon min 140 Std am Abend oder am WE das mal 3,50€ sind 490€ nur für die Abendstunden und am WE dazu kommt noch 176€ für die Kita und 87€ für die ganztagsschule alles ohne Essen.....

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Hi

Irgendwie geht bei den herausgelösten Betrachtungen der Kontext verloren, welch' grosse Verschiebung insgesamt in den letzten 2 Jahren zu Lasten der Unterhaltspflichtigen stattgefunden hat.
- zum Kindesunterhalt wurde genug gesagt, doch ist das nur ein geringer Teil des Umfangs
- Umgangskosten sind i.d.R. vom Umgangselternteil (Unterhaltspflichtiger) zu zahlen, da ja bereits mit dem hälftigen Kindergeld abgegolten (BGH–Urteil vom 23.02.2005 AZ.: XII ZR 56/02; BGH-Urteil vom 22.11.2006 AZ.: XII ZR 24/04)
- da bei Betreuungsunterhalt lediglich der Zahlbetrag für Kindesunterhalt berücksichtigt wird, fliesst bei geringem Einkommen des Unterhaltspflichtigen dieses hälftige Kindergeld dennoch zum Betreuungselternteil bzw. Ex-Partner und für den Umgang bleibt nichts übrig für den Umgang(BGH-Urteil vom 27.05.2009 AZ.: XII ZR 78/08)
- Kindergartenkosten sind seit 01.01.2008 regelmässiger Mehrbedarf, egal ob der Betreuungselternteil arbeitet oder nicht. Die ehemals im Kindesunterhalt enthaltenen Kosten für eine halbtätige Unterbringung in einer Kindertagesstätte wurden mal kurz eleminiert. (BGH-Urteil vom 26.11.2008 AZ.: XII ZR 65/07)
- dies ist bestimmt keine vollständige Liste

Summa sumarum: Kindesunterhalt + Umgangskosten + Betreuungsunterhalt + Kindergartenkosten = Zahlbetrag

Das heisst bei einem einzigen Kind: 199€ + (Umgangskosten - 82€) + 770€ + Kindergartenkosten + 900€ (Selbstbehalt) = 1869€ + Umgangskosten + Kindergartenkosten auf Seiten des Unterhaltszahlers. Sieht so das Mindesteinkommen in Deutschland aus??? Denn hier wurden lediglich die Mindestsätze verwendet.

Es ist die Summe, welche den Unterhaltspflichtigen verzweifeln lässt und diese verlogene Informationspolitik und Heuchelei des Gesetzgebers bzw. der Politik, welche anderes versucht glaubhaft zu machen.

Gruss Purzel

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Nachbrenner...

Nach der Kalkulation oben kommt Mami 0309 im schlechtesten Fall auf knapp 2.000 EUR. Mit der Erhöhung lässt sie die 2.000 EUR deutlich hinter sich.

Wikipedia gibt folgendes an (Werte basieren auf das Statistische Bundesamt): Das Durchschnittseinkommen aller Arbeitenden betrug in Deutschland im Jahre 2006 ca. 1503,- € pro Monat (http://de.wikipedia.org/wiki/Einkommen).

Das heißt: Sie bezieht schon nach aktuellen Gesetzen knapp 500 EUR ÜBER dem Durchschnitt. Und das ist so wenig, dass man jetzt nochmal 13% draufpacken muss?

Und wie sich die Mindestsätze mit dem Durchschnittseinkommen vertragen hat ja der Vorposter schon dargestellt. Absurd das ganze!

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Guten Tag zusammen,

Ich finde die Konflikte die mit dem Unterhalt an Kinder immer wieder diskutiert werden mittlerweile recht amüsant.

Der Zahlende schreibt es ist zu viel und der Erziehende schriebt es ist zu wenig.

