VG Braunschweig: keine GEZ-Gebühren für internetfähigen Zweitcomputer

von Dr. Axel Spies, veröffentlicht am 21.12.2009

Für viele in Deutschland ist die GEZ ein rotes Tuch. Seit Januar 2007 verlangt die GEZ 5,76 Euro für internetfähige Computer - allerdings nur dann, wenn weder Radio noch Fernseher angemeldet sind.Gibt es Kommentare zu folgendem Urteil (noch nicht rechtskräftig)?

Hier die Meldung: "Für Computer mit Internetanschluss dürfen nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Braunschweig keine Rundfunkgebühren erhoben werden. Der Norddeutsche Rundfunk verliert mit dem Urteil ein Verfahren gegen eine Dolmetscherin. Sie will keine 5,76 Euro monatlich für die Rundfunknutzung über den PC zahlen.  Eine Dolmetscherin aus dem Kreis Goslar hat erfolgreich gegen die Rundfunkanstalt NDR geklagt, die Gebühren für ihren gewerblich genutzten Zweit-PC haben wollte.

Das Verwaltungsgericht Braunschweig urteilte, der NDR stelle derzeit im Internet „keinen gebührenrechtlich relevanten Rundfunk zur Verfügung“. Der Sender könne seine Radioprogramme im Internet nicht unbegrenzt vielen Nutzern anbieten. Deshalb sei die Gebühr unzulässig. (4 A 188/09).

Zur weiteren Begründung sagte das Gericht, dass zudem nicht nur privat, sondern auch gewerblich genutzte Zweitcomputer mit Zugang zum Internet von der Gebühr befreit sind. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der NDR kann vor dem Oberverwaltungsgericht in Berufung gehen.

{C}

Sollte auch dieses Gericht der Klage stattgeben, könnte das weitreichende Auswirkungen haben.  In der monatlichen Gebühr von 17,98 Euro sind alle Geräte enthalten."

Quelle: http://www.welt.de/webwelt/article5601846/Gericht-erklaert-PC-Rundfunkgebuehr-fuer-unzulaessig.html

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7 Kommentare

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Na ja. Dazu gibt es etliche, etliche und alles andere als einheitliche Urteile.

Sehen Sie sich einmal folgende Seiten an:

http://www.natuerlich-klag-ich.de/
(schick aufgeteilt in laufende und entschiedene Verfahren sowie nach Bundesländern)
und:
http://www.gebuehrenstop.de/computer-gez-gebuehren.htm
Und es sei auf dieses hingewiesen:
http://www.lawblog.de/index.php/archives/2009/05/19/computer-gez-geht-vi...

Letztlich muss man abwarten bis wann ein Kläger zum Bundesverwaltungsgericht vordringt. Mir ist nicht bekannt ob der von Udo Vetter vorgestellte (und zugelassene) Fall dort vorliegt.

Und - man will ja inzwischen noch die GEZ für PC´s verdreifachen:
http://www.chip.de/news/GEZ-Ab-2013-dreifache-Gebuehren-fuer-Internet-PC...

inkl. einer Beweislastumkehr. Ich empfinde alle derartigen Dinge als eine Unverschämtheit.

Grüße
ALOA

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Danke für die Links, ALOA.

Anschlussfrage zur Diskussion: Wie sollte sich der Besitzer eines internetfähigen Computers in diesem Rechtsprechungsdschungel derzeit verhalten?

Sehr geehrter Dr. Spieß,

ich denke das käme auf den Ort und das Ziel an. Dort wo schon entsprechend positiv für Nutzer entschieden wurde scheint es erfolgsversprechend zu sein.

Jedoch sind nun soweit ich es erkennen kann zwei OVG´s, nämlich in Bayern und in RP, der Ansicht das PC´s Gebührenpflichtig sind. Politisch ist es auch gewollt. Das schmälert die Chancen zumindest in diesen Bundesländern (sowie sicher in Hamburg auch) die Chancen auf eine erfolgreiche Klage gegen die Gebühr.

Es wäre jedoch sicher wünschenswert das jemand das ganze einmal bis vor das Bundesverwaltungsgericht trägt. Das sollte jedoch nicht ganz billig sein und damit für Otto Normalnutzer sicher keine Option.

