Konfliktmanagement

von Dr. Thomas Lapp, veröffentlicht am 13.12.2009

Welche Instrumente soll man einsetzen, um Konflikte sachgerecht und schnell beizulegen? Eine Frage, die sich für jeden stellt, der in einem Konflikt beteiligt ist. Auch Juristen in Unternehmen und Rechtsanwälte stehen regelmäßig vor dieser Frage.

In einem lesenswerten Aufsatz in SchiedsVZ 2009, 321 ff. geht Stubbe dieser Frage aus Unternehmenssicht nach, zu der er bereits bei den Petersberger Schiedstagen 2009 vorgetragen hatte. Eine generelle Erwartung an Schiedsgerichtsbarkeit zitiert er:

Diese Kammer wird alle Tugenden bieten, an denen es dem Gesetz mangelt,

Sie wird schnell sein, wo das Gesetz langsam ist; kostengünstig, wo das Gesetz teuer ist; einfach, wo das Gesetz technisch kompliziert ist.

Sie wird Frieden stiften statt Zank und Streit.

City of London, Chamber of Arbitration 1892 (zit. n. Triebel/Hunter in Schütze, Institutionelle Schiedsgerichtsbarkeit, S. 246)

Zu Recht weist er darauf hin, dass als die Erwartung an jede Form außergerichtlicher Konfliktlösung gelten kann. Hervorzuheben sind zwei wichtige Feststellungen aus dem Beitrag:

  • Es gibt kein Instrument, das für jeden Konflikt geeignet wäre.
  • Aber es gibt für (fast) jeden Konflikt ein geeignetes Verfahren der außergerichtlichen Streitbeilegung.

Stubbe beschreibt ein dreistufiges Modell der Konfliktlösung:

  1. Verhandlung, gegebenenfalls mit Eskalation auf höhere Führungsebene
  2. Außergerichtliche Streitbeilegung
  3. Gericht/Schiedsgerichtsbarkeit

Im Bereich außergerichtliche Streitbeilegung bzw. Alternative Dispute Resolution (ADR) sieht er Mediation als bereits eingeführte, klar beschriebenes und abgrenzbares Verfahren. Daneben beschreibt er eine sich entwickelnde Vielfalt weiterer Verfahren.

Für den Berater, sei er im Unternehmen oder als externer Rechtsanwalt tätig, empfiehlt es sich, einen Überblick über die Möglichkeiten sowie die jeweiligen Vor- und Nachteile zu behalten, um im Konflikt zum bestmöglichen Verfahren raten zu können.

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