Kurz meine Situation: Ich habe eine 16 jährige Tochter die bei mir lebt. Also ich übernehme die Erziehung und habe die Kosten. Unterhalt bekomme ich zur Zeit von meiner Ex-Frau nicht da diese angeblich nicht leistungsfähig ist. (werde ich Anfang nächsten Jahres vom JA überprüfen lassen, wozu gibt es eine Beistandsschaft)

Meine Erfahrung bezüglich der Kosten für ein 16 jähriges Kind (und ich habe lange Buch geführt) besagen, dass wenn das Kind einigermaßen gefördert erzogen wird die Kosten mit Unterkunft, Nahrung, Kleidung, Schule etc. bei ca 700,00 Euro liegen.
Hier sind Urlaube, Sonderbedarf noch nicht mit eingerechnet.

Hier einmal die Rechnung alt mit Mindestunterhalt:

Kosten Kind 700,00
Kindergeld alt -164,00
Mindestunterh. - 295,00

Es verbleiben an Eigenbelastung also ca. 240,00 Euro die noch neben der Erziehung des Kindes verdient werden müssen (fast so viel also wie der Unterhaltspflichtige aufbringen muss).

Ich würde es deshalb nicht als Regel ansehen, dass die allein erziehenden Mütter und Väter sich auf Kosten der Kinder bereichern.

Kinder KOSTEN und beide haben diese auf die Welt gebracht und beide müssen auch für diese gerade stehen. Auch finanziell

Wie gesagt ich bin alleinerziehend ohne Unterstützung meiner Ex-Frau.

Diskutiert also weiter und streitet euch.! Die wirkliche Zeche zahlen nachher die Kinder.

LG

Baron

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Schönes Tostschlagargument, Baron :) Geht ja nur um die lieben Kinderchen.

Aber wenn deine Rechnung stimmen würde, dann wären Kinder für den Großteil der Bevölkerung nicht mehr finanzierbar - auch in intakten Familien. Durschnittsfamilie mit 2 Kids kommen dann auf 1400 Euro plus X. Mamma und Pappa lebeb dann von Luft und Liebe ;) Nichts für ungut..

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So einfach ist die Rechnung auch nicht.

Diese bezieht sich auf ein Kind und alter von 12-18 Jahren. Jünger Kinder sind nicht so "teuer"

Bei zwei Kinder reduzieren sich die Kosten. Vorhaltung von großen Wohnraum, auftragen der Kleidung etc.

LG

Baron

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Und noch etwas im Nachtrag:

Was hat das Einkommen des Unterhaltsempfängers mit dem Unterhalt für das KIND zu tun????

Der nicht Unterhaltspflichtige erbringt in der Regel viel weniger Erziehungsleistung für das Kind.
Wer von euch (Pflichtigen) weiss eigentlich wie viel Energie und Nerven es kostet ein Kind alleine zu erziehen.
Das Kind muss in schulischen Dingen unterstützt werden, es wird emotional aufgefangen wenn es Probleme hat, es ist immer anwesend auch wenn es einem selber nicht gut geht, es muss gepflegt werden wenn es krank ist, etc. etc.
Diese Dinge können sowieso nicht mit Geld aufgewogen werden.

Darüber sollten einmal alle nachdenken die über Unterhalt für das KIND nachdenken und sich beschweren das der liebe Ex-Gatte oder Gattin doch soviel mehr zum leben übrig hat.

LG und frohe Weihnachten für alle und vor allem für die KINDER

Baron

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Hallo Baron,

interessanter Link. Danke!

Kurz meine Situation.... Beziehungsdauer mit der KM: 0 Jahre, 0 Monate, 0 Tage. Kinderwunsch mit dieser "Dame" gab es nie. Ich wurde schlicht verarscht. Sowas kommt auch vor.

Ich zahle jetzt ein Jahr 279 EUR pro Monat. Dazu bekommt die Mutter noch das halbe Kindergeld von 82 EUR. Das macht 361 EUR pro Monat oder 4.332 EUR pro Jahr.