In RP war ein Rechtsanwalt der Kläger. Kann man erfahren ob er Revision eingelegt hat?

Grüße
ALOA

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Spitzfindig-richtig sind diese Argumente allemal.

Aber:

Es führt doch kein Weg daran vorbei, dass das Internet der Rundfunkverbreitungsweg der Zukunft ist. Schon jetzt höre ich selbst Radio bis auf die Nutzung im Auto nur noch online. Ohne jedes Kapazitätsproblem. Mit einer vorher nicht gekannten Fülle an ö-r Programmangeboten. Und mit der viel leichteren Möglichkeit zur Privatkopie der Sendungen, als früher. Und dafür soll die grundgebühr (wohlgemerkt: falls ich sonst KEIN Gerät angemeldet habe) zuviel sein?

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Ihre Logik läuft -- mit allem Respekt -- verkehrt.

Ich brauche meinen PC für vielfältige Zwecke. Fürs Radio nutze ich ihn nur deswegen, weil es geht. Andernfalls hörte ich den Sender über das gute alte Transistorgerät.

Für mein Transistor bezahle ich entweder gerne GEZ, oder ich trete es in die Tonne. Wenn ich für meinen PC keine GEZ zahlen wollte, sollte ich ihn ebenfalls in die Tonne tun? Geht schlecht wegen der Steuererklärung.

Der Unterschied zwischen "klassischem" (UKW-Radio) und "neuartigem" Empfangsgerät (PC) ist dieser: der Primärzweck ist bei ersterem definiert, bei letzterm nicht im Geringsten. -- Wenn die Sender Geld wollen, steht es ihnen frei, sich auf UKW zu beschränken.

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Zitat:
"Mit einer vorher nicht gekannten Fülle an ö-r Programmangeboten. Und mit der viel leichteren Möglichkeit zur Privatkopie der Sendungen, als früher. Und dafür soll die grundgebühr (wohlgemerkt: falls ich sonst KEIN Gerät angemeldet habe) zuviel sein?"

Mit einer nicht gekannten Fülle von aufgeblähten ö-r-Programmangeboten. Wo man zuvor nur SWR 1-4 (was "nur" vier Kanäle sind) zu hören war kann man jetzt auch alle anderen gefühlten 320 ö-r-Radiosender Deutschlands hören. Und die Privatkopie ist mithin ein gefährdetes Gut. Würden die Sender nicht dazwischenreden wäre die Privatkopie vermutlich schon lange verboten. Man hat selbiges im Ausland schon versucht und teilweise ist es verboten. "Home Taping is killing music" war der entsprechende Aufdruck aus den 70ern und 80ern.

Abgesehen davon: es spielt keine Rolle ob man mit einem Rechner empfangen kann. Es würde zumindest keine Rolle spielen wenn das Gesamtaufkommen an Gebühren ansonsten sinkt. Faktisch wird es aber so sein das die GEZ bzw. die ÖR-Sender damit das Gebührenaufkomen steigern können und auch wollen - bei einer gleichbleibenden Anzahl von Konsumenten. Es geht bei der aktuellen Diskussion eben nicht um den Erhalt des Aufkommens - also um das ersetzen von Radio und Fernsehen durch den Computer. Es geht um das erschließen einer neuen Geldquelle. Es könnte ja noch jemanden geben der nicht genug zahlt.
Das ist das gleiche wie bei der Diskussion um die PKW-Maut. Wer tatsächlich glaubt das es dabei nicht um das vergrößern des Gesamt-Steueraufkommens geht oder gar "nur" um die Deckung der Straßenbaukosten (oder gar um die Verbesserung der Infrastruktur) befindet sich in einer fiktiven Welt.

Es geht aktuell darum mehr(!) Geld zu machen. Nicht mehr aber auch nicht weniger.

Grüße
ALOA

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@aloa5 Das Problem ist ja insbesondere dasjenige, dass in vielen Bereichen bei Selbständigkeit die Nutzung eines Computers nicht nur praktisch, sondern auch rechtlich geboten ist (USt. Voranmeldung etc). Es kann aber insoweit nicht angehen, dass die rechtliche Erfüllung von Pflichten mit einer zusätzlichen Zwangsabgabe versehen wird, weil ja nebenbei noch Radio laufen könnte...

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