USA: US Patent Office rudert bei Softwarepatenten zurück (oder nur ein Scheinrückzug?)

von Dr. Axel Spies, veröffentlicht am 24.12.2009

Das wegen seiner angeblich viel zu liberalen Haltung bei der Gewährung von Softwarepatenten viel gescholtene US Patentamt scheint in letzter Zeit bei der Patentvergabe zurückzurudern. Oder ist es nur ein Scheinrückzug? Wie dem auch sei: Das einflussreiche Board of Patent Appeals and Interferences (BPAI) der Behörde hier in Washington DC hat neue Prüfkriterien (eligibility criteria) veröffentlicht. Künftig müssen die Prüfer bei der Begutachtung von Patentanmeldungen

  • klären, ob der Patentanspruch (Claim) auf eine "greifbare praktische Anwendung, in der ein zum Einsatz kommender mathematischer Algorithmus Wirkungen in der realen Welt erzielt" begrenzt ist und
  • sicherstellen dass die Claims sich nicht über "sämtliche praktischen Anwendungen" eines Algorithmus in einem bestimmten Technikbereich oder einer Technik im Allgemeinen erstrecken.

Hier der Originaltext der Prüfungskriterien:

„For a claimed machine (or article of manufacture) involving a mathematical algorithm,

 1. Is the claim limited to a tangible practical application, in which the mathematical algorithm is applied, that results in a real-world use (e.g., "not a mere field-of-use label having no significance")?

2. Is the claim limited so as to not encompass substantially all practical applications of the mathematical algorithm either "in all fields" of use of the algorithm or even in "only one field?

If the machine (or article of manufacture) claim fails either prong of the two-part inquiry, then the claim is not directed to patent eligible subject matter.“

Fazit: Ein bloßer mathematischer Algorithmus kann also nicht patentiert werden. Diese immer noch sehr vagen Prüfkriterien basieren auf einer Entscheidung vom letzten August (Srinivas Gutta und Kaushal Kurapati - zwei Programmierer im Auftrag des niederländischen Elektronikkonzerns Philips - Docket Number 10/014,192), http://www.uspto.gov/ip/boards/bpai/decisions/prec/fd084366.pdf (Berufung) wurden aber erst jetzt als "fallrechtlich bindend" (= precedential) erklärt. Die Frage der Patentierbarkeit von Software ist übrigens beim US Supreme Court anhängig (Bilski case) - mit ungewissem Ausgang.

Nähere Hinweise: http://www.patentlyo.com/patent/2009/12/patentable-subject-matter-of-a-m...

Frage an die Patentspezialisten: Welche Auswirkungen hat diese Entwicklung auf den Patentschutz in Deutschland?

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1 Kommentar

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Ich denke nicht, das es Auswirkungen hat.

Dafür spendiere ich den geneigten Lesern noch einen schicken Link zum Thema:
http://www.theregister.co.uk/2009/12/28/top_patent_applications_of_2009/

Das IBM noch im Dezember das Patent auf eine Übersetzung (oder Übersetzungstechnik) für Kürzel erhalten hat ist vermutlich auch bekannt:
http://patft.uspto.gov/netacgi/nph-Parser?Sect1=PTO1&Sect2=HITOFF&d=PALL...

Welch ein Patent.

Grüße
ALOA

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