Da Betreuung etc. separat läuft nehme ich mal den Wert der Sparkassenfinanzgruppe "Nach einer Erhebung der Sparkassen-Finanzgruppe liegt der absolute Mindestbetrag, den ein Kind bis zum ersten Geburtstag kostet, bei knapp 3000 Euro".... Ist die Mutter also sparsam, dann hat sie in der aktuellen Situation einen Nettogewinnn von 1.332 EUR pro Jahr.

Durch die aktuellen Anspassungen verändert sich die Situation: Kindergeld: plus 20 EUR (50% für KM) und Satz der Düsseldorfer Tabelle +13% (flach gerechnet). Damit erhält die Mutter also 315,27 EUR von mir plus 92 Kindergeld pro Monat. Das macht dannn 407,27 EUR pro Monat oder 4.997 EUR im Jahr. Ist die Mutter also weiterhin sparsam, dann erhöht sich ihr Nettogewinn auf 1.887 EUR pro Jahr.

Bitter verstehe mich auch nicht falsch: ich habe den Fehler gemacht, dieser "Dame" zu vertrauen und muss deshalb die Zeche zahlen. Der Unterhalt soll auch sicher gestellt sein - keine Frage.

Nur jetzt noch was drauf zu packen muss wirkliich nicht sein!

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Sorry, Rechenfehler....

Das Kindergeld erhält die Mutter ja voll.

Das macht aktuell dann: 443 EUR / Monat oder 5.316 EUR / Jahr >> Nettogewinn von 2.316 EUR
Nach Anpassung: 499 EUR / Monat oder 5.991 EUR / Jahr >> Nettogewinn von 2.991 EUR

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OK, diese Situation ist natürlich nicht angenehm und ich verstehe dich durchaus.

Mir geht es hier auch nicht so darum ob die Erhöhung gerechtfertigt ist oder ob die Bindung der DT an den Kinderfreibetrag zu vertreten ist...?? Mir geht es eher um die Diskusion die immer wieder aufkommt wer denn mehr zum leben hat der Erziehende oder Zahlende.

Aber hier haben wir wohl auch Einigkeit das das Kind versorgt werden muss, von beiden. ;-)

Ich verdiene sehr gut und kann es mir auch durchaus leisten meine Tochter alleine zu finanzieren. (hier mal drei Kreuze das es auch so bleibt)
Aber das denn von der Mutter des Kindes kommt: "du hast doch genug, denn gehe ich also weiter nur halbtags arbeiten und zahle nicht" (nicht wörtlich aber so in etwa) ist auch nicht so angenehm.

Also für mich hat das eigene Einkommen des Erziehenden und die Unterhaltszahlung an das Kind nichts miteinander zu tun.

LG

Baron

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"Mir geht es hier auch nicht so darum ob die Erhöhung gerechtfertigt ist oder ob die Bindung der DT an den Kinderfreibetrag zu vertreten ist."

>> Genau darum geht es aber hier!

"Also für mich hat das eigene Einkommen des Erziehenden und die Unterhaltszahlung an das Kind nichts miteinander zu tun."

>> Und genau so ist das auch gesetzlich geregelt. Überspitzt formuliert: Selbst wenn der Erziehende mehrfacher Multimilionär ist, kann der Zahlende auf den Selbstbehalt runtergedrückt werden.

Irgendwie verstehe ich nicht so ganz um was es dir hier geht.

Was micht aufregt: Die Unterhaltszahlungen entfernen sich immer mehr vom tatsächlichen Bedarf. Und was passiert mit dem Rest? Der betreuende Elternteil kann darüber entscheiden ob das dann in seine Altersvorsorge, die Befriedigung der Konsumbedürfnisse oder was auch immer fließt.

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Das ist genau der Knackpunkt.

Wo ist der "tatsächliche" Bedarf?

Die von mir erwähnten 700,00 Euro Eigenerfahrung für eine 16 jährige sind keineswegs die obere Grenze.
Werde meine Tochter nächstes Jahr wohl (auf eigenen Wunsch) für ein Jahr nach Amerika verschicken kostet ca. 10.000,00 Euro.
Soetwas ist zb. nicht mit in den 700,00 Euro mit drin. Also es kann ganz schön teuer werden.
Das ist in diesem Alter sehr persönlichkeits fördernd. Also fördere ich. Auch Nachhilfe bezahle ich wenn es nötig ist. Eine saubere Unterkunft in einem normalen, guten Umfeld kostet auch mehr als im Hochhaus im Brennpunkt.

Für mich ist es wichtig meine Tochter zu fördern und ein gutes Umfeld zu Schaffen, auch wenn es Geld kostet (solange ich es mir leisten kann). Aber Ihre Mutter sieht das anders. Sie will einfach nicht Zahlen und unterstellt, dass ich das Geld für mich auf den Kopf haue.
Und jetzt gebe ich dir und auch meiner Ex recht viele tun auch genau das.
Und das finde ich wahrscheinlich genau wie du schei....e!

Der KU gehört dem Kind und ist auch für das Kind auszugeben... Punkt-Aus-Schluß.

LG

Baron

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Den tatsächlichen Bedarf habe ich doch oben unter Berücksichtigung deines Links durchgerechnet:

Bedarf für 0-6 Jahre: ca. 3.000 EUR / Jahr

Aktueller Zahlbertrag: 443 EUR / Monat oder 5.316 EUR / Jahr >> Nettogewinn von 2.316 EUR
Angepasster Zahlbetrag: 499 EUR / Monat oder 5.991 EUR / Jahr >> Nettogewinn von 2.991 EUR

Wenn ich bisher schon diese Dame über den Bedarf des Kindes hinaus mit 2.316 EUR / Jahr sponsore, warum sollen daraus jetzt 2.991 EUR / Jahr werden?

Ansonsten: Schicke deine Ex Vollzeit arbeiten. Auch dazu hast du aktuell das Recht über das Jugendamt. Und wenn sie nicht will, dann rechnet ihr das JA das Einkommen "fiktiv" hoch.

Wenn deine Tochter in den USA ist, dann musst du da natürlich mitbezahlen! Die Aufteilung Betreuung vs. Zahlesel funktioniert dann ja nicht mehr. Du betreust dann schließlich ja nicht.

Also ohne diese Moralinsäure: Die Erhöhung ist wirklich absurd, unnötig und bringt viele ans Limit. Du verzichtest aktuell auf deine rechtlichen Möglichkeiten - da hilft dann auch eine Erhöhung der Sätze nichts. Und die meisten Damen wollen "nur was Ihnen zusteht" ... und das ist immer maximal.

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@ # 35 stimmt so nicht ganz; beachten Sie
- § 1606 III 2 BGB: der Betreuende erfüllt seine Pflicht zuum Unterhalt "in der Regel" durch die Betreuung; keine Regel ohne Ausnahme

- § 1603 II 3 BGB Diese Verpflichtung ( = die verschärfte U-Pflicht) tritt nicht ein, wenn ein anderer Unterhaltspflichtiger vorhanden ist

Verdient der betreuende Elternteil deutlich mehr als der Barunterhaltsverpflichtete, kommt eine Erhöhung auf den angemessenen SB oder sogar ein Wegfall der U-Pflicht in Betracht

Hallo Herr Burschel,

das heisst also, dass sich der EX-Ehegatte durch die Hintertür doch noch "Ehegattenunterhalt" holt da denn evtl. der Kindesunterhalt ohne Betreuung wegfällt.

Der Betreuuende wird also noch bestraft das er doppelt belastet ist (Erziehung und Arbeit) und der eigentlich Unterhaltsverpflichtete braucht sich nicht bemühen eine angemessene Arbeit aufzunehmen obwohl er eigentlich alle Möglichkeiten hat voll und angemessen arbeiten zu gehen...???

LG

Baron

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